Kleine Änderungen gegen große Krise: Das Asylpaket des Bundeskabinetts

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Flüchtlinge in einer "Zeltstadt"Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times29. September 2015

Das Bundeskabinett hat am Dienstag Änderungen des Asylrechts auf den Weg gebracht. Neben Änderungen des Asylverfahrens- und des Asylbewerberleistungsgesetzes verständigte man sich auf Änderungen der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Die wesentlichen Ziele der gesetzlichen Änderungen seien die Beschleunigung der Asylverfahren, die derzeit durchschnittlich fünf Monate dauern, sowie die Beseitigung von Fehlanreizen: So werde der persönliche Bedarf, der bislang mit dem sogenannten Taschengeld abgedeckt wurde, künftig möglichst in Sachleistungen gewährt.

Dies gelte für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Geldleistungen sollen künftig höchstens einen Monat im Voraus gezahlt werden. Zudem entlaste der Bund die Länder und Kommunen finanziell: Er übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Monat. Diese Kostenübernahme beginne mit dem Tag der Erstregistrierung und ende bei Abschluss des Verfahrens.

Überdies sollen Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, um die Asylverfahren der Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen. Dies heißt also noch nicht, dass Migranten aus diesen Ländern in Zukunft automatisch zurückgeschickt werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll nach dem Willen der Bundesregierung noch im Oktober abgeschlossen werden. Es ist geplant, dass die Änderungen zum 1. November in Kraft treten.

(dts Nachrichtenagentur)



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