Die Corona-Impfung wird Teil der Regelversorgung

Das Bundeskabinett hat die Impfverordnung bis zum 7. April 2023 verlängert. Pharma-Großhandel und Ärzteverband kritisieren das Regelwerk.
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Die Corona-Impfung gehört bald zur Regelversorgung.Foto: iStock/wacomka
Von 2. Januar 2023


Das Bundeskabinett hat die Coronavirus-Impfverordnung bis Ende 2023 verlängert. Das Gremium beschloss die Neuregelung kurz vor Weihnachten 2022. Insbesondere wird der Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen beibehalten und bis zum 7. April (Weltgesundheitstag) fortgeschrieben, heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung.

Geplant ist demzufolge, dass die Impfung nach diesem Zeitpunkt in Arztpraxen und Apotheken über die Regelversorgung angeboten werden kann. Durch die Verlängerung der Impfverordnung wird ein „ausreichender Zeitraum gewährleistet, um die Corona-Schutzimpfung in die Regelversorgung überzuleiten“.

Bund zahlt nicht mehr

Seit dem 1. Januar 2023 werden die Impfungen nicht mehr aus Bundesmitteln bezahlt. Die Finanzierung setzt sich nun zu 93 Prozent aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie zu sieben Prozent von den privaten Krankenversicherungen zusammen.

Ebenso entfällt die hälftige Finanzierung der durch die Länder betriebenen Impfzentren und mobilen Impfteams aus Bundesmitteln. Den Ländern stehe es aber frei, Impfzentren und mobile Impfteams weiterhin aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren. Lediglich an den Abbaukosten von Impfzentren und mobilen Impfteams bleibt der Bund noch zu 50 Prozent beteiligt.

Verband scheitert mit Forderung nach mehr Geld

An der Vergütung für Apotheker und Ärzte ändert sich bis zum 7. April nichts. Impfungen, das Erstellen digitaler Impfzertifikate, der Nachtrag einer Impfung in einen Impfausweis und die Impfstoffauslieferung bleiben unverändert. Dies teilt die „Pharmazeutische Zeitung“ mit.

Ihr zufolge berücksichtigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Forderung des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) nach einer höheren Vergütung nicht. Diese sei nötig, weil durch die geringere Nachfrage nach dem COVID-19-Impfstoff die Kosten gestiegen seien.

Der Bundesverband führte den höheren Aufwand bei der An- und Auslieferung des Impfstoffes an. „Geringe Mengen, höhere Komplexität, gestiegener Aufwand heißt im Ergebnis: Die Stückkosten pro Vial steigen drastisch an“, zitiert die „Pharmazeutische Zeitung“ den Phagro. 8,60 Euro forderte der Verband pro Vial (Durchstechflasche), es bleibt aber bei 7,45 Euro.

Der Apothekerverband (ABDA) kritisierte ebenfalls die eng kalkulierten Kosten. Die bisherigen Preise seien auf drei Impfstoffe ausgelegt, schreibt das „Ärzteblatt“ auf seiner Internetseite. Mittlerweile müsse der Großhandel zwölf verschiedene Vakzine unter unterschiedlichen Bedingungen lagern.

Gestiegene Energiekosten träfen den Großhandel ebenfalls, da alle Impfstoffe bei hohen Minusgraden gekühlt werden müssten.

KBV: Nur Ärzte sollen impfen dürfen

Dass Apotheker weiter impfen dürfen, ist der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein Dorn im Auge. „Ich sehe keine Notwendigkeit, dass die Apotheken weiter impfen. Die Zahl der Impflinge sind derzeit für Praxen gut zu bewältigen“, sagte KBV-Vizechef Stephan Hofmeister bei einer Anhörung im Dezember 2022. Auch die Bundesärztekammer habe sich laut „Ärzteblatt“ immer wieder gegen die Impfung durch Apotheker ausgesprochen. Hofmeister betonte, dass nur Ärzte indikations­bedingte Impfungen verabreichen dürften.

Eine Vertreterin der Apothekenverbände betonte hingegen, dass das Impfen in Apotheken „ein Beitrag zur Steigerung der Impfquote“ sei. Dort würden viele Menschen geimpft, „denen sonst der Weg in eine Arztpraxis zu anstrengend oder anderweitig beschwerlich ist“.

Corona-Impfung Teil der Schutzimpfungs-Richtlinie

„Angesichts hoher Impfquoten und abnehmender Nachfrage“ sind Ärzte und Apotheker laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun in der Lage, die Corona-Impfungen zu übernehmen. Daher werde sie Teil der Regelversorgung.

Um diesen Schritt technisch umzusetzen, wurden Teile aus der Impfverordnung bereits herausgenommen und durch Änderungsanträge im sogenannten Gaspreisbremsengesetz verankert. Diesem hatten Bundestag und Bundesrat im Dezember 2022 zugestimmt. Konkret geht es um die Vergütung der Apotheken und Großhändler für die Lieferungen und die Logistik der Impfstoffe.

Zuvor hatte auch der Gemeinsame Bundesausschuss die Coronavirus-Impfungen in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Im Gaspreisbremse-Gesetz ist verankert, dass Apotheken ab Januar 2023 dauerhaft gegen COVID-19 impfen dürfen.

Bis zum 8. April 2023 müssen sich nun die Fachverbände in der Selbstverwaltung, darunter auch der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband, auf eine Vergütung der Impfleistungen einigen. Erst dann kann die Impfung Teil der Regelversorgung werden.

Außerdem muss die Bundesapothekerkammer für die Fortführung der Impfungen in Apotheken noch ein Mustercurriculum erarbeiten. Bereits ausgebildete Apotheker müssen die Fortbildung allerdings nicht noch einmal absolvieren.



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