Clan-Mann in Berlin: Frühe Haftentlassung, Türkeiflug und dann?

Acht Jahre Haft lautete das Urteil von 2021. Die Freilassung erfolgte bereits im Februar 2023. Der Mann aus Berlin flog in die Türkei – juristisch lief alles nach Gesetz. Wie ist der Stand der Dinge?
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Zum Haftantritt kam R. nach Deutschland zurück (Symbolbild).Foto: Boris Roessler/dpa
Von 11. Mai 2023

Im Februar erregte die Freilassung eines zu mehreren Jahren Haft verurteilten Straftäters in Berlin Diskussionen. „Spiegel TV“ berichtete von einem „Justizskandal in Berlin“. Wenige Tage nach der Freilassung des Mannes aufgrund fehlender Unterbringungskapazitäten setzte sich dieser in einen Flieger und reiste in die Türkei ab. Was macht der Mann jetzt?

Freigelassen, trotz sechs Jahren Resthaft

Am 3. Februar gegen 16:00 Uhr spazierte der Mann – Mitglied eines Berliner Großclans – aus der Justizvollzugsanstalt Moabit. Rund eine Woche später twitterte „Spiegel TV“ von dem „Justizskandal in Berlin“ und postete ein Video, das einen Raubüberfall in Berlin darstellte. An diesem soll der besagte Mann beteiligt gewesen sein.

Sabine Beikler, Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Inneres, gab zur Ausgangssituation bekannt: „Muhamed Remo war anlässlich eines im Jahr 2021 begangenen schweren Raubes auf einen Geldtransporter in Berlin zu insgesamt acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.“ Weiter erklärte die Landesbeamtin, dass nach richterlicher Anordnung Muhamed R. nach eineinhalb Jahren Haft zum Drogenentzug in den Maßregelvollzug aufgenommen werden sollte.

„In diesen Fällen wird die betreffende Person übergangsweise in die sog. Organisationshaft aufgenommen“, erklärte Sabine Beikler auf Anfrage der Epoch Times. Diese Haftform stellt in einer JVA eine Zwischenform der geschlossenen Unterbringung dar, falls im Maßregelvollzug gerade kein Platz frei sein sollte.

Im Fall von Muhamed R. war kein Platz frei. Es kam hinzu, dass die Organisationshaft bereits mehrere Monate angedauert hatte, sodass der Mann auf richterliche Verfügung im Februar entlassen wurde.

Der Plan war, den Mann „bei Vakanz eines Platzes im Maßregelvollzug dort aufzunehmen“, so die Senatssprecherin. Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar erklärt, dass die restliche Strafe durch die Freilassung nicht verfalle. Er werde zu gegebener Zeit wieder vorgeladen, hieß es.

Nur wenige Tage auf freiem Fuß, entschied sich Muhamed R. am 10. Februar vom Berliner Flughafen BER in die Türkei zu fliegen. Sein Anwalt habe mitgeteilt, dass er sich der Drogentherapie stellen werde.

Im Übrigen könne er reisen, wohin er wolle, berichtete der „Spiegel“ den Angaben des Anwalts nach. Wenige Tage später, so das Magazin, sei er am 14. Februar in einem Instagram-Video aus der Türkei gesehen worden – beim Hilfeeinsatz für die Erdbebenopfer. Offen blieb: Kommt Muhamed R. zurück, um den Rest seiner Haftstrafe zu verbüßen?

Die aktuelle Situation

Um den weiteren Verlauf herauszufinden, fragte die Epoch Times beim Berliner Innensenat nach und erfuhr: „Nach seiner Haftentlassung begab sich R. in die Türkei. Nach Medienberichten soll er dort als mutmaßlicher Helfer in das vom Erdbeben betroffene Gebiet in die Ost-Türkei gereist sein.“

Zum Stand der Dinge berichtete die Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres: „Zwischenzeitlich ist R. wieder nach Berlin zurückgekehrt. Anfang März 2023 wurde R. nach Erhalt einer Ladung zum Haftantritt im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) in Berlin-Buch vorstellig, wo nunmehr auch ein Platz frei war.“ Seither sei Muhamed R. dort untergebracht und durchlaufe eine Therapie zum Zwecke des Drogenentzugs.



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