Bundeskabinett beschließt neue Corona-Regeln für Herbst und Winter
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Corona-Regeln für den Herbst und Winter beschlossen. Ab Oktober soll es nur noch wenige bundeseinheitliche Regelungen geben – etwa eine FFP2-Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr. Im Falle hoher Ansteckungszahlen bekommen die Länder die Möglichkeit, in begrenztem Rahmen weitergehende Maßnahmen zu beschließen. Neu ist die Regelung, dass Pflegeheime Beauftragte für Testen, Impfen und Hygiene benennen müssen – diese bekommen dafür dann 750 Euro im Monat zusätzlich ausbezahlt.
Zugeständnis des Bundes an die Länder
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und sein Ministerkollege aus dem Justizressort, Marco Buschmann (FDP), hatten das Regelwerk zuletzt auf Druck der Länder an einigen Stellen verändert. Der Bund machte nun etwa Zugeständnisse im Streit mit den Ländern um Ausnahmen bei der Maskenpflicht in Innenräumen.
„Maskenpflicht, Impfungen und Obergrenzen im Innenraum können der Lage angepasst eingesetzt werden“, erklärte Lauterbach. Er selbst rechnet aber mit einer baldigen Rückkehr zu regional begrenzten Maskenpflichten im öffentlichen Leben. „Ich persönlich gehe davon aus, dass wir im Oktober Schwierigkeiten bekommen werden“, sagte der Gesundheitsminister am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss. Er erwarte, dass die Bundesländer dann von der Möglichkeit strengerer Corona-Vorschriften Gebrauch machen, wie sie in der nun vom Kabinett beschlossenen Vorlage geregelt würden, sagte Lauterbach.
Justizminister Buschmann betonte hingegen, dass das neue Infektionsschutzgesetz den Ländern viele „Optionen“ gebe – dass die Länder diese Optionen aber nicht unbedingt ausnutzen müssten. „Wir müssen uns vorbereiten auf eine Lage, wie sie mutmaßlich im Herbst und Winter eintreten kann“, sagte er.
Kritik an den ursprünglichen Plänen der Ampel-Koalition hatte sich vor allem an dem Vorhaben entzündet, dass die Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen entfallen soll, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Kritiker bemängelten, dies könne als Aufforderung an die Menschen verstanden werden, sich alle drei Monate impfen zu lassen.
Die Koalition hat dies nun in eine „Kann“-Regelung umgewandelt: Die Länder müssen sie also nicht zwingend umsetzen. Die „Kann“-Ausnahme soll demnach auch im Fall von genesenen Menschen gelten.
Neue Regelung in Pflegeheimen
Eine Neuregelung betrifft die Pflegeheime: Diese sollen verpflichtet werden, Beauftragte zu benennen, die sich ums Impfen, die Hygiene, Testen und die Corona-Arzneimitteltherapie kümmern. Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für denjenigen oder diejenigen, der oder die sich um diese Aufgaben kümmern.
Das neu gefasste Infektionsschutzgesetz setzt nach dem Willen der Bundesregierung auf eine Kombination aus wenigen bundeseinheitlichen Regeln sowie ergänzenden Länderregelungen mit zwei Stufen.
Bundesweit soll ab Oktober eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Darüber hinaus sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage auf die Pandemieentwicklung zu reagieren.
In der ersten Stufe gibt es noch Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen – zwingend sind diese Ausnahmen für negativ Getestete, optional sind die Ausnahmen für frisch Genesene und vollständig Geimpfte, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
Wenn sich eine starke Corona-Welle aufbaut, gilt die Maskenpflicht ausnahmslos. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen.
Das Bundeskabinett beschloss die Neuregelung als sogenannte Formulierungshilfe für den Bundestag. Auf deren Grundlage sollen nun die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten und beschließen. Dieses Verfahren wird oft angewendet, wenn die Gesetzgebung schnell gehen soll.
Tatsächlich besteht Zeitdruck, weil die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen. Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten. (afp/dl)
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