Bund und Länder einigen sich auf Lockdown-Maßnahmen

Bund und Länder haben sich auf die Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 31. Januar sowie auf zusätzliche Verschärfungen verständigt. Treffen sollen nur mit einer haushaltsfremden Person möglich sein, Schulen bleiben weitgehend geschlossen.
Epoch Times5. Januar 2021

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns zunächst bis zum 31. Januar verständigt. „Wir erahnen, dass die Inzidenz deutlich über 50 ist, aber wie genau sie ist kann zur Zeit nicht genau abgesehen werden“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach den Gesprächen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Eine Inzidenz unter 50 sei auch hinsichtlich der Virusmutation B117 noch wichtiger.

Man sei „in Grenzsituationen“ an einigen Krankenhäusern, so die CDU-Politikerin. Am 25. Januar soll entschieden werden, ob ab 1. Februar noch weiter verlängert wird. Kitas und Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen, der Bewegungsradius wird für Personen in Landkreisen mit einer Corona-Inzidenz pro sieben Tage über 200 auf 15 Kilometer von der Meldeadresse beschränkt, wozu die Länder „weitere lokale Maßnahmen“ treffen sollen.

Zudem werden die Kontaktbeschränkungen verschärft: Private Treffen dürfen nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt stattfinden.

Die Maßnahmen im Überblick

Eine Verlängerung des bestehenden Lockdowns war erwartet worden – nun gibt es ihn in einer verschärften Variante: Die Kontakte müssen noch stärker begrenzt werden als bisher. Dies ist ein zentraler Beschluss des Corona-Gipfels von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten. Am 25. Januar soll erneut beraten und über Maßnahmen ab dem 1. Februar entschieden werden. Ein Überblick:

VERLÄNGERUNG BESTEHENDER MAßNAHMEN  

Die bereits bis 10. Januar geltenden Beschränkungen etwa für Handel und Gastronomie werden um drei Wochen bis 31. Januar verlängert. Das heißt, Friseure bleiben ebenso geschlossen wie Baumärkte und Theater. Lebensnotwendige und alltägliche Dinge können weiter eingekauft werden.

VERSCHÄRFTE KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Private Treffen sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einem weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen erlaubt. Dass sich zwei befreundete Ehepaare treffen oder eine erwachsene Tochter mit ihrem Mann die alleine lebenden Eltern aufsucht, ist somit nicht mehr zulässig.

SPERRKREIS FÜR CORONA-HOTSPOTS

Menschen aus Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern dürfen sich nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um ihren Wohnort bewegen. Ausnahmen gibt es nur bei triftigen Gründen – touristische Tagesausflüge zählen nicht dazu. Aktuell wären über 70 Landkreise in Deutschland von diesen Beschränkungen betroffen.

KITAS und SCHULEN

Auch die Schließungen von Kitas und Schulen sollen bis zum 31. Januar gelten, neue Maßnahmen wurden nicht vereinbart. Grundlage für die Verlängerung ist der Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember. Da hatten Bund und Länder beschlossen, dass Kinder „wann immer möglich zu Hause betreut werden“ sollen. Es soll eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten.

KINDERKRANKENGELD

Das bestehende Kinderkrankengeld soll 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil oder 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt werden. Dies soll auch für die Betreuung von Kindern greifen, etwa weil die Schule oder der Kindergarten geschlossen sind.

ALTEN- UND PFLEGEHEIME 

Heime bekommen Unterstützung bei der Organisation von Schnelltests für Personal und Besucher. Die Tests sind bereits seit Dezember Pflicht, aber viele Heime scheinen damit wegen Personalmangels überfordert zu sein.

CORONA-MUTATION

Das Eindringen der mittlerweile in mehreren Ländern nachgewiesenen Corona-Mutationen nach Deutschland soll eingedämmt werden. Menschen, die aus Ländern mit einer nachgewiesenen Mutation einreisen, werden verstärkt von der Bundespolizei auf Einhaltung der Einreisebestimmungen wie einer Quarantänepflicht kontrolliert.

TESTPFLICHT FÜR EINREISEN

Bei Einreisen aus Risikogebieten wird zusätzlich zur bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht eine Testpflicht eingeführt. Einreisende können etwa 48 Stunden vor ihrer Anreise noch im Ausland einen Corona-Test machen oder alternativ unmittelbar nach der Einreise in Deutschland.

IMPFUNGEN

Alle Bewohner von Pflegeeinrichtungen bekommen im Januar ein Angebot zur Impfung. Der Bund unterstützt wegen der fehlenden Impfstoffe außerdem mit dem Land Hessen den Hersteller Biontech, damit im neuen Werk in Marburg noch im Februar die Produktion begonnen werden kann.

ARBEITSWELT

Betriebskantinen sollen geschlossen bleiben, „wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen“. Zudem werden die Arbeitgeber „dringend gebeten“, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen. (dts/afp)



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