CDU und AfD fordern Rücktritt von Bodo Ramelow und der Thüringer Landesregierung

CDU und AfD fordern nach dem Aus der Gebietsreform, dem zentralen Vorhaben der Rot-Rot-Grünen Koalition, den Rücktritt von Bodo Ramelow und Neuwahlen. Denn "Ein Weiterwurschteln der Ramelowregierung schadet Thüringen und bringt uns nicht voran."
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Die CDU und die AfD fordern den Rücktritt von Ministerpräsident Bodo Ramelow, das zentrale Projekt der Thüringer Regierung, die Gebietsreform, ist gescheitert.Foto: Martin Schutt/Archiv/dpa
Von 3. Dezember 2017

Das zentrale Vorhaben der Rot-Rot-Grünen Regierung in Thüringen ist gescheitert, die umstrittene Gebietsreform gestoppt. CDU-Fraktionschef Mike Mohring legt aus diesem Grund Ministerpräsident Bodo Ramelow den Rücktritt nahe.

Wenn Bodo Ramelow ehrlich zu sich selbst und den Bürgern wäre, müsste er jetzt abtreten und Neuwahlen ermöglichen.“

Der Ramelow-Regierung fehlt nach seinen Worten „die Mehrheit und Kraft, um im Landtag durchzusetzen, wofür sie 2014 angetreten ist“. Auch den im Sommer verkündeten Neustart habe der Regierungschef grandios „versemmelt“. Weder die Bürger noch die vielen meist ehrenamtlichen Kommunalpolitiker wollten diese Reform. So habe die Linkskoalition zugleich

ein ums andere Mal Proben ihres Unvermögens abgeliefert. Diese Regierung kann nicht, was sie will und will im Grunde nicht, was sie jetzt noch könnte“.

AfD: Ramelow ist komplett gescheitert, Rücktritt und Neuwahlen wären das einzig Konsequente

Auch die AfD-Fraktion äußerte sich ähnlich. Björn Höcke, der Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion in Thüringen ist, schreibt:

Ministerpräsident Ramelow beerdigt mit der Gebietsreform nicht nur sein wichtigstes politisches Vorhaben, sondern auch die rot-rot-grüne Koalition. Ramelow ist komplett gescheitert. Rücktritt und Neuwahlen wären das einzig Konsequente.

Die bei den Planungen der Gebietsreform insgesamt verschwendeten Steuergelder gehen in die Millionenhöhe, erklärt Höcke. Dafür habe Bodo Ramelow die Verantwortung zu tragen und allein deswegen müsste er schon zurücktreten. Am 30. November schrieb er in einer Presseerklärung:

Ein Weiterwurschteln der Ramelowregierung schadet Thüringen und bringt uns nicht voran.

Linke, SPD und die Grünen: Regierungspläne sind nicht durchsetzbar

Was steckt dahinter? Die Thüringer Landesregierung veröffentlichte am 30. November 2017 den Beschluss, die Gebietsreform nicht weiter zu verfolgen. Ziel der Reform war unter anderem, Personalkosten in den Verwaltungen zu sparen und diese effizienter zu machen.

„Die mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 15. August 2017 vorgesehene Weiterentwicklung der mit dem Vorschaltgesetz ursprünglich vorgesehenen Großen Landgemeinde hin zu einem der Verbandsgemeinde vergleichbaren Gemeindemodell wird daher derzeit nicht weiter verfolgt.“

Die Veröffentlichung kann hier eingesehen werden: beschluss-koalitionsausschuss-100. Bodo Ramelow erklärt

Die Reform ist nicht beendet, sie ist nicht abgebrochen. Sie bekommt heute eine neue Qualität“.

Genau das, was er als „Neue Qualität“ benennt, forderte in der vergangenen Wahlperiode die CDU, während die LINKE und Bode Ramelow dies vehement ablehnten.

Erst Ende August hatte Rot-Rot-Grün mit Georg Maier einen neuen Innenminister und mit Uwe Höhn eigens einen zusätzlichen Staatssekretär berufen, um die Gebietsreform durchzusetzen. Thüringens neuer Innenminister Georg Maier (SPD) erklärt nun:

Ich kann nicht erkennen, dass wir die Reform nicht machen.

Andreas Bausewein, der Oberbürgermeister in Erfurt ist, erklärte „mdr Thüringen“, die Kreisreform werde auf Umwegen weitergeführt. So sei der Widerstand aus den Kommunen zu massiv gewesen, um die Regierungspläne in ihrer bisherigen Form durchzusetzen. Andreas Bausewein sagte noch vor dem Beschluss zur Gebietsreform: „Wenn wir das nicht hinkriegen, dann hat Rot-Rot-Grün als Reformregierung versagt.“

Folgen für die Menschen: Der Notarzt und die Feuerwehr bräuchten länger

Je größer ein verwaltetes Gebiet ist, desto schwieriger ist es den Überblick zu behalten: Die Mitarbeiter der Verwaltung können auf Grund fehlender Ortskenntnis kaum adäquat handeln. Die Anfahrtswege verlängern sich nicht nur für die Menschen, die zur Verwaltung müssen. Auch Feuerwehr und Rettungsdienste brauchen länger.

So müsste im schlimmsten Fall ein Notarzt von einem Ende des Landkreises zum anderen Ende fahren, um Hilfe zu leisten. Aus Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind derartige Zustände bekannt, sie kosten jedes Jahr Menschenleben.

Eine Kreisreform führt auch dazu, dass Landes- und Kreisstraßen zu Gemeindestraßen umgewidmet werden, was wiederum zu einer starken Belastung der Kommunen führt. Die AG Selbstverwaltung stellte eine Liste möglicher Auswirkungen zusammen. Somit würde das Finanzproblem eines Landes auf die Kommunen abgewälzt, aus 849 Städten und Gemeinden würden 195, es käme zu Effizienzgewinnen, jedoch kaum Kosteneinsparungen.

Die ländlichen Gemeinden hätten weniger Mitspracherechte, jedoch mehr Kosten. Sie würden die Kosten für die überschuldeten Städte zahlen. Die Macht würde zentralisiert und der Leerstand im ländlichen Raum nähme zu.

Auf einen weiteren Punkt wies 2016 die CDU in Sömmerda hin: „Die meisten Einwohner leben in Städten. Die Bewohner des ländlichen Raumes werden dadurch bei Gemeinderatswahlen benachteiligt, denn auch die Anzahl der Wähler ist im Stadt- und stadtnahen Gebiet entsprechend größer. In der Folge wird es passieren, dass nicht aus jedem Ortsteil ein Vertreter im neuen Gemeinde- oder Stadtrat sitzen wird. Wer soll dann die Interessen der kleinen Ortsteile vertreten? Die ländliche Bevölkerung ist politisch eher konservativ geprägt, während gerade die LINKE in Thüringen ihre Wählerschaft in den Städten findet. Was das für den Ausgang zukünftiger Wahlen bedeutet, muss jedem Bewohner einer ländlichen Gemeinde bewusst werden. Sind heute noch die meisten Gemeinden konservativ regiert, ändert sich das nach Durchführung einer Gebietsreform mit den geplanten Mindestgrößen.“

Reform von oben – am Reißbrett entworfen

In der umstrittenen Gebietsreform war geplant, dass neue Landkreise eine Einwohnerzahl zwischen 130.000 und 250.000 Einwohner haben müssten und von der Fläche nicht größer als 3.000 Quadratkilometer seien.

Gemeinden sollten mindestens 6.000 Einwohner haben und mit benachbarten Gemeinden zusammengeschlossen, durch Eingliederung vergrößert oder in kreisfreie Städte eingegliedert werden. Kreisfreie Städte sollten dauerhaft mindestens 100.000 Einwohner haben, sonst würden sie einem Landkreis zugeordnet. Die genauen Kriterien können hier nachgelesen werden.

Thüringen entstand aus den drei DDR-Bezirken Erfurt, Gera und Suhl. Eine Kreisreform im Jahr 1994 reduzierte bereits die Anzahl der Landkreise von 35 auf 17 sowie sechs kreisfreie Städte, Erfurt, Eisenach, Gera, Jena, Suhl und Weimar.

Nach der nun gekippten Kreisreform hätte das Bundesland so ausgesehen:

So sollte Thüringen nach der Kreisreform aussehen. Quelle: https://www.thueringen.de/mam/th3/tim/landkreiskarte_8_und_2.pdf



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