Bundesverwaltungsgericht prüft Haar- und Barterlass der Bundeswehr

Ein Stabsfeldwebel legte Beschwerde gegen diese Dienstvorschrift ein, weil er sie für diskriminierend hält.
Epoch Times30. Januar 2019

Das Bundesverwaltungsgericht überprüft am Donnerstag (14.00 Uhr) den Haar- und Barterlass der Bundeswehr, der Soldaten kurze Haare vorschreibt. Ein Stabsfeldwebel legte Beschwerde gegen diese Dienstvorschrift ein. Der nach eigenen Angaben der sogenannten Gothic-Kultur anhängende Soldat hält die Vorschrift für diskriminierend, weil sie Frauen im Gegensatz zu Männern lange Haare erlaube. Zudem sei früher Männern mit langen Haaren eine besondere Männlichkeit nachgesagt worden. (Az. BVerwG 1 WB 28.17)

Das Bundesverteidigungsministerium hält dagegen an den unterschiedlichen Regeln für Männer und Frauen fest. Damit würden in „zulässiger Weise gesellschaftliche Gepflogenheiten und Wertmaßstäbe“ berücksichtigt. Es handele sich zudem um eine „zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr“. (afp)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion