Corona-Urteile in Belgien und Österreich: Anwälte für Aufklärung analysieren Bedeutung für Deutschland

In Belgien und Österreich fielen Urteile in Bezug zu den Corona-Maßnahmen der jeweiligen Regierungen, die auch für Deutschland sehr interessant sind. Epoch Times sprach dazu mit den Rechtsanwälten Dr. Alexander Christ und Dr. Reiner Fuellmich.
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ – Pressesprecher von Anwälte für Aufklärung.Foto: Epoch Times
Von 3. April 2021

Nach den aktuellen Urteilen zu den Corona-Maßnahmen in Belgien und Österreich sprach die Epoch Times unter anderem mit dem Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, Vertreter der Anwälte für Aufklärung. Weiterhin baten wir den Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich um einen Kommentar.

In Belgien ging es vor allem darum, dass ministerielle Verordnungen derartig tiefgreifende Einschränkungen der Grundrechte nicht regeln dürfen. Dazu muss das Parlament einbezogen werden. Nach dem Urteil in Österreich bietet die aktuelle Datenlage „keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen“, um das Seuchengeschehen zu bewerten. Das Interview führte Stephan Kröker.

Dr. Alexander Christ: Wir haben in den Nachrichten von einem Urteil aus Brüssel gelesen. Ich kann mal kurz zusammenfassen, was in dem Urteil eigentlich drinsteht, worum es da geht. Hier hat die belgische Liga der Menschenrechte gegen die Verordnungen in Belgien geklagt und ein Brüsseler Gericht hat in erster Instanz zugunsten der Menschenrechtsliga und der belgischen Liga für Menschenrechte entschieden.

Die derzeitigen COVID-Maßnahmen, die bislang in Belgien ausnahmslos oder fast ausnahmslos auf Ministerialverordnungen beruhen, sind beanstandet worden und das Gericht hat gesagt, es wäre hier eine zweifelhafte Rechtsgrundlage.

Der belgische Staat ist deshalb verurteilt worden, alle geeigneten Maßnahmen, die man ergreifen möchte, um die Gesundheitskrise zu bewältigen, auf die Basis eines Gesetzes zu stellen.

Das heißt mit anderen Worten, das Gericht fordert das Parlament auf, nach einer vorherigen parlamentarischen Debatte einen neuen Rechtsrahmen zu verabschieden, damit die COVID-Maßnahmen, die die Freiheitsrechte beeinträchtigen, dann durch ein Gesetz und nicht durch Ministerialverordnungen festgelegt werden.

Dazu hat das Gericht dem belgischen Staat 30 Tage Zeit gegeben für jeden Tag Verspätung ist eine entsprechende Strafe festgesetzt worden von 5000 Euro.

Und das ist natürlich bahnbrechend, weil wir ja auch in Deutschland schon lange fordern, dass sämtliche Maßnahmen in jedem Fall durch das Parlament gehen müssen, also in unserem Fall durch den Bundestag.

ET: Das heißt, das ist im Prinzip ähnlich wie in Deutschland, wie sie schon gesagt haben. Was heißt das denn jetzt für die Verordnung in Belgien aktuell?

Christ: Die Rechtsgrundlage wurde beanstandet, also das heißt, im Prinzip gilt jetzt eine Schonfrist von 30 Tagen. Innerhalb dieser Frist muss der belgische Staat das tun, was er von Anfang an hätte tun müssen.

Er muss ein entsprechendes Gesetz oder entsprechende Gesetze erlassen, in denen die Maßnahmen dann nochmal neu festgelegt werden.

Die Verordnungen sind nach meiner Kenntnis nicht außer Kraft gesetzt, sondern es wurde eine Art Schonfrist gesetzt. Jetzt muss der belgische Staat eben handeln.

Das bedeutet aber auch eine dicke Rüge für das bisherige Vorgehen und greift exakt die Begründungen auf, die wir in vielen europäischen Staaten ja gehört haben und auch in Deutschland sagen wir: Verordnungen können solche tiefgreifenden Einschränkungen der Grundrechte nicht regeln.

Alexander Christ zu Österreich: „Ein absolut bahnbrechendes Urteil“

ET: Nun zu Österreich. Können Sie mir das Urteil erläutern? Was ziehen Sie daraus für Schlüsse?

Christ: Das ist ein absolut bahnbrechendes Urteil, das wir hier aus Wien bekommen haben. Ich habe es auch hier im Wortlaut vor mir. Das Verwaltungsgericht Wien hat am 24. März eine Entscheidung getroffen, die sich auf eine angezeigte Versammlung für 31. Januar bezieht. Es kommt natürlich mit etwas gerichtlicher Verspätung, aber das Urteil ist trotzdem sehr wichtig.

Denn in dem Urteil werden viele Punkte bestätigt, die wir beispielsweise in Deutschland, aber auch in anderen Staaten in Europa, seit langem so benennen und bemängeln.

Beispielsweise ist der erste wichtige Satz in dem Urteil, was das Gericht festgehalten hat: ‚Ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen und Erkrankten und nicht die Anzahl der positiv Getesteten oder sonstige Fallzahlen, die Regierungen festlegen.‘ Mit diesen Sätzen bezieht sich das Gericht ausdrücklich auf die WHO.

Jetzt hab ich gelernt: Man muss immer genau angeben, wo die WHO das schreibt, damit man für seriös gehalten wird. Die WHO veröffentlichte das in einer ‚Information-Notice for IWD Users‘ aus dem Jahr 2020/05. Alle Regierungen kennen das, haben aber bisher diese Definition der WHO geflissentlich ignoriert.

Hier hat das Gericht zum ersten Mal jetzt sehr deutlich gesagt: Die Definition der WHO ist entscheidend und es geht eben um die Anzahl der wirklich Infizierten und der wirklich Erkrankten.

Gleichzeitig hat das Gericht in einem zweiten wichtigen Punkt auch Argumente aufgegriffen, die wir schon mehrfach in Deutschland diskutiert haben. Nämlich die WHO sagt, der Erfinder des PCR-Tests selbst habe ja gesagt, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet sei und daher für sich alleine nichts zu Krankheit oder Infektion eines Menschen aussagen könne.

Damit ist der PCR-Test aus meiner Sicht komplett hinfällig geworden.

ct-Wert größer als 24 ist ungeeignet

Christ: Weiter bezieht sich das Urteil auf eine ganz wichtige Studie aus dem Jahr 2020 von Bullard, Dust, Funk, Strong und anderen und in dieser Studie wird festgelegt, dass die ct-Werte größer als 24 bei den PCR-Tests keinen vermehrungsfähigen Virus mehr nachweisen können. Dazu muss man wissen, dass wir in Deutschland in der Regel mit weit höheren ct-Werten testen.

Und das Gericht kommt hier ganz klar zu dem Schluss, dass ein PCR-Test der ct-Werte größer als 24 aufweist, nicht dazu geeignet sein kann, so sagt das Gericht, die Infektiösität zu bestimmen. Das ist also eine weitere Bestätigung unserer bisherigen Argumentation hier in Deutschland.

Und dann ist auch ein sehr interessanter Satz im Weiteren drin, der meine Aufmerksamkeit weckte. Das Gericht sagt: Ob eine Person krank ist oder gesund, muss von einem Arzt getroffen werden.

Auch das ist etwas, was wir Anwälte seit langem sagen. Es kann nicht sein, dass eine Erkrankung durch einen beispielsweise positiven PCR-Test und durch einen sonstigen Test festgestellt wird.

Die Erkrankung selbst kann immer nur der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Entscheidungsfreiheit, im Rahmen seiner ärztlichen Expertise, im Rahmen seines ärztlichen Eides feststellen.

Für Österreich kommt das Gericht dann zu dem Schluss, dass die Falldefinitionen des österreichischen Gesundheitsministeriums offensichtlich nicht geeignet sind, da sie nicht den Falldefinitionen der WHO entsprechen. Und so sagt das Gericht dann ausdrücklich, jegliche Feststellung der Zahlen für Kranke oder Infizierte in Österreich sei falsch.

Das ist ein sehr hartes und klares Urteil des Wiener Verwaltungsgerichtes.

Für uns ist dann natürlich auch im Weiteren wichtig zu verstehen, welche Folgen hat das dann für Demonstrationen. Und auch da trifft das Gericht eine sehr klare und unmissverständliche Aussage. Das Gericht sagt, die bloße abstrakte Befürchtung eines konsenswidrigen Betriebes, also beispielsweise wenn bei einer Demonstration befürchtet wird, dass Leute gegen Auflagen verstoßen, könne auf gar keinen Fall – so in Österreich – zu einer prophylaktischen Versagung einer Bewilligung führen.

Hier wird auch auf vorhergehende Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs in Österreich verwiesen. Das habe umso mehr zu gelten, als es hier um die Einschränkung von Grund und Freiheitsrechten geht. Bei einer Versammlung geht es um die Einschränkung des Versammlungsrechtes.

Und das ist ein Punkt, den wir für Deutschland für sehr wichtig halten. Es ist jetzt zwar ein österreichisches Verwaltungsgericht, aber wir befinden uns ja in einem europäischen Kontext. Deshalb ist es für uns in Deutschland genauso wichtig, dass Versammlungsrechte in gar keinem Fall eingeschränkt werden dürfen, nur weil eine abstrakte Befürchtung besteht, dass hier gegen Auflagen verstoßen werden könnte.

Es ist ein bahnbrechendes Urteil aus Österreich.

Jetzt müssen wir nur darauf warten, dass die deutschen Verwaltungsgerichte endlich erkennen, was die Stunde geschlagen hat und entsprechende Entscheidungen auch für Deutschland treffen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind auch in Deutschland gegeben.

ET: Hat dies auch Auswirkungen in dem Sinne, dass dieser PCR-Test zum Beispiel auch für die Anordnung einer Quarantäne nicht mehr alleine zureichend ist – wenn nun auch gesagt wird, dass damit quasi eine Erkrankung mit einer Infektion nicht nachgewiesen werden kann oder ist das noch unklar?

Christ: Das Urteil dieses Verwaltungsgerichtes bezieht sich natürlich auf diesen einen konkreten Fall. Da ging es um die Versammlung vom 31. Januar diesen Jahres.

Man wird aber wie bei derartigen Urteilen üblich schon die wichtigen Urteilssätze auch analog auf andere Fälle heranziehen dürfen und müssen.

Das heißt also, wenn hier der PCR-Test grundlegend infrage gestellt wird, richtigerweise grundlegend infrage gestellt wird, dann muss das meines Erachtens auch für andere Sachverhalte gelten. Also im Grunde für jegliche Test-Sachverhalte, für die der PCR-Test oder andere Tests bisher herangezogen wurden.

Auch der Antigen-Test steht in der Kritik

Christ: Und es ist übrigens nicht nur der PCR-Test, der infrage gestellt wird, auch der Antigen-Test wird stark kritisiert. Hier sagt das Gericht: Die Antigen-Tests sind als höchst fehlerhaft einzustufen.

Wenn wir erleben, was gerade in Deutschland an den Schulen passiert, wo im Moment massenhaft Tests eingesetzt werden, die wir den Schlussfolgerungen dieses Wiener Urteils zufolge alle als höchst fehlerhaft einstufen müssen, dann kann man nur sagen: Diese ganze Testerei muss aufhören.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ: Jahrgang 1966, Studium der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Philosophie und Neuere Deutsche Literaturwissenschaft, Promotion über die Gewaltenteilungslehre von Montesquieu, Rechtsanwalt seit 1995, Kanzlei in Berlin, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Reiner Fuellmich zu dem Urteil: „Alle Maßnahmen müssen sofort aufgehoben werden“

Seit Monaten beschäftigt sich der Anwalt Dr. Reiner Fuellmich mit seinen Kollegen im Corona-Ausschuss mit den Auswirkungen der Corona-Politik. Er ist in einem Team von internationalen Juristen, die in verschiedenen Ländern Klagen gegen die Corona-Maßnahmen auf Basis des PCR-Tests eingelegt haben. Epoch Times sprach nach den aktuellen Urteilen auch mit ihm. Hier sein Statement:

Dr. Reiner Fuellmich: Die weltweiten Lockdowns und andere Covid-19-Maßnahmen beruhen allesamt und ausnahmslos auf dem Drosten-Test, wie er in seinem von – echten – Wissenschaftlern als unwissenschaftlicher Unfug charakterisierten Cornan/Drosten-Papier der Welt vorgeschlagen hat, und der mit Hilfe der WHO der ganzen Welt als Goldstandard für das Erkennen von Infektionen empfohlen wird.

Ein Lockstep bedeutet Gleichschritt. Genau deshalb, weil diese geplante Scheinpandemie weltweit von den weitgehend (Ausnahmen bestätigen die Regel) unter der Kontrolle der Pharma-, Tech- und Finanzkonzernen stehenden Regierungen im Gleichschritt inszeniert wurde.

Die den Phantasieregeln aller Länder zugrunde liegenden Fakten sind überall identisch. Es sind zentral die beiden von Drosten stammenden falschen Tatsachenbehauptungen, dass Gesunde krank und ansteckend für andere sein könnten (asymtomatische Infektionen). Das zweite ist, dass der Drosten-PCR-Test, welcher die Blaupause für alle anderen weltweit war, Infektionen feststellen könne.

Stellen Gerichte irgendwo auf der Welt fest, dass diese Tatsachenbehauptungen falsch sind, kann das jedes andere Gericht auf der Welt benutzen und damit – ich bezeichne das als Pflöcke einschlagen – die Tatsachengrundlage für die Maßnahmen endgültig zerstören.

Das bedeutet in allen zivilisierten Rechtssystemen, dass alle Maßnahmen sofort aufgehoben werden müssen.

Es bedeutet aber auch, dass die Verantwortlichen und Verbreiter dieser falschen Tatsachenbehauptungen sowie deren Nutznießer und Hintermänner Schadensersatz zahlen müssen – einschließlich (in den angloamerikanischen Ländern) Strafschadensersatz. Dieser könnte hier angesichts des Monströsen dieser Tat gut auch das 100- oder 1000-Fache des tatsächlichen Schadens betragen.

Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich: Dr. Fuellmich ist Haftungsrechtler, hat verschiedene Artikel und Bücher in den Bereichen Bankrecht, Arztrecht und internationales Privatrecht publiziert und lehrte als Professor und Lehrbeauftragter bereits an Universitäten in Deutschland und Estland. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Bank- und Börsenrecht, Internationales Privatrecht sowie Medizinrecht.



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