Branchenuntersuchungen möglich: Bundeskartellamt weitet Kompetenz im Verbraucherschutz aus

Das Bundeskartellamt richtet sie eine eigene Beschlussabteilung für Verbraucherschutz ein. Damit kann das Amt nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Sektoren untersuchen. Auf diese Weise sollen Verbraucher besser beschützt werden.
Titelbild
Supermarkt (Symbolbild).Foto: Luis Ascui/Getty Images
Epoch Times12. Juni 2017

Das Bundeskartellamt kann sich künftig schlagkräftiger für den Verbraucherschutz einsetzen. Wie die Behörde am Montag mitteilte, richtete sie eine eigene Beschlussabteilung für Verbraucherschutz ein, die in Kürze ihre Arbeit aufnimmt.

Das Kartellamt bekam mit Inkrafttreten der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der vergangenen Woche neue Kompetenzen.

Zukünftig Sektoruntersuchungen möglich

Konkret kann das Bundeskartellamt nun sogenannte Sektoruntersuchungen auch bei Fragen einleiten, die den Verbraucherschutz betreffen.

Solche Untersuchungen richten sich nicht gegen einzelne Unternehmen, sondern dienen dazu, die Marktbedingungen in Wirtschaftszweigen zu erforschen und Defizite zu erkennen. Bislang gab es solche Sektoruntersuchungen etwa für den Fernwärme- und den Kraftstoffmarkt – künftig können sie auch bei vermuteten Verstößen eingeleitet werden, von der eine Vielzahl von Verbrauchern betroffen ist.

Kartellamt will eng mit Verbraucherschutzorganisationen zusammenarbeiten

Gerade in der Internetwirtschaft gebe es Fälle, „in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können“, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. An dieser Stelle müsse der Verbraucherschutz in Deutschland unterstützt werden.

Die Behörde werde eng mit den Verbraucherschutzorganisationen zusammenarbeiten, kündigte Mundt an. Das Bundeskartellamt kann sich künftig auch in laufende Verfahren zu Verstößen gegen den Verbraucherschutz einschalten. (afp)

 



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