CO₂-Effekt von Wärmepumpen unklar – Heizungsgesetz soll trotzdem kommen

Obwohl noch keine schriftliche Fassung des GEG-Kompromisses vorliegt, soll das umstrittene „Heizungsgesetz“ noch in der kommenden Woche den Bundestag passieren. Auch über den CO₂-Effekt der Wärmepumpen kann die Regierung keine detaillierte Auskunft geben.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) während der ersten Lesung des Heizungsgesetzes.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will sein „Heizungsgesetz“ für die „Wärmewende“ unbedingt noch vor der Sommerpause durchbringen. Dabei sind noch immer Fragen offen. Ein aktualisierter Gesetzentwurf wurde noch nicht veröffentlicht. Symbolbild.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Von 29. Juni 2023

Die Bundesregierung weiß offenbar gar nicht, wie viel CO₂ der massenhafte Einbau von Wärmepumpenheizungen in Deutschland bis 2045 einsparen könnte, dem erhofften Jahr der „Klimaneutralität“. Wegen „fehlender präziser Angaben und offener Auslegungsfragen“ könne das Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) der Unionsfraktion keine Auskunft geben, hieß es nach einem Artikel der „Bild“.

Die Fragesteller hätten mit scharfer Kritik reagiert: „Das ist eine echte Farce“, zitiert die „Bild“ Fraktionsvizechef Jens Spahn (CDU). Sogar die Ampel gebe zu, dass „beim Heizungsgesetz […] weiterhin alles unklar“ sei. Trotzdem wolle die Regierung das Gesetz nun durch den Bundestag „peitschen“.

Spahn: „Neustart-Taste“ drücken

Spahn empfahl der Regierung, die „Neustart-Taste“ zu drücken und „in der Sommerpause ein ganz neues, durchdachtes Gesetz [zu] erarbeiten“. Andreas Jung (CDU), der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, sprach laut „Bild“ von einem „Offenbarungseid“. Eine „politische Bankrotterklärung des Wirtschaftsministeriums“ habe Kai Warnecke, der Präsident des Immobilienbesitzerverbands „Haus & Grund“ erkannt.

Zuvor hatte die Unionsfraktion versucht, Klarheit über die entsprechenden Voraussagen zur CO₂-Einsparung durch die Wärmepumpenheizungen zu erhalten. Immerhin soll das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), wenn es nach der Ampelregierung geht, ja schon in der ersten Juliwoche im Bundestag verabschiedet werden. Und bis zur Abstimmung sollten die Abgeordneten normalerweise über all jene Daten und Fakten verfügen, die sie zu einer Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen befähigen.

Entscheidungsgrundlage noch nicht ausformuliert

Bevor es zur nächsten Lesung im Plenarsaal kommt, soll sich aber zunächst der „Ausschuss für Klimaschutz und Energie“ am Montag, 3. Juli, mit der aktuellen „Formulierungshilfe“ des Wirtschaftsministeriums beschäftigen. Aber nur, falls dieser Text „für einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf rechtzeitig dem Ausschusssekretariat vorliegt“. So heißt es jedenfalls vorbeugend in der entsprechenden Einladung (PDF) für die Ausschussmitglieder.

Spätestens am Freitag, 30. Juni, sollen die „Änderungsanträge zum Gesetzentwurf“ nach Informationen der „Welt“ (Bezahlschranke) verfügbar sein. Bisher existiere mit „Drucksache 20/6875“ (PDF) lediglich Habecks ursprünglicher Gesetzentwurf von Mitte Mai, der in dieser Form längst verworfen worden war. Das aktuelle Kompromisspapier sei noch „Verschlusssache, aus der zunächst nur einige Details kolportiert wurden“, schreibt die „Welt“.

Eckpunkte des Ampel-Heizungskonpromisses

Einige Medienhäuser wie beispielsweise der „Deutschlandfunk“ (DLF) oder der „Münchener Merkur“ kennen diese Details offenbar schon.

Demnach solle es grundsätzlich dabei bleiben, dass „von 2024 an möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben“ werden müsse. Nur für Neubaugebiete gelte dies bereits ab dem 1. Januar 2024. Realistisch betrachtet sei hier die Wärmepumpe die wahrscheinlichste Option – neben Fernwärme, Flüssiggas, Pellets und Solarenergie.

Gasheizungen dürften nach Informationen des „Münchener Merkur“ ab dem 1. Januar 2024 nur noch verbaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar seien. Ihre Käufer müssten sich zuvor einer Energieberatung unterziehen. Außerdem gebe es weitere Detailvorschriften, die mit dem Nutzungsanteil „grüner Gase“ und dem Wasserstoffnetz der jeweiligen Kommune zusammenhingen.

Ölheizungen sollen nach „Merkur“-Angaben ab 2024 nur noch dann eingebaut werden dürfen, wenn die alte Bestandsölheizung nicht mehr zu reparieren ist. Ein neuer Ölkessel als Ersatz für ein anderes Heizsystem soll aber nicht mehr erlaubt sein. Nach Informationen der „Welt“ ist beim Thema Ölheizung das letzte Wort aber immer noch nicht gesprochen: Für FDP und SPD sei unter anderem noch nicht ganz klar, was mit solchen Ölanlagen passieren solle, die zu 65 Prozent mit „erneuerbarem“ Kraftstoff betrieben werden könnten.

Die meisten Besitzer von Bestandsimmobilien dürften laut DLF wohl noch eine Weile Zeit haben, bevor sie zur Tat schreiten müssen – nämlich so lange, bis ihre Wohnort-Kommune ihren individuellen Wärmeplanungsbericht veröffentlicht habe. Das soll bis spätestens 2028 Pflicht sein. Grundlage dafür sei das ebenfalls neue „Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung“ (WPG), das erst als Entwurf aus dem Bauministerium von Klara Geywitz (SPD) vorliegt.

Das WPG und das GEG würden somit miteinander „gekoppelt“, schreibt der DLF: Mit den Informationen aus dem kommunalen Wärmeplanungsbericht in der Hand könnten die Eigentümer dann „die für sie günstigste Heizungsvariante […] wählen“. Bis dahin müssten „funktionierende Heizungen im Altbestand“ nicht ausgetauscht werden, defekte Anlagen dürften noch repariert werden.

Die noch im ersten GEG-Entwurf enthaltene Ausnahmeregelungen für Eigentümer über 80 Jahren soll es nach Informationen des „Merkur“ „in der Form nicht mehr geben“. In bestimmten Fällen wären Hauseigentümer, die älter als 80 Jahre sind, von Pflichten im Heizungsgesetz befreit worden. Diese Klausel fällt nun weg. Sie sei „verfassungsrechtlich nicht tragbar“.

Beim „Kauf einer klimafreundlicheren Heizung“ darf ein Immobilienbesitzerhaushalt nach Angaben des DLF mit mindestens 30 und höchstens 70 Prozent Fördersumme rechnen, je nach zu versteuerndem Jahreseinkommen. Werde die Heizung schon bis 2028 eingebaut, solle es zur Belohnung einen „Geschwindigkeitsbonus“ von maximal 20 Prozent obendrauf geben – aber nur bis zu einem Deckel von 70 Prozent Gesamtförderung. In den Folgejahren solle dieser Zusatzbonus jährlich um drei Prozent gesenkt werden.

225 Milliarden Euro nur für den Austausch defekter Gasheizungen

Wie viel allgemeines Steuerzahlergeld letztlich umgeschichtet werden könnte, um Habecks „Wärmewende“ für Immobilieneigentümer sozial verträglich in die Tat umzusetzen, ist zurzeit noch nicht eindeutig bezifferbar. Der Energieökonom Prof. Manuel Frondel, Leiter des Kompetenzbereiches „Umwelt und Ressourcen“ am „RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung“ Berlin, hatte sich schon im Mai für den „Focus“ die Mühe gemacht, die Kosten für den „Umstieg von Gas auf Wärmepumpen“ auszurechnen: „Rund 225 Milliarden Euro zusätzlich bis 2045“ seien allein für jene Fälle zu berappen, in denen Wärmepumpen defekte Gasheizungen ersetzen sollten.

„0,0 Prozent“ Einfluss aufs Weltklima

Durchaus berechenbar ist nach Ansicht von Frondel auch die Antwort zur Einstiegsfrage: Wie viel CO₂ wird der massenhafte Einbau von Wärmepumpenheizungen in Deutschland bis 2045 einsparen? Frondels Antwort fiel im Mai 2023 eindeutig aus: „Die CO₂-Einsparungen durch die Heizwende werden das Klima zu 0,0 Prozent beeinflussen“.

Das liege in erster Linie daran, dass Deutschland nur einen Anteil von rund zwei Prozent zu den weltweiten „menschengemachten“ Emissionen beisteuere. „Wir sind also unbedeutend für die Gesamtrechnung“, stellte Frondel wie viele weitere Skeptiker der Habeckschen Klimapolitik klar.



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