Deutsche Homeschooler kämpfen vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

"Die Behörden ... haben die Pflicht, Kinder zu schützen", stellte das Gericht aufgrund "berechtigter Bedenken" fest. Damit verstoße es nicht gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dass die Regierung die Kinder den Eltern entzieht, um deren Bildung sicherzustellen.
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Überzeugte Homeschooler: Familie Wunderlich aus Hessen. Seit 2006 kämpfen sie für die Beschulung ihrer Kinder in familiärer Atmosphäre. Doch das ist den deutschen Behörden ein Dorn im Auge.Foto: mit freundlicher Genehmigung von ADF International
Epoch Times9. Juli 2019

„Der 29. August 2013, als morgens um zehn nach acht 40 Behördenvertreter vor der Tür standen, das war für uns der schrecklichste Tag“, sagt Dirk Wunderlich, Vater von vier Kindern laut „DW“.

Erst später erfuhr er, dass ein Nachbar geäußert hatte: Wunderlich würde lieber seine Kinder töten als sie zur Schule zu schicken. „So ein Käse“, sagte der besorgte Vater zu diesem Vorwurf. „Das muss man sich mal vorstellen!“ Nach seiner Auffassung waren die Vorwürfe „konstruiert“ worden, damit die Behörden die Kinder in einem Eilverfahren entziehen konnten, um die in Deutschland geltende Schulpflicht durchzusetzen. Denn Familie Wunderlich gehört zu den „Homeschoolern“ in Deutschland.

Man lernt am besten im Familienverband – alles, was man zum Leben braucht“, so Wunderlichs.

Doch davon hielten die deutschen Behörden nichts. Sie nahmen die Kinder an jenem 29. August 2013 gegen ihren Willen mit und brachten sie in ein Heim, um sie der Schulanwesenheitspflicht zuzuführen. Nur einmal bekamen die Eltern ihre Kinder während des dreiwöchigen Entzuges zu Gesicht – für zwei Stunden, weil die jüngste Tochter Geburtstag hatte, so „Welt“.

Gericht schickt Kinder in öffentliche Schule

Im Prozess entschied das Familiengericht im September 2013: Die Kinder dürfen wieder zu den Eltern. Das Gericht sah keinen Grund, sie länger von den Eltern zu trennen. Das volle Sorgerecht wurden den Eltern aber nicht zugesprochen. Die Pässe wurden entzogen. So wurde es ihnen untersagt, nach Frankreich auszureisen, wo Homeschooling wie in anderen Ländern unter bestimmten Auflagen und Kontrollen erlaubt ist. Stattdessen mussten die Kinder ein dreiviertel Jahr eine reguläre Schule besuchen. Dirk Wunderlich erinnert sich:

Sie hatten Kopfschmerzen von diesem Krach und haben so viele Hausaufgaben aufgehabt, dass nichts mehr vom Tag übrig blieb – ein verlorenes Jahr für uns alle“.

Erst im August 2014 gab es Pässe und Sorgerecht wieder zurück. Die Eltern nahmen den Heimunterricht wieder auf.

Im April 2015 reichten sowohl Homeschooling Legal Defense Association (HLDA) als auch die Alliance Defending Freedom (ADF) International einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) im Namen der Familie Wunderlich ein. Im August 2016 stimmte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu, den Fall aufzunehmen.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Kindesentzug gerechtfertigt

Am 10. Januar 2019 verkündete die Fünfte Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Urteil im Fall der Familie Wunderlich: Das Gericht konnte keine Verletzung der Rechte der Familie erkennen. Das galt auch für den Umstand, dass mehr als 30 Polizisten und Sozialarbeiter das Haus der Familie im Jahr 2013 stürmten. Wunderlichs hatten sich in ihrem Antrag auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMK) berufen, der den Schutz der Privatsphäre von Haus und Familie garantiert. Die Vorschrift lautet:

  1. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
  2. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“

Laut „DW“ sah das Gericht es nicht als erwiesen an, dass die Kinder ordnungsgemäß gebildet und sozialisiert waren. Es verstoße nicht gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dass die Regierung die Kinder den Eltern entzogen hatte, um deren Bildung sicherzustellen.

Die Behörden … haben die Pflicht, Kinder zu schützen“, stellte das Gericht aufgrund „berechtigter Bedenken“ fest.

Seitdem kämpft Familie Wunderlich um die Anerkennung ihrer Grundrechte und die Bildungsfreiheit für ihre Kinder.

Urteil des Menschenrechtsgerichts ist „unglaublich“

Mike Donnelly ist internationaler Experte für Heimunterricht und Director of Global Outreach für die amerikanische Home School Legal Defense Association. Die Institution unterstützt die Familie seit langem in ihrem Rechtsstreit. Er betonte:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss die Rechte von Familien schützen. Es ist unglaublich, dass ein Menschenrechtsgericht es rechtfertigt, Kinder zwangsweise aus ihrer Familie zu nehmen, lediglich weil diese sich für den Heimunterricht entscheidet. Homeschooling ist ein Grundrecht der Eltern, das im internationalen Menschenrechtsgesetz eindeutig anerkannt ist und das alle Regierungen zu respektieren und zu schützen haben“,

Paul Coleman, Exekutivdirektor von ADF International, sagte:

Die erste Entscheidung des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte ignoriert die Tatsache, dass Deutschland das Recht der Eltern ignoriert, ihre Kinder zu unterrichten und deren Erziehung zu lenken. Die Entscheidung war ein Schritt in die falsche Richtung und sollte jeden aufhorchen lassen, der sich um die Freiheit der Bildung sorgt.“

Dirk Wunderlich, der Vater der Kinder, bemängelte:

Die erste Entscheidung des Gerichts war äußerst entmutigend für unsere Familie und auch für all die anderen betroffenen Familien in Deutschland. Nach so vielen Jahren des Rechtsstreites war es sehr enttäuschend für uns und unsere Kinder. Es macht uns wütend, dass der Europäische Gerichtshof unsere Rechte nicht berücksichtigt hat und auch nicht die Ungerechtigkeiten unter denen wir durch das Vorgehen der deutschen Behörden zu leiden hatten. Wir hoffen, dass die Große Kammer sehen wird, dass wir einerseits jahrelang versucht haben, mit den Behörden in Kontakt zu treten, und dass andererseits die Maßnahmen, die sie letztendlich ergriffen haben, völlig unverhältnismäßig waren.“

Verfahren in Deutschland geht weiter

Nur wenige Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Januar erhielt die Familie eine Aufforderung, den Schulbesuch der Kinder nachzuweisen. Das Gerichtsverfahren wurde von jenem deutschen Familienrichter eingeleitet, der bei der Entziehung der Kinder 2013 beteiligt war. Die beiden noch minderjährigen Kinder wurden für eine Anhörung vor Gericht geladen. Die Eltern und die Kinder werden über zwei Tage getrennt voneinander angehört. Wegen einer möglichen Befangenheit des ersten Richters wurde eine neue Richterin dem Fall zugeteilt.

Robert Clarke von ADF International ist Anwalt und vertritt Familie Wunderlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er gibt zu Bedenken:

Das Recht der Eltern, die Bildung ihrer Kinder zu leiten, ist ein Grundrecht, das durch internationales Recht geschützt ist. Die Familie Wunderlich musste seitens der Gerichte bereits viel ertragen. Es ist schwer zu verstehen, warum die Behörden darauf bestehen, das Sorgerecht für die Kinder zu hinterfragen. Niemand sollte daran Interesse haben, die Kinder aus ihrem liebenden Umfeld zu reißen, nachdem deutsche Gerichte und sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte anerkannten, dass laut Lernevaluierung der Wissensstand der Kinder keinen Grund zur Besorgnis gibt. Sie wurden auch nicht gegen ihren Willen von der Schule ferngehalten.“

Der vierfache Vater ist empört:

„Es ist frustrierend, dass wir diesem zusätzlichen Sorgerechtsverfahren für unsere zwei jüngsten Kinder gegenüberstehen. Die Kinder sind glücklich und gesund und ihr Bildungsniveau ist gut. Die Beharrlichkeit der Behörden beim Versuch, die Kinder aus unserer Obhut zu entfernen, ist schockierend.“

Deutsches Urteil – Ein Lichtblick

Dann die Wende: Kürzlich verkündete das Amtsgericht in Darmstadt seine Entscheidung zugunsten der Familie Wunderlich, die ihre Kinder zu Hause unterrichten will. Das Gericht entschied, dass „von der Ergreifung familiengerichtlicher Maßnahmen“ derzeit abgesehen wird, so ADF International.  Ein Erfolg für die Eltern.

Das Gericht entschied auch, dass das Sorgerecht für die beiden jüngsten Kinder, die immer noch minderjährig sind, bei den Eltern bleibt. Zuvor hatten die Kinder in Briefen an das Gericht den Wunsch geäußert, zuhause unterrichtet zu werden:

Auf jeden Fall bin ich nicht bereit eine öffentliche Schule zu besuchen, nur weil deutsche Richter sich das nicht anders vorstellen können, und verbitte es mir wieder zwangsabgeholt und eingesperrt zu werden“, schrieb eine Wunderlich-Tochter in einem Brief.

Ihre Schwester ergänzte:

Ich will einfach in Ruhe und Frieden mit meiner Familie zusammenleben und auch weiterhin zu Hause lernen, anstatt die ganze Zeit Angst haben zu müssen, dass jetzt wieder etwas passiert und wir grundlos auseinander gerissen werden wie das 2009 und dann noch einmal 2013 der Fall war.“

Ein zähes Ringen um die Rechte der Kinder und Eltern

Der lange Kampf mit den deutschen Justizbehörden begann im Jahr 2006. Damals wurden die Eltern mit einer Geldstrafe von „mehreren hundert Euro for Homeschooling“ belegt, so „Lifesite“.

Im Januar 2008 verließ die christliche Familie Deutschland, um ihre Kinder in Frankreich zu unterrichten. 2009 entzogen die französischen Behörden den Eltern die Kinder, dafür hatten die deutschen Behörden gesorgt. Nach einigen Tagen kamen die Kinder zurück in die Familie. 2012 kehrten Wunderlichs zurück nach Deutschland. Sie konnte keine langfristige Beschäftigung in Frankreich finden. Der Spießroutenlauf in Deutschland begann.

Rechtliche Lage in Deutschland – Schulpflicht nicht in GG verankert

Seit 1919 ist die Schulpflicht in der Verfassung vieler Bundesländer verankert, nicht aber im gesamtdeutschen Grundgesetz. Aus der Verfassung ergibt sich keine Notwendigkeit dazu – und auch keine Grundlage für ein Verbot von Homeschooling.

Artikel 6/2 GG dazu lautet: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Im Art. 7/1 GG heißt es weiter: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen.
Also von der Verfassung her ist die Erziehung „zuvörderst“ Elternrecht und das Schulwesen steht nur „unter Aufsicht“ des Staates. „Aufsicht“ heißt aber nicht, dass der Staat ein De-Facto-Monopol hat, sondern nur, dass er kontrolliert, ob alles gesetzmäßig läuft. Die „Finanzaufsicht“ kontrolliert ja auch nur Banken und Versicherungen und betreibt selbst keine.

In Hessen gilt Verletzung der Schulpflicht als Ordnungswidrigkeit

Im Falle der Wunderlichs teilte die Kultusministerkonferenz (KMK) gegenüber „DW“ mit:

Eine generelle Befreiung von der Schulpflicht aus pädagogischen oder religiösen Gründen ist nicht zulässig.“

In den meisten Bundesländern gilt die Verletzung der Schulpflicht als Ordnungswidrigkeit. In Hessen können bis zu sechs Monate Haftstrafe verhängt werden. Deutsche Behörden und Gerichte vertreten die Auffassung, dass die Schulpflicht dazu diene, allen die demokratischen Werte des Grundgesetzes zu vermitteln. Es solle sich niemand in Parallelgesellschaften absondern oder dem Dialog mit Andersdenkenden verschließen.

Dass dies im Fall der Wunderlichs nicht zutrifft, liegt für den vierfachen Vater auf der Hand. Seine Kinder seien im ganzen Ort und darüber hinaus mit unterschiedlichsten Menschen vernetzt. Dafür habe er dem Familiengericht viele Zeugen präsentiert.

Ist die Schulpflicht in Deutschland alternativlos?

Der Tübinger Jurist Tobias Handschell hält die Rechtslage zur Schulpflicht in Deutschland für alles andere als „geklärt“. Seine Broschüre „Die Schulpflicht vor dem Grundgesetz“ ist bereits 2012 in der Nomos Verlagsgesellschaft erschienen.  Es gäbe zu viele Widersprüche und Ungereimtheiten.

Meist denke man bei „Schulpflicht“ an die Pflicht, zur Schule gehen zu müssen, so der Experte laut „zeltmacher.eu“.  Tatsache ist, dass Eltern bestraft werden, wenn ihre Kinder nicht in die Schule gehen. Doch laut Grundgesetz ist die Rechtslage eindeutig und die elterlichen Rechte und Pflichten klar geregelt. Sie haben „das natürliche Recht und die zuvörderst ihnen zustehende Pflicht“, ihre Kinder zu erziehen. Dass sie ihre Kinder in die Schule schicken müssen, steht nicht im Grundgesetz und daran kann auch ein rechtssystematisch nachgeordnetes Landesschulgesetz nichts ändern. Ein „staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag“ ist ebenfalls nirgends im Grundgesetz zu finden.

Auch Rechtsanwalt Andreas Vogt setzt sich für mehr Freiheit im Bildungswesen ein. Er ist Rezensent der Broschüre von Handschell und schreibt:

Der Besuch von Schulen ist uns Deutschen offenbar so in Fleisch und Blut übergegangen, daß das Beschreiten alternativer Bildungswege nicht selten existentiell verstörend wirkt. Besonders häuslicher Unterricht (Homeschooling) ruft Ablehnungsreflexe hervor.

Handschell belegt, dass das Wort Schulpflicht ursprünglich als Unterrichtspflicht begriffen wurde. Noch die Weimarer Republik gestattete Hausunterricht zumindest nach Abschluss der Grundschulzeit. Aufschlussreich ist die von Handschell erinnerte Kontroverse von 1920 zwischen der These vom Elternrecht als vorstaatliches Naturrecht und der siegreichen Gegenthese „Staatsrecht überhöht Elternrecht“, wonach neben dem Elternrecht das eigene Erziehungsrecht des Staates steht. Die Forderung nach einer zumindest in den ersten Jahren bestehenden absoluten Schulpflicht fügte sich später „nahtlos“ (Handschell) in die nationalsozialistische Pädagogik ein. Eingang ins GG fanden die früheren Bestimmungen zur Schulpflicht und verbindlichen Grundschule nicht.

Im dogmatischen Teil stellt Handschell den für eine Schulpflicht in Betracht kommenden Grundlagen besonders das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) gegenüber. Einschränkbar ist dieses seines Erachtens nur unter den Voraussetzungen des ebenfalls dem Kindeswohl dienenden staatlichen Wächteramts (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG). Die Eltern seien nicht berechtigt, ihre Kinder ganz ohne eine dem Schulunterricht entsprechende Ausbildung zu lassen. Der Staat dürfe zwar Schulpflicht anordnen, die Regelungen müssten aber Befreiungsmöglichkeiten zum Zwecke des Hausunterrichts vorhalten. Schritt für Schritt legt Handschell Sprengsätze an die Wurzeln überkommener Denkmuster. Seine profunde Abhandlung versperrt Schulbehörden und Gerichten den bequemen Ausweg, die mit der Schulpflicht aufgeworfenen Grundfragen nach dem rechtlichen Verhältnis zwischen Familie und Staat kleinzureden.

Fazit: Nicht zuletzt zur Hebung des allseitigen Argumentationsniveaus ist dieser Studie weite Verbreitung zu wünschen.“

Familie Wunderlich wartet nun auf eine weitere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die richtungsweisend für alle Homeschooler sein könnte. Laut „DW“ gibt es 500 bis 1.000 Fälle, in denen Eltern ihre Kinder zu Hause in Deutschland unterrichten.

(sua/nmc)



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