Bundesnotbremse noch nicht vom Tisch – Corona-Varianten könnten Neuauflage bewirken

Aktuell wird über eine Neuauflage der Bundesnotbremse diskutiert, die am Mittwoch ausläuft. Kanzlerin Angela Merkel ist dafür, dass diese besonderen Durchgriffsrechte im Notfall wiederbelebt werden.
Epoch Times29. Juni 2021

Der Bundestag hatte Ende April im Infektionsschutzgesetz eine bundeseinheitliche Notbremse mit befristeter Dauer beschlossen.

Diese Neuregelung diente dazu, einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bei der Eindämmung der Corona-Pandemie mit bundeseinheitlichen Maßnahmen zu helfen – sobald sie einen Inzidenzwert von 100 während dreier Tage hintereinander überschritt.

Die damals verabschiedete „Bundesnotbremse“ läuft diesen Mittwoch aus und die 7 Tages-Inzidenz Ende Juni wird auf 5,4 beziffert. Bundesländer und Landkreise weisen alle einen Wert deutlich unter 100 auf.

Mögliche Covid-Mutationen legitimieren Bundesnotbremse

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch Vertreter von Städten und Gemeinden plädieren im Fall eines deutlichen Anstiegs der Inzidenzwerte für eine Wiederbelebung der sogenannten Bundesnotbremse.

„Wenn die Infektionszahlen erneut stark steigen, sollte die Bundesnotbremse wieder in Kraft gesetzt werden“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der „Welt“.

Man habe die Pandemie nicht überwunden und wisse nicht, welche Mutationen noch auf uns zukommen. „Derzeit sind wir bei Delta, und das griechische Alphabet hat noch viele Buchstaben.“

Unterstützung kommt vom Deutschen Städtetag: „Aktuell sind wir zum Glück mit den Inzidenzen weit von einer Bundesnotbremse entfernt“.

Sie müsse nur dann erneut installiert werden, falls die Zahl der Infektionen auch wegen neuer Virusvarianten bundesweit wieder stark steigt, sagte Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Welt“. Bundeseinheitliche Regeln hätten bei sehr hohen Inzidenzen dazu beigetragen, „dass die Menschen sie nachvollziehen konnten“.

SPD-Fraktionsvize Wiese: Keine Bundesnotbremse 2.0

Doch die Vertreter der Landkreise sind skeptisch: Man habe schon im April die Bundesnotbremse als ein „in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“ kritisiert, sagte Reinhard Sager (CDU), Präsident des Deutschen Landkreistags.

Diese Bewertung habe sich nicht geändert. „Man sollte dieses Instrumentarium nicht erneut in das Infektionsschutzgesetz aufnehmen, nachdem es Ende Juni ausläuft“, sagte Sager der Zeitung.

„Die Debatte ist nicht nur getrieben von der berechtigten Sorge einer unbeherrschbaren vierten Welle, sondern auch von dem Wunsch nach bundeseinheitlichen Lösungen“, so der CDU-Politiker. „Wir halten es aber generell für fraglich, passgenaue Lösungen für höchst unterschiedliche Situationen vor Ort unmittelbar in einem Bundesgesetz vorzuschreiben.“

Im Bundestag gibt es fraktionsübergreifend Vorbehalte gegenüber einer Neuauflage. „Die AHA-Regeln halte ich gerade wegen der Delta-Variante weiter für wichtig. Für eine Reaktivierung der Bundesnotbremse sehe ich allerdings derzeit keinen Bedarf“, sagte der Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU).

„Die Bundesnotbremse war im Frühjahr sicher richtig, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Es ist aber auch richtig, sie nun am 30. Juni auslaufen zu lassen“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. „Der Inzidenzwert kann nicht das alleinige Kriterium für Beschränkungen sein. Eine Bundesnotbremse 2.0 würde ich komplett ablehnen.“ (dts/nw)



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