Demo-Verbot Dresden: 5.000 Euro Zwangsgeld für Organisator – Polizei stoppt Spaziergänger

Mehrere Demonstrationen in Dresden gegen die Corona-Politik der Regierung am 13. März wurden verboten. Bis zum letzten Moment versuchte der Veranstalter gerichtlich, das Verbot zu kippen – vergeblich. Nun soll der Mann ein Zwangsgeld zahlen, weil er die Leute nicht ausreichend davon abgehalten habe, nach Dresden zu kommen.
Titelbild
Anti-Maßnahmen-Demo (Symbolbild).Foto: Andreas Rentz/Getty Images
Von 19. März 2021

Markus Fuchs, der Organisator der von der Stadt Dresden verbotenen Corona-Demo am 13. März, soll 5.000 Euro an Strafgeld bezahlen, weil er die Anreise von Demonstranten nicht ausreichend genug verhindert hat. So lautet der Vorwurf der Stadt Dresden.

Das Ordnungsamt bestätigte am Mittwoch gegenüber dem „Evangelischen Pressedienst“ das Zwangsgeld, wie die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ berichten. Es beanstandete die unzureichende Demobilisierung durch Fuchs, weil dieser im Vorfeld der letztendlich verboten gebliebenen Veranstaltung zu Spaziergängen in Dresden aufgerufen hatte.

Das Zwangsgeld hatte die Stadt Dresden bereits mit dem Verbot der Kundgebung am 10. März angedroht und den Veranstalter dazu aufgefordert, die Absage öffentlich bekannt zu geben.

Der Veranstalter will nun gerichtlich gegen das Zwangsgeld vorgehen. Er habe nach eigener Aussage das Versammlungsverbot ausreichend kommuniziert. Dennoch kamen rund 1.000 Personen in die Dresdner Innenstadt und protestierten gegen die Corona-Maßnahmen. Es kam zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, wobei zwölf Beamte verletzt worden seien.

Kampf für Versammlungsrecht bis zuletzt

Bis zum letzten Moment am geplanten Veranstaltungstag versuchte der Organisator gerichtliche Hilfe gegen das Verbot durch die Stadtregierung zu bekommen und das Versammlungsrecht zu erhalten. Sowohl Verwaltungsgericht als auch Oberverwaltungsgericht wollten das Verbot jedoch nicht stoppen. An diesem Tag wurden drei Corona-Demos der Bürgerinitiative „Querdenken“ für je 1.000 Teilnehmer verboten.

Der Veranstalter informierte auf Twitter am Samstagvormittag, 8:39 Uhr, dass das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt habe und die Demo damit verboten ist. Weitere rechtliche Schritte würden unternommen.

Eine eingereichte Gehörsrüge des Veranstalters wurde bis in den Nachmittag nicht bearbeitet. Diese stellt eine Art Beschwerde gegen das Urteil dar, weil das „Gericht den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat“ (§321a, 1.2, ZPO)

Um 16:01 Uhr informierte der Veranstalter, man habe immer noch keine Antwort vom Gericht. Es sei nun zu spät für die Durchführung der Demo.

Widerstand gegen Pandemie-Gesetze

Laut Angaben der Polizei Dresden wurden an der Magdeburger Straße im Zusammenhang mit den Spaziergängen am 13. März 943 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Gesetze eingeleitet.

47 Straftaten sollen begangen worden sein, darunter „17 Widerstände gegen Vollzugsbeamte, neun tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, sieben Beleidigungen sowie jeweils zwei Verstöße gegen das Waffengesetz und das Versammlungsgesetz“. Es wurden gegen 915 Menschen Platzverweise ausgesprochen.

Den Angaben nach nahm die Polizei einen 36-jährigen Mann vorübergehend in Gewahrsam, drei weitere Personen (50, 41, 16) nahm man vorläufig fest – wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

Eine dieser Personen, ein 41-jähriger Mann, war den Beamten als Wortführer einer Gruppe aufgefallen, die von der Devrientstraße in Richtung Stadtzentrum gelaufen sei. An der Prager Straße hätten Einsatzkräfte die Gruppe dann gestoppt.

Die Bürgerinitiative „Heidenauer Wellenlänge“, deren Demonstration laut „DNN“ an diesem Nachmittag mit 150 Teilnehmern als einzige von der Stadt genehmigt worden war, postete mehrere Videos, die zeigen, wie Polizeibeamte einen Mann einkesseln und ihn nicht mehr weitergehen lassen.

Dieser forderte von der Polizei, sie solle ihn loslassen und beklagte schließlich, seiner Freiheit beraubt zu werden. Zahlreiche Menschen schauten der Szene zu und forderten, den Mann in Ruhe zu lassen. Zudem riefen sie laut und immer wieder: „Masken ab!“

 



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