„Corona-Partys“: Berliner Polizei darf bei „legitimen“ Verdachtsfällen Wohnungen durchsuchen

Titelbild
Berliner Polizei in Kreuzberg.Foto: DAVID GANNON/AFP via Getty Images
Epoch Times15. Oktober 2020

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin geht von „Schwerpunkt-Einsätzen“ zur Kontrolle der neuen Corona-Vorgaben in der Hauptstadt aus. In Berlin gebe es eine Vielzahl von Restaurants, Parks und private Haushalte, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro der „Welt“ (Freitagausgabe). Eine flächendeckende Überprüfung sei deswegen nicht möglich.

„Es wird Schwerpunkt-Einsätze geben: Es wird jetzt sicher vor allem im Stadtzentrum öfter mal nachts die Einhaltung der Sperrstunde kontrolliert werden.“ Auch die Kontrolle von Feiern in Privaträumen sei unter Umständen möglich.

Zwar sei die Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Grundgesetz geschützt, sagte Jendro. „Die Polizei kann also nicht einfach bei Familie Schmidt klingeln und sagen: Wir würden jetzt gern mal in die Wohnung kommen und zählen, wie viele Leute sich hier aufhalten.“ Anders verhalte es sich, wenn die Polizei durch Hinweise in sozialen Medien oder Nachbarn von Feierlichkeiten mit mehr als zehn Personen erfahre.

Bei Verdacht auf Feierlichkeiten mit über zehn Teilnehmern darf Polizei Privatwohnungen durchsuchen

„Die Polizei ist dann nicht nur legitimiert, sondern auch verpflichtet, dagegen vorzugehen.“ Jendro sagte, dass Polizisten in diesem Fall auch Privatwohnungen betreten dürften: „Es geht dann um die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, aber auch der Bevölkerung als Ganzes. Da es hier um Gefahrenabwehr geht, ist dazu auch kein Durchsuchungsbeschluss durch einen Staatsanwalt oder Richter nötig.“

Der GdP-Sprecher plädierte zugleich für eine neuerliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit. „Aktuell gibt es in Berlin keine Obergrenze für Versammlungen und Demonstrationen“, sagte Jendro. „Wenn man den Infektionsschutz ernst nimmt, muss man auch hier wieder für eine Minimierung der Teilnehmerzahl sorgen.“ (dts)



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