Brandanschlag auf Ulmer Synagoge kommt vor Gericht – Verdächtiger in U-Haft
In Stuttgart wurde jetzt über zwei Jahre nach der eigentlichen Tat der Prozess gegen einen Türken eröffnet, der im Juni 2021 versucht hatte, die Ulmer Synagoge in Brand zu stecken.
Ende 2012 wurde die Synagoge 67 Jahre nach ihrer Zerstörung durch die Nationalsozialisten in unmittelbarer Nähe zu der Stelle wiederaufgebaut, wo auch die im November 1938 zerstörte ehemalige Synagoge stand. Die moderne Synagoge beherbergt zusätzlich einen Gemeindesaal, einen Kindergarten, ein Jugendzentrum, eine Bibliothek und einen kleinen Einkaufsladen.
Der damalige Bundespräsident Joachim Gauck schloss seine Rede zur Einweihung mit dem Satz: „Ich kann es gar nicht sagen, wie dankbar ich dafür bin, den heutigen Tag erleben zu dürfen.“
Keine zehn Jahre später schlich am Morgen des 5. Juni 2021 ein heute 47-jähriger türkischer Staatsbürger mit einem Benzinkanister entlang der südlichen Gebäudewand der Synagoge und verteilte Benzin in der Absicht, die Synagoge zu entzünden.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft erhob jetzt Anklage und fasst Teile des Tatherganges folgendermaßen zusammen:
„Entgegen dieser Absicht gerieten wesentliche Gebäudeteile jedoch nicht selbständig in Brand. Das Feuer konnte letztlich von einem hinzugekommenen Polizeibeamten mit einem Feuerlöscher gelöscht werden. (…) Insgesamt beläuft sich der Sachschaden auf mehrere tausend Euro.“
Der Flüchtige kehrte nach Deutschland zurück
Schon kurz nach der Tat konnten Aufnahmen des Täters zu einer Identifizierung führen, der dringend Tatverdächtige entzog sich der Festnahme allerdings durch Flucht in die Türkei.
Am 01.07.2023 reiste der Verdächtige über den Flughafen Stuttgart wieder in das Bundesgebiet ein. Seine Festnahme erfolgte aufgrund des bestehenden Haftbefehls noch am Flughafen. Mit einer Verjährung kann der Mann nicht rechnen, die liegt bei Brandstiftung bei zehn Jahren.
Der Angeschuldigte befindet sich aktuell in U-Haft. Kurz nachdem er seine Tat verübt hatte, waren Außenministerin Baerbock und die Landesjustizministerin und der Innenminister von Baden-Württemberg am Tatort erschienen, um ihre Anteilnahme zu bekunden.
Der Generalstaatsanwalt in Stuttgart ordnete den Anschlag gemäß § 145 Abs. 1 GVG als Straftat von herausgehobener Bedeutung im öffentlichen Raum bei Verdacht auf einen extremistischen Hintergrund ein.
Für das zweite Quartal 2023 meldete das Bundeskriminalamt (BKA) 446 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund. Dies antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Bei etwa der Hälfte der Straftaten konnten Verdächtige ermittelt werden, Haftbefehle wurden keine erlassen.
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