CDU-Wirtschaftsrat will Kurzarbeit-Regelung für Mittelständler ohne Betriebsrat

Wegen einer Bestimmung im Kurzarbeitsgesetz können Betriebe ohne Betriebsrat nicht ohne große Schwierigkeiten Kurzarbeit einführen. Der CDU-Wirtschaftsrat fordert deshalb eine Änderung des Gesetzes oder eine wenigstens zeitweilige Öffnungsklausel.
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Wirtschaftsrat der CDUFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times6. April 2020

Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld sollen nach Forderungen des CDU-Wirtschaftsrats auch für jene mittelständischen Betriebe gelten, die über keinen Betriebsrat verfügen. Es sei „unsäglich“, dass solche Unternehmen in der gegenwärtigen Krisensituation nicht als Ganzes in Kurzarbeit gehen könnten, sondern sich um einzelvertragliche Regelungen mit jedem ihrer Arbeitnehmer bemühen müssten, sagte der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger. Lehnten Arbeitnehmer den Wechsel in Kurzarbeit jedoch ab, liefen die Personalkosten für das Unternehmen weiter wie bisher.

In der derzeitigen Wirtschaftskrise sei dies für die Betreibe „absolut existenzgefährdend“, so der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats weiter. Er forderte die Bundesregierung auf, entsprechende Neuregelungen auf den Weg zu bringen. Auch mittelständische Firmen „müssten die Möglichkeit haben, ganze Werke oder Betriebseinheiten in Kurzarbeit zu schicken“, sagte Steiger.

Betriebsratsklausel kann Betrieb gefährden

Es gehe nicht „um das Aushebeln von betrieblichen Mitbestimmungsrechten, sondern darum, dass auch unser Mittelstand diese Krise überlebt“. Nach derzeitiger Gesetzeslage dürfen Betriebe in wirtschaftlichen Notlagen nur dann die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zeitweise verringern, wenn der Betriebsrat zuvor seine Zustimmung zu dieser Maßnahme erteilt hat. Bei Kurzarbeit übernimmt der Staat einen Teil der Lohnkosten sowie der Sozialabgaben. (dts)



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