Deutschland stuft sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten als Kriegsverbrechen ein

Sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungene Abtreibungen in Kriegsgebieten könnten bald in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) spricht im Bundestag.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) spricht im Bundestag. (Archivbild).Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times1. November 2023

Sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten soll in Deutschland künftig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Die entsprechende Änderung des Völkerstrafrechts sei „ein deutliches Zeichen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) der Nachrichtenagentur AFP.

Der Gesetzentwurf stammt aus dem FDP-geführten Bundesjustizministerium und wird von Paus‘ Ressort ausdrücklich unterstützt. Er erweitert die gesetzlich festgeschriebene Tatbestands-Liste der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen. Hinzugefügt werden Delikte wie sexueller Übergriff, sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaftsabbrüche.

Durch die Anerkennung solcher Delikte als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können diese künftig auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie sich in anderen Ländern zugetragen haben. Dies geschieht dann im Rahmen des sogenannten Weltrechtsprinzips. (afp/dl)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion