BKA und Drogenbeauftragte warnen vor „Legal Highs“
In einer Pressemeldung des Bundeskriminalamts warnen das BKA und Drogenbeauftragte der Bundesregierung vor dem Konsum von sogenannten „Legal Highs“ und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken. „Legal Highs“ sind auf dem Markt frei erhältliche Produkte, die den Anschein der Legalität besitzen, jedoch meistens Betäubungsmittel oder andere chemische Wirkstoffe enthalten, die auf der Verpackung nicht ausgewiesen sind.
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: „Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse müssen wir vor der missbräuchlichen Anwendung aller sogenannten „Legal High“-Produkte dringend warnen. Mit dem Konsum sind unkalkulierbare gesundheitlichen Risiken verbunden.“
Dem BKA sind dazu aus ganz Deutschland Fälle gemeldet worden, bei denen es zu schweren Vergiftungen gekommen ist. Der Konsum der Produkte führte zu Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychose, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall bis zu drohendem Nierenversagen.
Da Deklarationen auf der Verpackung häufig fehlen, wissen Konsumenten oft nicht, „welchen Wirkstoff sie sich in welcher Konzentration zuführen“, so der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke. „Daraus ergeben sich unkalkulierbare Gesundheitsgefahren, da Wirkung und Nebenwirkungen der meist unerforschten Substanzen nicht eingeschätzt werden können. Zudem wird die Wirkstoffzusammensetzung eines Produktes oftmals im Zeitverlauf verändert. Konsumenten können dann auch bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung rechnen.“
Der Konsum solcher Produkte ist jedoch entgegen deren Vermarktung nach dem Betäubungsmittelgesetz illegal, sofern die Produkte Betäubungsmittel enthalten. Sind ähnlich wirksame Substanzen enthalten, die nicht als Betäubungsmittel eingestuft sind, gelten bei einer pharmakologischen Wirkung des Produktes die Bestimmungen und Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes.
(thm)
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