Bundesverfassungsgericht entscheidet über umstrittenen Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro pro Wohnung ist der Grundpfeiler bei der Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Das Finanzierungsmodell wird heftig kritisiert.
Epoch Times16. Juli 2018

Der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro pro Wohnung ist der Grundpfeiler bei der Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks.

Am Mittwoch will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zu dem immer wieder heftig diskutierten Finanzierungsmodell verkünden. Ein Überblick über den Rundfunkbeitrag und die Streitpunkte des Verfahrens vor dem höchsten deutschen Gericht:

WAS IST DER RUNDFUNKBEITRAG?

Der Beitrag fließt an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zu dem die ARD-Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gehören. Der Beitrag wird seit 2013 pauschal pro Wohnung erhoben. Die vorher erhobene Rundfunkgebühr war noch an ein Empfangsgerät gebunden, also etwa einen Fernseher.

Die Reform vor fünf Jahren sollte das Schwarzsehen und -hören verhindern – schließlich kann sich jetzt niemand mehr mit dem Argument entziehen, er habe gar keinen Fernseher. In einigen Großstädten zahlten zuvor nur noch drei Viertel der Haushalte Gebühren. Entscheidend für die Umstellung war auch, dass heute jeder an Computer, Tablet oder Smartphone die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio sehen oder hören kann.

WIEVIEL GELD BRINGT DER RUNDFUNKBEITRAG EIN?

Die Einnahmen beliefen sich im vergangenen Jahr auf 7,97 Milliarden Euro. Sie blieben damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. An ARD, ZDF und Deutschlandradio flossen 7,82 Milliarden Euro, an die Landesmedienanstalten 151 Millionen Euro.

Rund 90 Prozent des Geldes stammten von den Bürgern. Ende 2017 waren gut 39 Millionen Wohnungen beim zuständigen Beitragsservice gemeldet. Aus sozialen Gründen waren rund 2,76 Millionen Menschen vom Beitrag befreit, 460.000 Bürger zahlten einen ermäßigten Beitrag. Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen steuerten einen Anteil von zehn Prozent zu den Einnahmen bei.

WORÜBER VERHANDELTE DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT?

Vor das höchste deutsche Gericht zogen drei Privatleute und der Autovermieter Sixt, die das derzeitige System für verfassungswidrig halten. Im Kern geht es vor allem um die Frage, ob der allgemeine Gleichheitssatz durch den Rundfunkbeitrag verletzt wird. Die Kläger argumentieren unter anderem, dass Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten benachteiligt würden.

Diskutiert wurde auch die Frage, wie mit Zweitwohnungen umzugehen ist. Die Kläger kritisieren, dass in diesem Fall doppelt bezahlt werden muss, obwohl der Inhaber nur in einer Wohnung fernsehen oder Radio hören kann. Der Autovermieter Sixt greift die Regelung an, dass pro Wagen Beiträge anfallen. Viele andere Firmenwagen und alle Privatautos würden dagegen nicht erfasst, dies sei ungerecht.

Nach Ansicht der Kläger handelt es sich beim Rundfunkbeitrag zudem um eine Steuer, die die Bundesländer gar nicht erheben dürften. Es handle sich um eine „verkappte Demokratie-Steuer“, die von jedermann zu zahlen sei, fasste Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof den Vorwurf in der mündlichen Verhandlung Mitte Mai zusammen.

WIE ARGUMENTIEREN DIE ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN SENDER?

Die Intendanten der Sender verteidigten das Modell vor Gericht vehement und verwiesen auf die Bedeutung ihres Angebots gerade in Zeiten von Fake News. Der Rundfunkbeitrag ermögliche dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Erfüllung seines Auftrags, zeigte sich etwa ZDF-Intendant Thomas Bellut überzeugt. Die Bundesländer hätten durch die Umstellung ein „verfassungsgemäßes und praktikables Modell“ beschlossen.

WELCHE FOLGEN KÖNNTE DAS KARLSRUHER URTEIL HABEN?

Das Gericht hat in den vergangenen Jahrzehnten in etlichen Urteilen die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsbildung in der Gesellschaft und die Notwendigkeit seiner Finanzierung durch Abgaben betont. Dass Karlsruhe das bestehende Finanzierungsmodell gänzlich kippt, ist daher kaum vorstellbar.

Doch die Tücken stecken in diesem Verfahren im Detail. Durchaus kritisch hinterfragten die Verfassungsrichter die einzelnen Regelungen des derzeitigen Modells. Korrekturen sind also nicht ausgeschlossen. (afp)



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