Cyberbunkerfall: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafen gegen Angeklagte

Knapp 250.000 Straftaten sollen acht Beteiligte über Server abgewickelt haben, die in einem ehemaligen Bundeswehrbunker an der Mosel untergebracht waren. Nach dem Schuldspruch im Jahr 2021 wandten diese sich an den BGH, um zu erreichen, freigesprochen zu werden.
Das Gelände des ehemaligen Bundeswehr-Bunkers in Traben-Trarbach, der als Cyberbunker bekannt wurde.
Das Gelände des ehemaligen Bundeswehr-Bunkers in Traben-Trarbach, der als Cyberbunker bekannt wurde.Foto: Thomas Frey/dpa
Epoch Times12. September 2023

Die Verurteilung der acht Angeklagten zu Haftstrafen im sogenannten Cyberbunkerfall von Rheinland-Pfalz ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts Trier vom Dezember 2021 am Dienstag weitgehend. Die Angeklagten hatten in einem ehemaligen Bundeswehrbunker ein Rechenzentrum für kriminelle Kunden betrieben. Sie wurden deshalb wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. (Az. 3 StR 306/22)

Diese Schuldsprüche präzisierte der Bundesgerichtshof nun: Die acht Angeklagten seien Mitglieder in einer kriminellen Vereinigung gewesen, die auf besonders schwere Straftaten gerichtet gewesen sei. Die verhängten Haftstrafen zwischen einem Jahr auf Bewährung und bis zu fünf Jahren und neun Monaten bleiben bestehen. Nur über das Einziehen von technischer Ausstattung des Cyberbunkers muss das Landgericht neu verhandeln.

Der Trierer Prozess erregte bundesweit Aufsehen, weil erstmals Betreiber der Infrastruktur solcher Rechenzentren vor Gericht standen. Der Fall war zudem spektakulär: 2013 kaufte ein Niederländer den früheren Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel. Dort betrieben die sieben Männer und eine Frau jahrelang hunderte Server, über die illegale Geschäfte im Internet abgewickelt werden konnten, wie das Landgericht später feststellte.

Sie sicherten ihren Kunden zu, sie vor den Behörden zu schützen. Diese konnten anonym bleiben und in der Kryptowährung Bitcoin bezahlen. Knapp 250.000 Straftaten sollen laut Generalstaatsanwaltschaft Koblenz über die Server abgewickelt worden sein, das meiste davon im Drogenhandel. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer sprach bei der Urteilsverkündung am BGH von einer „erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit“.

Große Summe Bargeld beschlagnahmt

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte fünf Jahre lang gegen die Gruppe ermittelt. Bei einer Razzia im September 2019 wurden dann im Bunker hunderte Server, zahlreiche Unterlagen, Datenträger und eine große Summe Bargeld beschlagnahmt. Das Landgericht Trier begann im Oktober 2020 mit der Verhandlung gegen die acht Angeklagten.

Nach der Verurteilung in Trier wandten diese sich an den BGH. Sie wollten erreichen, freigesprochen zu werden. Damit hatten sie aber nun keinen Erfolg. Auch die Revision der Generalstaatsanwaltschaft blieb weitgehend erfolglos. Diese hatte gefordert, dass die Angeklagten auch wegen Beihilfe zu den über die Server abgewickelten Straftaten verurteilt werden sollten. Das lehnte der BGH aber ab.

(afp/red)



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