Brandenburger Verfassungsschutz: Gesamte AfD in Brandenburg könnte Verdachtsfall werden

Aus alten Verbindungen des Landesparteivorsitzenden der Brandenburger AfD, Andreas Kalbitz, zur einer inzwischen verbotenen rechtsextremen Organisation, leitet der dortige Verfassungsschutz die Schlußfolgerung ab, die gesamte Landespartei als Verdachtsfall einzustufen.
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Alte Kontakte von Brandenburgs AfD-Landeschef Andreas Kalbitz könnten den gesamten Landesverband der Partei zum Verdachtsfall für den Verfassungsschutz machen. .Foto: Gregor Fischer/dpa/dpa
Epoch Times14. Mai 2020

Der Brandenburger Verfassungsschutz schließt nicht aus, dass der gesamte AfD-Landesverband wegen rechtsextremistischer Orientierung als Verdachtsfall eingestuft wird. In dem Landesverband sei keine demokratische Mitte mehr erkennbar, sagte Behördenleiter Jörg Müller am Donnerstag im RBB-Inforadio. AfD-Landeschef Andreas Kalbitz sei tief im organisierten Rechtsextremismus verwurzelt, „über Jahrzehnte hinweg“, fügte Müller hinzu. „Ich gehe fest davon aus, dass er rechtsextremistisch eingestellt ist.“ Bisher gebe Kalbitz aber nur zu, was ohnehin schon bekannt sei.

Müller verwies darauf, dass Kalbitz nachweislich Mitglied der rechtsextremen, verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) gewesen sei: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Mitgliederliste, auch mit einer Mitgliedsnummer, die klar eine Familie Andreas Kalbitz aufführt.“ Daneben gebe es Fotos „und auch seine eigenen in Teilen und stückweise vorgetragenen Eingeständnisse, an Zeltlagern der HDJ teilgenommen zu haben“.

Kalbitz räumt frühere Kontakte zu HDJ ein

Der brandenburgische AfD-Partei- und Fraktionschef soll sich Berichten zufolge gegenüber dem AfD-Bundesvorstand zu seiner politischen Vergangenheit geäußert haben. Er soll in einem Schreiben an die Vorstandsmitglieder eingeräumt haben, dass sein Name auf einer „Interessenten- oder Kontaktliste“ der mittlerweile verbotenen Neonaziorganisation HDJ geführt worden sein könnte.

Müller: „Verflügelung“ erkennbar

Müller betonte zugleich: „Die Beobachtung einer Partei ist in einer Demokratie an exakte rechtsstaatliche Voraussetzungen gebunden und ein schwerer Eingriff.“ Er fügte hinzu: „Aber wenn sich diese erkennbare ‚Verflügelung‘ weiter fortsetzt, dann wird sich diese Frage immer mehr aufdrängen.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den „Flügel“ Mitte März als rechtsextrem eingestuft und unter Beobachtung gestellt. Eine Woche später fasste der AfD-Bundesvorstand einen Beschluss, in dem die Auflösung der Gruppierung bis Ende April verlangt wurde.

Die beiden führenden „Flügel“-Köpfe, der Thüringer Landeschef Björn Höcke und Kalbitz, forderten daraufhin alle, „die sich der Interessensgemeinschaft angehörig fühlen“, auf, bis zum 30. April ihre Aktivitäten einzustellen. Am Freitag will der AfD-Bundesvorstand überprüfen, ob der Beschluss zur Auflösung umgesetzt wurde. (afp/al)

 



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