Desinformation zu Tod nach Masern: Berliner Junge hatte Vorerkrankung

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Masern-Impfung eines Babys in den USA.Foto: Joe Raedle / Getty Images
Epoch Times26. Februar 2015

Der infolge einer Maserninfektion verstorbene Berliner Junge hatte eine Vorerkrankung.

Das Berliner Uniklinikum Charité veröffentlichte gestern eine Pressemitteilung mit folgendem Wortlaut: "Bei dem Kind lag eine Erkrankung vor, die ohne die Masern-Infektion nicht zum Tode geführt hätte.“ Sprich: Der verstorbene Einundhalbjährige hatte eine Vorerkrankung und diese verlief tödlich, nachdem er zusätzlich Masern bekommen hatte. Die Masern waren also nicht die alleinige Ursache seines Todes, was die Charité von Anfang an kommuniziert hatte.

Der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales war der Todesfall jedoch zuerst als Masern-Tod gemeldet worden, wodurch diese Information an die Presse ging und für Aufsehen sorgte. Obwohl die Charité noch mit der Obduktion beschäftigt war, wurden in den Medien jedes Register gezogen, um die Gefährlichkeit der Kinderkrankheit zu beschwören und Angst zu schüren. Und auch in Internetforen kochten die Diskussionen über Impfen oder nicht Impfen hoch, denn der Verstorbene soll nicht geimpft gewesen sein. 

Forderung nach Impfpflicht 

Der Präsident des Kinder- und Jugendärzteverbandes Wolfram Hartmann forderte in einem Interview mit dem Stern die Einführung einer Impfpflicht. Eines seiner vorgebrachten Argumente war: Das eigene Kind nicht impfen zu lassen sei verantwortungslos, denn es gehe „auch um Solidarität, um den Schutz aller“, da Masern eine ansteckende Krankheit seien. „Ob ich mich gegen Wundstarrkrampf impfen lasse, ist aus meiner Sicht eine individuelle Entscheidung“, so Hartmann. Bei ansteckenden Krankheiten trägt der Einzelne auch eine Verantwortung gegenüber allen. Vor allem gegenüber denjenigen, die sich aus diversen Gründen nicht schützen können.“

Auch Massenimpfungen verhindern Masern nicht

Merkwürdig ist nur: Auch wenn die Bevölkerung zu einem enorm hohen Prozentsatz durchgeimpft ist, treten weiterhin Masern-Ausbrüche auf. So berichtete ein Artikel der medizinischen Fachzeitschrift "Eurosurveillance", (finanziert von der Europäischen Kommission, dem Institut für Gesundheitsüberwachung in Paris, und der Health Protection Agency aus London) folgende Fakten zu einem Masernausbruch in Slowenien. Im November 2014 erkrankten dort 39 Erwachsene im Alter von 27-56 Jahren. Zwölf dieser Personen waren zweimal gegen Masern geimpft, was angeblich lebenslängliche Immunisierung bietet, neun Personen hatten eine einmalige Impfung, bei den 18 anderen Erkrankten war der Impfstatus unbekannt. Des weiteren erkrankten fünf ungeimpfte Kinder. Schwerwiegende Folgen gab es nicht.
Das Interessante: In Slowenien ist die Durchimpfungsrate sehr hoch, im Jahr 2011 lag sie bei über 95 Prozent. Trotzdem wird seit 2010 immer wieder von kleinen Masernausbrüchen berichtet. Nun wird überlegt, Erwachsene mit einer dritten Impfung auszustatten, wenn die letzten Impfungen mehr als 30 Jahre zurückliegen.

Impfpflicht gesetzlich nicht möglich

Die Website der Arbeitsgemeinschaft IMPFormation(AGI) veröffentlichte diese Fakten, genauso wie eine Einschätzung zur Möglichkeit einer Impfpflicht. Diese sei rein rechtlich, als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Grundgesetz Artikel 2) und im Sinne einer Körperverletzung (StGB §223) ohne Einwilligung (StGB §228) gar nicht möglich. Der aktuelle Masernausbruch sei einer von vielen, sich immer wiederholenden und werde von den Medien im Sinne der Pharma-Lobby ausgeschlachtet, um Angst zu schüren.

Obwohl eine Impfpflicht in Deutschland aus oben genannter Sachlage undenkbar ist, behauptete Dr. Wolfram Hartmann im Stern-Interview jedoch, eine rechtliche Grundlage bestünde durch das Infektionsschutzgesetz IfSG §20 (6). Hierzu müsste allerdings der Passus „wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist“ dafür jedoch gedehnt werden und von ihm ist seit Bestehen des Gesetzes noch nicht Gebrauch gemacht worden.

Die AGI zitierte auch das Mitglied der ständigen Impfkommission Prof. Fred Zepp, der eher weniger von einer Impfpflicht hält: „Die Einführung einer Impfpflicht würde aber auch bedeuten, dass uns vernünftige Argumente fehlen, um die Menschen von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen“, sagte Zepp zur Rheinischen Zeitung.

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