Opt-out für die elektronische Patientenakte

Wer die neue elektronische Patientenakte nicht haben möchte, muss aktiv widersprechen. Darüber hinaus bietet sie einige Vorteile.
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Die traditionelle Patientenakte gehört bald der Vergangenheit an.Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times9. März 2023

Pläne für eine elektronische Patientenakte gibt es schon seit mehr als 20 Jahren. Nach der Jahrtausendwende wollte bereits die damalige SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt die Patientenversorgung ins digitale Zeitalter katapultieren. Doch bis heute wird die E-Akte kaum genutzt. Nun will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen neuen Anlauf nehmen. Worum es geht – und wo die Probleme liegen:

Was bringt die E-Akte Patienten und Ärzten?

In der Akte wäre die gesamte Krankengeschichte eines Patienten per Knopfdruck einsehbar – von Behandlungen, Operationen über Vorsorgeuntersuchungen, Röntgenbildern bis zu verschriebenen Medikamenten. Der große Vorteil: Behandelnde Ärzte könnten auch bei neuen Patienten sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist. Bei der Verschreibung von Medikamenten könnten sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen.

Wo steht die Patientenakte bisher?

Seit Anfang 2021 können Versicherte die elektronische Patientenakte auf freiwilliger Basis über Angebote ihrer Krankenkassen nutzen. Lauterbach zufolge tun das bisher aber erst weniger ein Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Grund sind komplizierte Anmeldeverfahren und teils nicht ausgereifte Apps zur Nutzung.

Wie will Lauterbach das ändern?

Anstatt aktiv die E-Akte beantragen zu müssen, sollen gesetzlich Versicherte sie bis Ende 2024 automatisch bekommen. Nur wenn sie ausdrücklich widersprechen, soll dies unterbleiben (Opt-out). Lauterbach geht davon aus, dass nicht viele Versicherte die E-Akte ablehnen werden. Ein ähnliches Vorgehen in Österreich habe gezeigt, dass nur „ungefähr drei Prozent widersprochen“ hätten.

Wie kann ich widersprechen?

Das ist noch offen. Das Widerspruchsverfahren werde noch entwickelt, sagt Lauterbach. Es werde aber auf jeden Fall „sehr unbürokratisch“ sein.

Was ist mit Menschen, die keine Apps bedienen können oder wollen?

Sie könnten dennoch von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte profitieren, auch wenn sie nicht selbst von überall auf die Daten per App zugreifen können. Denn beim Arzt wäre sie abrufbar.

Wer überträgt die bisherigen Patientendaten?

Das ist eine der großen Fragen der Reform. Lauterbach räumt ein, dass dies bisher unklar ist. Eine Möglichkeit wären demnach die Hausärzte. Die winkten aber sofort ab: „Diese Zeit ist schlichtweg nicht da“, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Markus Beier, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Lauterbach spricht deshalb vage von „anderen Möglichkeiten“, die aber „noch nicht spruchreif“ seien.

Können meine Daten von Pharmafirmen verwendet werden?

Ja. Ein Ziel der Reform ist es, der Pharmaforschung in Deutschland durch die Bereitstellung von Patientendaten im großen Stil einen Schub zu geben. Allerdings werden die Daten dabei mit Pseudonymen versehen, können den Patienten also nicht mehr direkt zugeordnet werden. Lauterbach versichert, es sei „kein Missbrauch dieser Daten möglich“. (afp/red)



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