BGH: Wertgutachten zu Autoschaden nach Unfall reicht für Verkauf

Wer sein beschädigtes Auto nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall verkauft, anstatt es reparieren zu lassen, kann sich dabei auf die Wertermittlung eines Sachverständigen verlassen. Geschädigte sind nicht verpflichtet "noch eigene Marktforschung" zu betreiben.
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Symbolbild: George Frey/Getty Images
Epoch Times29. November 2016

Wer sein beschädigtes Auto nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall verkauft, anstatt es reparieren zu lassen, kann sich dabei auf die Wertermittlung eines Sachverständigen verlassen. Geschädigte sind nicht verpflichtet, auf Hinweise der gegnerischen Versicherung hin auf möglicherweise höhere Kaufangebote zu warten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. Demnach reicht ein Sachverständigengutachten aus, um die sogenannte Schadensminderungspflicht zu erfüllen. (Az. VI ZR 679)

Im Ausgangsfall hatte der Kläger nach einem unverschuldeten Unfall ein Gutachten zum Restwert seines Wagens eingeholt und das Auto auf dessen Grundlage für 11.000 Euro verkauft. Die Versicherung legte dem Mann dann einige Tage später das Angebot eines Händlers über 20.090 Euro vor und wollte diesen Betrag vom Wiederbeschaffungswert des Autos mit rund 28.000 Euro abziehen.

Dagegen wehrte sich der Kläger zu Recht. Laut Urteil ist er nicht verpflichtet, über das von ihm eingeholte Wertgutachten hinaus „noch eigene Marktforschung“ zu betreiben oder einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen. Er müsse auch nicht abwarten, ob die gegnerische Versicherung ihm bessere Restwertangebote unterbreitet, entschied der BGH. (afp)

 

 



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