Datenschutz-Experte kritisiert „Staatstrojaner“: „Behörden nutzen dieselben IT-Schwachstellen wie Verbrecher“

"Behörden nutzen genau dieselben IT-Schwachstellen wie Betrüger und Erpresser", meinte der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Deshalb werde der Staat künftig kein Interesse mehr daran haben, solche Schwachstellen zu beseitigen, so Schaar weiter.
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Symbolbild.Foto: Justin Sullivan/Getty Images
Epoch Times23. Juni 2017

Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat scharfe Kritik an den am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen für Online-Durchsuchungen und die Überwachung von Messenger-Diensten geübt.

„Die umfangreichen Kataloge zum Einsatz des ‚Bundestrojaners‘ widersprechen den verfassungsrechtlichen Vorgaben“, sagte Schaar dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vom Freitag. Deswegen halte er Klagen dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.

 

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Schaar: „Union und SPD gehen arrogant mit Macht um“

Schaar sieht in den neuen gesetzlichen Bestimmungen zudem Gefahren für die IT-Sicherheit insgesamt. „Behörden nutzen genau dieselben IT-Schwachstellen wie Betrüger und Erpresser“, warnte der Datenschutz-Experte. Daher werde der Staat künftig kein Interesse mehr daran haben, solche Schwachstellen zu beseitigen.

Der frühere Datenschutzbeauftragte warf der großen Koalition zudem vor: „Fast jede Woche werden neue Gesetze beschlossen, die die Privatsphäre beeinträchtigen und Bürgerrechte einschränken.“ An „Abwägung und Augenmaß“ hätten Union und SPD offensichtlich kein Interesse. Dies sei „ein ziemlich arroganter Umgang mit der Macht zulasten der Demokratie und des Rechtsstaats“.

Neuregelungen für WhatsApp-Überwachung und Online-Durchsuchung

Die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedete Neuregelung sieht vor, dass die Kommunikation bei Diensten wie WhatsApp künftig vor der Verschlüsselung von Behörden abgehört oder mitgelesen werden kann.

Dazu dürfen Ermittler auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses heimlich eine Schnüffelsoftware auf das Handy des Verdächtigen laden. Außerdem wird mit dem Gesetz die Online-Durchsuchung von Computern ausgeweitet, die bisher nur in begrenztem Umfang zur Terrorbekämpfung zulässig ist. (afp)

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