Berliner Polizei rabiater als andere Einheiten: Nachts wurde rund um die Siegessäule geräumt
Boris Reitschuster, der bis 2015 das Büro des „Focus“ in Moskau leitete und von sich schreibt, „allergisch geworden“ zu sein „gegen Ideologen, Sozialismus-Nostalgiker und Journalisten-Kollegen, die brav die Regierung loben und umso heftiger die Opposition kritisieren.“ Er macht sich auf den Weg und nahm daraufhin dort seine Arbeit wieder auf.
Es waren grob geschätzt noch 1.000 bis 1.500 Demonstranten vor Ort. Diese saßen zu großen Teilen auf dem Boden und weigerten sich nach wiederholter Aufforderung durch die Beamten, den Platz zu verlassen. Er schreibt:
Als Reaktion gingen die Ordnungskräfte brutal vor – aber nur die Berliner Polizei und teilweise die Brandenburger Polizei, der Kontrast zur ebenfalls eingesetzten Niedersächsischen und Bayerischen Polizei war gewaltig.“
Er filmte die Szenen. Darunter, wie ein Polizist sein Knie auf den Kopf eines Mannes drückt, der auf dem Asphalt liegt. Eine Frau wurde „geräumt“ und benötigte anschließend längere Zeit Hilfe von einem Rettungsteam vor Ort. Bei weiteren filmischen Aufnahmen versteckt sich bei einer „überaus rabiaten Festnahme“ die Polizei „letztlich vor meiner Kamera hinter ihrem Polizeiauto“.
Der ehemalige Moskau-Korrespondent wurde trotz Presseausweis und nachdem er sich als Presse zu erkennen gab „erst weggeschubst und dann auch noch meterweit weggezerrt.“
Verletzung der Mindestabstände erst durch Polizeigeschehen
Vor der Aktion der Polizei wurden die Mindestabstände „zumindest teilweise“ eingehalten, so Reitschuster. Durch die Polizei kam es zu massiven Verletzungen der Anweisung. Er weist auch darauf hin, dass die Berliner Polizei zwar bei Drogendealern, Linksextremen oder kriminellen Clans für Deeskalation bekannt ist – jedoch nicht hier.
Markus Haintz, Rechtsanwalt von „Querdenken“ erklärt in weiterer Folge des Videos, dass das Camp von der Polizei verboten wurde. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht dieses Verbot unter Auflagen aufgehoben. Daher sei die Auflösung des Camps rechtswidrig. Es sollte, so erklärten die „Querdenker“, bestehen bleiben, „bis Merkel abtritt“.
Haintz meldete sofort eine Spontandemonstration wegen Behinderung der Presse an. Diese sei aufgelöst worden, er kündigte eine Klage an.
Im Jahr 1985 hatte das Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 14.05.1985, Az. 1 BvR 233, 341/81) entschieden, dass „Spontandemos nicht allein aufgrund der Verletzung der Anmeldepflicht aufgelöst oder verboten werden dürfen. Eine Auflösung oder ein Verbot dürfe aus Sicht der Verfassungsrichter nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen“, so Reitschuster in seinem nächtlichen Artikel.
Er schreibt:
Ich muss ganz offen gestehen, dass ich von dem Vorgehen der Behörden entsetzt war und mich an meine Zeit in Moskau erinnert fühlte. Einen ‚Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit‘ sehe ich nicht mal ansatzweise. Immer öfter erlebe ich in Berlin, was ich noch vor einigen Jahren für unmöglich gehalten habe: Dass Recht und Gesetz von staatlicher Seite taktisch ignoriert werden und dies sehr zynisch verkleidet wird.“
Ungewöhnliche Wendung
Unerwartet kam es noch zu einer 180-Grad-Wende der Polizei. „Von einer Minute auf die nächste wurden die Polizisten zum Freund und Helfer, als nur noch rund 50 Demonstranten zurückblieben. Sie nahmen die Helme ab, viele lächelten, ein Beamter verteilte Wasser auch an Demonstranten. Manche von denen hatten feuchte Augen vor Rührung, und auch ich selbst muss sagen, dass ich aus der Emotionalität des Moments heraus sehr gerührt war – diese Szenen waren ausgesprochen bewegend.“
Reitschuster geht davon aus, dass diese Wende möglicherweise unter dem Eindruck der Bilder, die direkt online gingen, stattfand. Mimik und Gespräche mit den Polizisten zeigten, dass sie „nicht begeistert waren von den Anweisungen der Polizeiführung“ und Sympathie für die Demonstranten hatten.
Für ihn war bezeichnend, dass „kein einziger Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Sender oder großen Medien vor Ort war. In den Medien war in der Nacht kein einziger Bericht zu finden.“ Und das, obwohl acht Milliarden Gebühren gezahlt werden. Die Häme im Netz sei sicher ein Zeichen dafür, dass die Nerven blank liegen bei vielen im öffentlich-rechtlichen Apparat.
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