Bundesrechnungshof: Die Fachaufsicht über das BAMF hat versagt

Der Bundesrechnungshof wirft dem Innenministerium schwere Versäumnisse vor. Die mangelnde Kontrolle durch die Fachaufsicht habe dazu geführt, "dass die ordnungsgemäße Rechtsanwendung im Asylverfahren in der Außenstelle über Jahre nicht gewährleistet war".
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Die Polizei spricht mit ankommenden Migranten am Münchner Hauptbahnhof.Foto: iStock
Epoch Times2. September 2018

Der Bundesrechnungshof hat dem Bundesinnenministerium einem Zeitungsbericht zufolge schwere Versäumnisse bei der Kontrolle des Flüchtlings-Bundesamts vorgeworfen. Als Fachaufsicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge habe das Ministerium „versagt“, heißt es laut „Bild am Sonntag“ in einem internen Prüfbericht des Rechnungshofs.

Die mangelnde Kontrolle habe dazu geführt, „dass die ordnungsgemäße Rechtsanwendung im Asylverfahren in der Außenstelle über Jahre nicht gewährleistet war“.

Der Zeitung zufolge ging der 60-seitige Bericht in dieser Woche an das Innenministerium. Der Rechnungshof wirft dem Ministerium unter anderem vor, auf Warnhinweise der zuständigen Fachabteilung für die Bamf-Kontrolle nicht gehört zu haben.

Personalmangel – aber nichts passierte

Demnach habe die Abteilung seit 2017 über Personalmangel geklagt, weswegen sie das BAMF nicht ordnungsgemäß kontrollieren könne. Auch das Bundesverwaltungsamt habe im Mai 2017 empfohlen, die Abteilung dringend personell aufzustocken.

Doch es sei nichts passiert: „Für die Personalhaushalte 2017, 2018 und 2019 meldete das BMI gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen keinen Mehrbedarf für die Fachaufsicht“, heißt es der Zeitung zufolge im Rechnungshof-Bericht.

Damit sehen die Prüfer nicht nur Versäumnisse beim früheren Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Auch dessen Nachfolger Horst Seehofer (CSU) könnte damit in Erklärungsnot geraten.

So habe die Leitung der Fachabteilung den Rechnungsprüfern noch im Mai 2018 erklärt, „dass sie die Personalausstattung weiterhin nicht für ausreichend halte, um eine ordnungsgemäße und einheitliche Rechtsanwendung im BAMF zu gewährleisten“. (afp)



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