Bund und Länder planen eng begrenzte Reisesperren für Corona-Gebiete

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Epoch Times16. Juli 2020

Bund und Länder wollen bei akuten Corona-Ausbrüchen örtlich begrenzte Ein- und Ausreisesperren ermöglichen, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Solche Beschränkungen sollten „zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis beziehungsweise die gesamte kreisfreie Stadt beziehen“, heißt es in einer Beschlussvorlage der Chefs von Bundeskanzleramt und den Staatskanzleien der Länder, die AFP am Donnerstag vorlag. Vielmehr könnten sie sich auf die „tatsächlich betroffenen Bereiche“ beschränken.

Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Bund-Länder-Gespräche wurde für den Nachmittag erwartet. Ihnen war in den vergangenen Tagen eine Debatte über die Verhängung von Ausreisesperren für so genannte Corona-Hotspots vorausgegangen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte eine solche Möglichkeit befürwortet.

Mehrere Ministerpräsidenten vor allem aus Ostdeutschland hatten es aber abgelehnt, komplette Landkreise mit Ausreisesperren zu belegen. Sie äußerten Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit einer solch weitgehenden Maßnahme.

Das umstrittene Wort „Ausreisesperren“ ist im Entwurf der Bund-Länder-Beschlusslage nicht enthalten. Die Rede ist dort vielmehr von „Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus“. Die Beschränkungen sollten „zielgerichtet“ erfolgen und könnten also auch Gebiete betreffen, die kleiner sind als ganze Landkreise.

Zu einer Beschränkung von Ein- und Ausreise solle aber nur dann gegriffen werden, wenn kein „milderes Mittel“ zur Verfügung steht. Die erste Maßnahme bei einem Ausbruch solle es immer sein, „Kontakt- und Ausbruchscluster“ zu isolieren.

Als Beispiele für solche Infektionscluster nennt das Papier „Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier“. Hier sollten zunächst die „bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung“ ergriffen werden.

Zum Mittel der Ein- und Ausreisesperren solle nur dann gegriffen werden, wenn die Zahl der Infektionen weiter steige „und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten“.

Gegen eine weitergehende Regelung zu Reisesperren hatten sich zuvor die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gestellt. „Einer grundsätzlichen Regelung für ganze Landkreise werden die Bundesländer nicht zustimmen“, sagte Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) am Donnerstag im Deutschlandfunk.

Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), der auf Bundesseite für die Beratungen mit den Ländern zuständig ist, hatte sich vor Beginn der Gespräche kompromissbereit gezeigt. Es gehe darum, nach Corona-Ausbrüchen „schneller, kleinräumiger, präziser“ zu handeln, sagte er im ZDF-„Morgenmagazin“. Hingegen gehe es nicht darum, ganze Landkreise mit Reisesperren zu belegen. „Solche Beschränkungen sollen auch ein Stück ihres Schreckens verlieren.“

Mit ihrem Beschluss wollen die Chefs von Bundeskanzleramt und Staatskanzleien den besonderen Herausforderungen der Urlaubs- und Reisezeit Rechnung tragen. „Hinsichtlich des regionale Ausbruchsgeschehen gilt es, die Verbreitung in die Urlaubsgebiete hinein zu vermeiden“, heißt es in der Vorlage. „Und bezüglich Corona-Ausbrüchen in Urlaubsgebieten müssen wir Vorkehrungen treffen, um die erneute Ausbreitung des Coronavirus in der Fläche durch Reiserückkehrer zu verhindern.“

Bislang gelten für Corona-Hotspots keine Ausreisesperren. Vielmehr verhängen die Bundesländer Einreisebeschränkungen und Übernachtungsverbote für Menschen aus betroffenen Landkreisen. Dies führte in den vergangenen Wochen wiederholt dazu, dass Reisende aus Corona-Hotspots an ihren Urlaubsorten zurückgewiesen wurden.

Weiterhin soll der neuen Vorlage zufolge gelten, dass Reisende aus betroffenen Gebieten nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests in Hotels und Pensionen untergebracht werden dürften. (afp)



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