Deutschland muss 124 Gesetze wegen EU-Datenschutzregeln ändern

Ab Mai 2018 gelten neue EU-Datenschutzregeln. Bis dahin muss der Bund um die 124 Bundesgesetze ändern und an die neue EU-Verordnung anpassen.
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LONDON, ENGLAND - MARCH 25: In this photo illustration the Social networking site Facebook is displayed on a laptop screen on March 25, 2009 in London, England. The British government has made proposals which would force Social networking websites such as Facebook to pass on details of users, friends and contacts to help fight terrorism. (Photo by Dan Kitwood/Getty Images
Epoch Times16. September 2017

Für die Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung muss der Bund noch zahlreiche weitere Gesetze ändern. Das geht aus einer Zusammenstellung des Bundesinnenministeriums für die Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die das „Handelsblatt“ berichtet. Das Ministerium nennt in der Auflistung 124 Bundesgesetze, die bis Mai 2018 an die dann geltenden neuen EU-Datenschutzregeln angepasst werden müssen.

Dazu liegt im Bundesinnenministerium bereits ein umfangreicher Arbeitsentwurf für ein Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz vor. Seine Abstimmung dürfte wegen der kurzen Umsetzungsvorgaben aus Brüssel zu einer der ersten Amtshandlungen eines neu gebildeten Bundeskabinetts gehören. Zudem könnten noch weitere Gesetze und Verordnungen hinzukommen, die ebenfalls angepasst werden müssen.

„Da der Prozess der Anpassung der Regelwerke des Bundes […] noch nicht abgeschlossen ist, sondern einen laufenden Prozess darstellt, erhebt die […] Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit“, teilt das Ministerium mit. Das geplante Anpassungsgesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz. Das heißt: Damit können gleichzeitig mehrere Gesetze geändert werden.

Die neue Regierung müsste das Gesetz in den Bundestag einbringen, der es beschließen muss. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz spricht von einem „ganz erheblichen“ Anpassungsbedarf der deutschen Gesetze an die Datenschutzgrundverordnung und mahnt deshalb zu besonderer Sorgfalt bei der Umsetzung.

„Hierbei darf es nicht, wie in der letzten Legislaturperiode dazu kommen, dass die Vorgaben der Verordnung bei den Transparenz- und den Betroffenenrechten missachtet werden“, sagte von Notz dem „Handelsblatt“.

„Eine effektive Umsetzung der Datenschutzvorgaben bedeutet zwingend, genügend personelle und finanzielle Mittel für den Datenschutz in Bundes- und Landesbehörden zur Verfügung zu stellen.“

Datenschutz sei der „rechtsstaatliche Vertrauensanker“ in Zeiten der Digitalisierung. „Er schützt nämlich keine Daten, sondern die Menschenwürde und Intimsphäre der Bürger.“ (dts)



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