Datenschutz: Sächsische Staatskanzlei soll ihre eigene Facebook-Seite abschalten

Laut EuGH sind auch Verbraucherschützer befugt, Verbandsklagen gegen Datenschutzverstöße einzureichen.
Facebook. Symbolbild.Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Epoch Times7. Juli 2023

Die sächsische Staatskanzlei soll wegen Datenschutzverstößen den Betrieb ihrer Facebook-Seite einstellen. Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert teilte am Freitag mit, es gehe um rechtlich problematische Datenerhebungen des Facebook-Mutterkonzerns Meta, für welche die Staatskanzlei als Betreiberin des Auftritts ebenfalls in der Verantwortung stehe. Die Anordnung wurde demnach am Mittwoch versandt, für die Umsetzung hat die Staatskanzlei vier Wochen Zeit.

Laut Hundert ist die Nutzung von Facebook derzeit „ohne Rechtsverstöße unmöglich“. Auf der Facebook-Plattform würden personenbezogene Daten erhoben, an den Meta-Konzern übermittelt und zu Werbezwecken genutzt. Die Staatskanzlei sei jedoch verpflichtet, „die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts nachzuweisen – das kann sie aktuell nicht“, erklärte Hundert.

Die Datenschutzbeauftragte stellte klar, dass die Grundrechte der Bürger geschützt werden müssten. Öffentliche Stellen müssten sich auch wegen ihrer Vorbildwirkung an das Gesetz halten. „Um die mit dem Facebook-Auftritt einhergehenden Rechtsverletzungen gegenüber den betroffenen Personen zu unterbinden, muss die Seite abgeschaltet werden“, erklärte Hundert.

Das Verfahren könnte eine Signalfunktion für die Facebook-Auftritte weiterer öffentlicher Stellen im Freistaat haben. Betroffene Behörden „sollten sich nicht hinter dem Verfahren gegen die sächsische Staatskanzlei verstecken, sondern aktiv und umgehend die datenschutzwidrige Nutzung ihrer Facebook-Fanpages beenden“, forderte die Datenschutzbeauftragte.

Gegen den Bescheid kann sich die Staatskanzlei noch zur Wehr setzen. Dazu muss sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erheben. (afp/dl)



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