Bundesgerichtshof: Bewährungsstrafe für Schleuserhelfer nach Todesfall

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine Bewährungsstrafe für einen Mann aus Afghanistan wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge.
Titelbild
Migranten auf einem überladenen Schlauchboot im Mittelmeer (Symbolbild)Foto: Lena Klimkeit/Archiv/dpa
Epoch Times14. November 2019

Migranten, die als Kontaktpersonen mit Schleusern kooperieren, müssen in Deutschland mit einer Strafe wegen Beihilfe rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine Bewährungsstrafe für einen Mann aus Afghanistan wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge. (Az. BGH: 3 StR 561/18)

Er war mit Hilfe von Schleusern über die Türkei nach Deutschland gereist. Gegenüber den Schleusern hatte er sich bereiterklärt, für zwei ebenfalls aus Afghanistan fliehende Frauen und deren Kinder als „Ansprechpartner und Kontaktperson“ zu dienen.

Auf der Fahrt von der Türkei nach Griechenland kenterte das überladene Migrantenboot. Die Frauen und ihre Kinder ertranken. Der Kontaktmigrant überlebte und kam schließlich nach Deutschland.

Das Landgericht Osnabrück wertete die Kontaktzusage als Unterstützung der Schleuser. Im Juli 2018 verurteilte es den Mann zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren.

Dies bestätigte der BGH nun. Die Zusage, für die Frauen als Begleiter zu fungieren, sei eine „eine strafbare Unterstützung des Schleusers“ gewesen. (afp)

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