BGH prüft: Darf AfD-Politiker Maier Richter bleiben?

Statt wieder als Richter arbeiten zu dürfen, wird der AfD-Politiker Maier wegen abwertender und rassistischer Äußerungen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Er zieht dagegen vor den Bundesgerichtshof.
Der Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn seiner Verhandlung vor dem Dienstgericht.
Der Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier wartet im Bundesgerichtshof (BGH) auf den Beginn seiner Verhandlung vor dem Dienstgericht.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times5. Oktober 2023

Der frühere AfD-Bundestagabgeordnete Jens Maier will wieder zurück auf die Richterbank – ob ihm das gelingt, prüft seit Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der 61-Jährige wehrt sich gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichts für Richter, das ihn im vergangenen Dezember in den vorzeitigen Ruhestand schickte. Aus Sicht der Leipziger Kammer ist Maier wegen rassistischer und abwertender Äußerungen als Richter nicht mehr tragbar, Maier hatte dagegen Revision eingelegt.

Ob seine Versetzung zulässig war, wollte der BGH noch am Donnerstag entscheiden. Grundlage des Verfahrens ist Paragraf 31 des Richtergesetzes. Danach kann ein Richter in den Ruhestand geschickt werden, wenn „eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege“ abgewendet werden muss.

Maier, seit 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft, wehrte sich zum Auftakt der Verhandlung vehement gegen die Vorwürfe. „Ich bin nicht der Teufel in Person“, sagte er. Seine Äußerungen während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter hätten nichts mit seiner Befähigung als Richter zu tun. „Ich kann differenzieren zwischen dem Richteramt und meiner politischen Meinung.“ Es sei ganz normal, dass nicht jeder Richter privat gut finde, was er per Gesetz durchzusetzen habe. „Ich fühle mich ungerecht behandelt“, sagte Maier. Der AfD-Politiker, einst als Richter am Landgericht Dresden tätig, hatte sein Bundestagsmandat 2021 verloren und wollte in den Richterdienst zurück. Das Justizministerium hatte dem Wunsch zunächst entsprechen müssen, seither schwelt der Rechtsstreit.

Sohn von Boris Becker rassistisch beleidigt

Vertreter des Landes Sachsen machten vor dem BGH geltend, dass das beanstandete Verhalten Maiers, auf das sich auch das Urteil der Vorinstanz gründe, sich seinerzeit außerhalb des Parlamentes abgespielt habe. Damit greife auch nicht der Grundsatz, dass Abgeordnete eigentlich nicht verfolgt oder bestraft werden können wegen in Ausschüssen oder im Parlament getätigten Äußerungen. Unter anderem war angeführt worden, dass Maier etwa in sozialen Medien einen Sohn Boris Beckers rassistisch beleidigt und in Reden von der „Herstellung von Mischvölkern“ gesprochen habe. Zudem war er auch nach seiner Abgeordnetentätigkeit als Obmann des offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD tätig gewesen. Der Flügel war im März 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden.

Unter all diesen Aspekten sei es fraglich, so das Land Sachsen, dass Maier als Richter verfassungstreu, unparteiisch und ohne Ansehen der Person urteilen werde. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Rechtsprechung sei nicht mehr vorhanden und die Versetzung in den Ruhestand zwingend geboten. „Der Boden des Grundgesetzes ist unabdingbare Grundlage für die Ausübung des Richteramtes“, hatte der Vorsitzende Richter eingangs betont. Ob eine Versetzung dringend geboten sei, müsse immer im Einzelfall entschieden werden.

Weitere Verfahren

In einem separaten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden klagt der 61-Jährige gegen den sächsischen Verfassungsschutz, der ihn als „rechtsextrem“ einstufte. Nach Worten eines Gerichtssprechers ist die Klage weiter anhängig und eine Entscheidung noch nicht in Sicht. Außerdem läuft seit dem Sommer eine Disziplinarklage vor dem Dienstgericht in Leipzig gegen Maier. Dabei könnten auch seine richterlichen Bezüge auf dem Spiel stehen.

Das Dienstgericht des Bundes ist ein Spezialsenat, der nach Worten eines BGH-Sprechers nicht häufig angerufen wird. Eine Entscheidung nach Paragraf 31 des Richtergesetzes zu einer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen schwerer Beeinträchtigung der Rechtspflege habe es erst ein einziges Mal gegeben – im Jahr 1995. Damals war es aber nicht um einen Politiker oder politische Äußerungen gegangen. (dpa/red)



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