Das ist die „Geld-Weg-AGB“ der Banken: Artikel 21

Punkt 21 der AGBs der Banken: "Pfandrecht und Sicherungsabtretung: Der deutsche Kunde räumt hiermit seiner Bank ein Pfandrecht an Werten jeder Art ein."
Epoch Times23. April 2015

Haben Sie sich in letzter Zeit eigentlich einmal die AGB zu ihrem deutschen Konto durchgelese? Dort gibt es einen Artikel 21, der der Bank ein allgemeines Pfandrecht einräumt.

Das haben Sie nicht gewusst? Vielleicht haben Sie es aber bereits geahnt, dass der Staat irgendwie versucht, an die Ersparnisse der deutschen Bürger zu gelangen.

Die rechtliche Grundlage dafür wurde bereits gelegt und das mit ihrer Einwilligung. Das Problem hierbei ist, dass sich viele Bürger die AGBs ihrer Bank gar nicht mehr gründlich, oder sogar überhaupt nicht durchlesen. Wie fatal das ist, erzählt ihnen die Dame in diesem Video.

Hier noch einmal schriftlich und Schwarz auf Weiß: „Pfandrecht und Sicherungsabtretung: Der deutsche Kunde räumt hiermit seiner Bank ein Pfandrecht an Werten jeder Art ein.“

Laut Punkt 21 der AGBs ist es also möglich, das Geld eines deutschen Bürgers, zum Beispiel bei staatlicher Verschuldung, zu pfänden.

Wenn also morgen Geld auf ihrem Konto fehlt, fehlt Ihnen auch jede rechtliche Grundlage, dagegen zu klagen, falls Sie die AGB bereits akzeptiert haben. (dk)



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