Corona-Impfung oder Jobverlust: Ungeimpfter Zahnarzt scheitert vor Gericht

Ein Zahnarzt aus der Grafschaft Bentheim darf vorerst keine Patienten mehr behandeln. Der Grund: Er ist nicht gegen Corona geimpft. Mittlerweile mehren sich Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen. „Sinnlos“ und „unverhältnismäßig“ kritisierte die Opposition im Bundestag und forderte ein Auslaufen der Maßnahme.
Titelbild
Ein Impfausweis.Foto: Jens Schlueter/Getty Images
Epoch Times26. Juli 2022


Ein nicht gegen das Coronavirus geimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen ist vor dem Osnabrücker Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen ein behördliches Tätigkeitsverbot gescheitert. Das Gericht stufte das Verbot nach Angaben vom Montag in einem Eilverfahren als voraussichtlich rechtmäßig ein.

Nach Gerichtsangaben hatte der ungeimpfte Mediziner dem zuständigen Landkreis bis zum Stichtag am 15. März keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt und war daraufhin mit einem Tätigkeitsverbot belegt worden. Dagegen ging er per Eilverfahren vor. Darin argumentierte er, dass Zahnärzte von der Impfpflicht für Beschäftigte aus dem Gesundheitssektor nicht erfasst seien. Außerdem gebe es nach dem Arzneimittelgesetz keine zugelassenen Impfstoffe gegen das Coronavirus.

Sämtliche Argumentationen des Manns wies das Gericht zurück. Die Regelung im Infektionsschutzgesetz gelte „namentlich“ auch für Beschäftigte in Zahnarztpraxen. Corona-Impfstoffe seien unter anderem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassen worden. Das Risiko einer Übertragung sei wegen der fehlenden Impfung „wesentlich erhöht“, da der Zahnarzt regelmäßig in unmittelbarem Kontakt zu den Patienten stehe. Der Eingriff in die Berufsfreiheit des Klägers sei somit vom Landkreis als hinreichend gewichtet worden.

Inzwischen mehren sich jedoch Stimmen, die die Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe infrage stellen und vor Nebenwirkungen der Impfungen warnt. So räumt auch das RKI ein, dass die Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe unter der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante insgesamt gering sei und „mit der Zeit deutlich nachlässt“.

Der Rechtsweg ist für den Zahnarzt noch nicht ausgeschöpft. Er kann gegen den Beschluss noch vor dem Oberverwaltungsgericht weiter vorgehen. Es handelte sich dabei um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. Dabei prüft ein Gericht zunächst in einem beschleunigten Prozess die Rechtslage. Ein Hauptsacheverfahren folgt.

Länder zweifeln an Teil-Impfpflicht

Die Bundesländer haben inzwischen offenbar große Vorbehalte gegen die Impfpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen und fordern eine Neubewertung der Maßnahme. Das geht aus einem internen Abschlussbericht des inzwischen aufgelösten Coronakrisenstabs der Bundesregierung hervor, über den das Portal „Business Insider“ berichtet. Zudem berichten die Länder laut Bericht von Schwierigkeiten bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und fordern eine neue Evaluierung, wie die Impfpflicht praktisch umgesetzt werden könnte. Konkret heißt es:

Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird überwiegend als schwierig angesehen. Eine diesbezügliche Neubetrachtung der Um- und Durchsetzbarkeit wird durch einige Länder als notwendig erachtet.“

Am 16. März 2022 trat die einrichtungsbezogene Nachweispflicht in Kraft, die zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet wurde. Damit müssen alle Menschen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen arbeiten, einen COVID-Immunitätsnachweis erbringen. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht scheiterte hingegen am 7. April vor dem Bundestag.

Opposition für Auslaufen der Impfpflicht im Gesundheitswesen

Die Opposition im Bundestag spricht sich gegen eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus, die am 31. Dezember ausläuft. Weder könne die Bundesregierung angeben, wie sich die Impfpflicht vor Ort auswirke, noch habe sie Zahlen zur Abwanderung aus dem Pflegeberuf, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Tino Sorge (CDU) der „Welt“ (Dienstagausgabe). „Wenn dieser gefährliche Blindflug weitergeht, spricht alles dafür, die einrichtungsbezogene Impfpflicht am Ende des Jahres nicht zu verlängern.“

Ähnlich äußerte sich Ates Gürpinar, pflegepolitischer Sprecher der Linksfraktion. „Eine Fortführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Eindämmung der Pandemie ist sinnlos.“

Die AfD plädiert ebenfalls für ein Auslaufen der Maßnahme. Die Impfpflicht sei „aufgrund des fehlenden Fremd- und Eigenschutzes der Impfung nicht verhältnismäßig“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert.

Die Reaktionen aus den Ampel-Parteien waren zurückhaltend. Aus der FDP hieß es, man wolle Diskussionen in der Koalition nicht vorwegnehmen. „Das epidemiologische Geschehen, erhältliche Varianten-Impfstoffe und selbst die aktuelle Variante des SARS-CoV-2 werden wichtige Faktoren in dieser Diskussion sein“, so Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP.

Ähnlich äußerte sich die SPD-Gesundheitsexpertin Heike Baehrens. „Diese Frage werden wir zu gegebener Zeit in der Koalition diskutieren.“ (afp/dts/dl)



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