Bundesanwaltschaft will härter gegen IS-Frauen vorgehen

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft soll es bereits eine terroristische Straftat sein, wenn jemand zum "Staatsvolk" des IS gehört hat. Frauen, die sich dem IS angeschlossen haben, gehören demnach einer ausländischen terroristischen Organisation an.
Titelbild
Eine Uhr mit dem Logo der Terrormiliz Islamischer Staat.Foto: MAHMUD SALEH/AFP/Symbolbild/Getty Images
Epoch Times14. Dezember 2017

Die Bundesanwaltschaft will härter gegen Frauen vorgehen, die sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben, selbst wenn sie sich nicht an Kämpfen beteiligt haben.

„Wir sind der Meinung, dass sich auch bei diesen Frauen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation bejahen lässt“, sagte Generalbundesanwalt Peter Frank der „Süddeutschen Zeitung“ sowie den Sendern NDR und SWR laut Vorabmeldung vom Donnerstag.

Entscheiden müsse dies der Bundesgerichtshof, sagte Frank. Der Grund für diesen Vorstoß liegt dem Bericht zufolge darin, dass im ehemaligen IS-Gebiet im Irak immer mehr, oft minderjährige Frauen festgenommen werden.

Vier Frauen mit deutschem Bezug sitzen in Bagdad in Haft und sind dort inzwischen von Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) vernommen worden. Unter ihnen ist auch die heute 17 Jahre alte Linda W. aus Sachsen. Sie hat sich im Sommer 2016 dem IS angeschlossen und hat zeitweise in Syrien und im Irak gelebt.

Zwar ermittelt der Generalbundesanwalt gegen Linda W. und weitere Frauen wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Doch wäre es im Fall ihrer Ausreise oder Auslieferung nach Deutschland dem Bericht zufolge kaum möglich, ihnen den Prozess zu machen.

Linda W. habe „nie eine Waffe berührt“

Denn nach bisheriger Meinung der Gerichte machten sich die Frauen mit ihrer bloßen Anwesenheit beim IS – anders als die Männer, die einen Treueschwur leisteten und zumeist kämpften – nicht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar.

Linda W. zum Beispiel beteuert dem Bericht zufolge, sie habe nie eine Waffe berührt und sich nur um den Haushalt sowie die Kinder anderer Frauen gekümmert.

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft soll es bereits eine terroristische Straftat sein, wenn jemand zum „Staatsvolk“ des IS gehört hat. Frauen, die in das Herrschaftsgebiet des Islamischen Staates ausgereist seien, dort lebten und vielleicht einen Kämpfer geheiratet, Kinder bekommen und diese im Sinne der Ideologie des IS erzogen hätten, stärkten nach Ansicht des Generalbundesanwaltes die Terrororganisation von innen.

Nach Informationen von „SZ“, NDR und SWR sind die Karlsruher Ankläger mit ihrer neuen Argumentation unlängst beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes gescheitert.

Dieser weigerte sich, einen Haftbefehl gegen eine im nordirakischen Erbil einsitzende deutsche IS-Anhängerin zu erlassen. Inzwischen wurde gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt, der Generalbundesanwalt hofft, sich mit seiner neuen, härteren Linie doch noch durchzusetzen. (afp)

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