Bund stellt mehrstufiges Corona-Schutzkonzept für Herbst und Winter vor
Die Bundesregierung hat ein mehrstufiges Schutzkonzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Herbst und Winter vorgestellt. Bundesweit sollen von Oktober bis Anfang April nur einige Maßnahmen gelten, die Bundesländer können aber zusätzliche Regelungen etwa bei der Maskenpflicht erlassen, wie die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz am Mittwoch mitteilten. Bei einer Verschärfung der Gefahrenlage sind dann noch einmal verschärfte Schutzmaßnahmen vonseiten der Länder möglich.
Bundesweit gelten soll die Maskenpflicht weiterhin im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr. Auch für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll die Masken- und Testnachweispflicht bestehen bleiben, allerdings mit bestimmten Ausnahmen. Nicht gerüttelt werde an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte sowie an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, hieß es.
Bundesländer können entscheiden
Die Bundesländer können zudem zum Schutz des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastruktur weitere Maßnahmen beschließen, wie es in einer Mitteilung der beiden Ministerien weiter hieß. Dazu gehört eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Räumen sowie in Schulen ab der fünften Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichts erforderlich sei.
Eine „zwingende Ausnahme“ bei der Maskenpflicht gibt es demnach aber bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sowie für die Gastronomie. Dort kann auf die Maskenpflicht auch in Innenräumen verzichtet werden, wenn ein Nachweis vorliegt über einen Test, eine Genesung oder eine vollständige Impfung, die nicht älter als drei Monate zurückliegt.
Bei „konkreter Gefahr“ zusätzliche Maßnahmen
Als weitere Stufe im Kampf gegen die Pandemie können Länderparlamente für das gesamte Bundesland oder Teile davon zusätzliche Maßnahmen beschließen. Dazu muss „eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen“ festgestellt werden.
Ist dies der Fall, können auch eine „Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen“ angeordnet werden. Ausnahmen für genesene, geimpfte oder getestete Personen gelten dann nicht.
Auch „verpflichtende Hygienekonzepte“ für Innenräume in Betrieben, Einrichtungen, Gewerbe sowie bei Angeboten und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich können dann vorgegeben werden, ebenso Obergrenzen für die Teilnehmerzahl.
Der Bundestag soll das Schutzkonzept in der ersten Septemberwoche beschließen. Vom 1. Oktober bis zum 7. April kommenden Jahres soll die Regelung gelten. Die bisherige Regelung, die am 23. September auslaufen würde, soll bis Ende September verlängert werden. Die Änderungen sollen in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebaut werden. Dazu will die Regierung voraussichtlich am 24. August eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschließen.
Lauterbach und Buschmann zufrieden mit Schutzkonzept
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich im Grundsatz zufrieden mit der zwischen ihnen ausgehandelten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gezeigt. „Damit können wir arbeiten“, sagte Lauterbach bei der Vorstellung des neuen Corona-Schutzkonzepts. Buschmann sprach von einer Kombination aus Vorsorge für den Schutz der Infrastruktur, dem Schutz besonders gefährdeter Gruppen und „Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in Grundrechte“.
Von einem Paradigmenwechsel sprach der gleichfalls in die Verhandlungen einbezogene Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD). Zuvor sei es um die Eindämmung der hohen Zahl von Infektionen gegangen. Angesichts der dominierenden Omikron-Variante sei das nun „nicht mehr besonders sinnvoll“. Vielmehr stehe jetzt die „Abschwächung schwerer Krankheitsverläufe“ im Vordergrund. Einig waren sich die drei Politiker darin, dass im Herbst wieder eine Zuspitzung der Corona-Lage zu erwarten sei. Schmidt sprach in Anlehnung an den Autoverkehr von einer Regelung für „Winterreifen“ im Winter.
Bei der Möglichkeit für Landesparlamente bei verschärfter Gefahrenlage zusätzliche Auflagen zu erstellen, zog Schmidt einen Vergleich zu „Schneeketten“.
Schutzmaßnahmen und Impfkampagne
„Wir werden sehr viele Fälle haben“, aber nicht so viele tödliche wie bei der Delta-Variante des Coronavirus, sagte Lauterbach mit Blick auf den Herbst. Verknüpft werden sollten die Schutzmaßnahmen mit einer neuen „Impfkampagne mit neuen Impfstoffen“, die ab September zur Verfügung stehen würden und auch besser vor Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus schützen würden.
„Wir nehmen die Pandemie weiter ernst“, sagte Buschmann, fügte aber hinzu: „Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst.“ Auch im Herbst und Winter dürfe es daher Freiheitseinschränkungen „nur geben, wenn sie erforderlich sind“. Lockdowns oder Ausgangssperren seien nicht mehr vorgesehen.
Ausdrücklich lobte Buschmann, die Verhandlungen über das Maßnahmenpaket seien „kollegial, diskret und ergebnisorientiert“ geführt worden. Damit hätten die Ampel-Parteien an den Stil der Koalitionsverhandlungen angeknüpft. Abgestimmt wurden die Vereinbarungen demnach auch mit den Grünen.(afp/mf)
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