Die wichtigsten Änderungen: Neue Gesetze, Regelungen und Steuern 2020

Zum 1. Januar 2020 ändert sich nicht nur der Mindestlohn, sondern auch die Verpflegungskosten, die von der Steuer abgesetzt werden können. Ab 1. März tritt vermutlich die Impfpflicht in Kraft. Und es drohen höhere Bußgelder im Straßenverkehr. Ein erster Überblick.
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Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times18. Dezember 2019

Mit dem 1. Januar ändern sich viele Dinge des Alltags – vom Mindestlohn bis zu den Tierarztkosten. Hier eine Zusammenstellung.

Einkommen, Mindestlohn, Renten

Das jährlich steuerfreie Einkommen steigt für alle Steuerzahler 2020 von 9168 Euro auf 9408 Euro, da der Steuer-Grundfreibetrag angehoben wurde.

Der Mindestlohn steigt ab 2020 von derzeit 9,19 auf 9,35 Euro. Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung sowie Erwerbsminderung erhalten ab 1. Januar etwas höhere Beträge: Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro pro Monat.

Ab 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent. Im kommenden Jahr müssen daher voraussichtlich rund 51.000 Rentner erstmals Steuern zahlen. Demnach werden 2020 insgesamt rund 5,12 Millionen Senioren steuerpflichtig sein.

Branchenspezifisch steigen die Mindestlöhne neben der Pflege auch für Gebäudereiniger und für Geldtransport-Fahrer.

Berufstätige können auswärts höhere Verpflegungskosten bei der Steuer geltend machen: Die Pauschale für acht Stunden steigt von 12 auf 14 Euro. Bei 24 Stunden sind künftig 28 Euro Entlastung möglich, bei An- und Abreisetage von mehr­tägigen Reisen 14 Euro.

Wer im Auto übernachtet – wie Berufskraftfahrer und andere, die mehrtägig unterwegs sind – können eine Pauschale von 8 Euro geltend machen.

Ab 2020 sind Änderungen bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung zu erwarten. Die Anpassungen bei der Sozialversicherung dürften im Wesentlichen zu Ungunsten der Beschäftigten sein, die steuerlichen Modifikationen hingegen vorteilhaft. Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden ab 2020 stärker belastet. Die Beitragsbemessungsgrenzen sollen wie folgt steigen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Jährlich 56.250 Euro (2019: 54.450 Euro)
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung West: Jährlich 82.800 Euro (2019: 80.400 Euro)
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost: Jährlich 77.400 Euro (2019: 73.800 Euro).

Das Wohngeld wurde reformiert, künftig haben 660.000 Haushalte in Deutschland Anspruch darauf. Es soll an die allgemeine Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst werden.

Stromkosten, neue Bußgelder, Bahn und Flugverkehr

Die EEG-Umlage steigt erneut und erreicht 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Es wird mit einem Anstieg der Stromkosten von durchschnittlich 64 Euro gerechnet.

Neu zugelassene Autos dürfen nicht mehr ab 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, das entspricht etwa drei bis vier Liter pro 100 Kilometer. Dienstwagen mit Elektro- oder Hybridantrieben werden steuerlich noch mehr vergünstigt. Das gleiche gilt für Fahrräder, die für den Arbeitsweg genutzt werden. Die Kaufprämie für E-Autos wird verlängert.

Für Pendler relevant: das Jobticket wird künftig pauschal mit 25 Prozent besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Ab 1. Januar 2020 speichert im Auto ein entsprechend aufgerüsteter Bordcomputer eines jeden neu entwickelten Fahrzeugs den Realverbrauch an Kraftstoffen. Bis Januar 2021 muss dies in allen neu zugelassenen Fahrzeugen umgesetzt sein.

Die Deutsche Bahn will bei Tickets im Fernverkehr den Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent senken. Der Steuervorteil soll völlig an die Kunden weitergegeben werden. Der Bundesrat muss allerdings dem Gesetz noch zustimmen.

Flugreisende müssen hingegen mehr zahlen, die Luftverkehrssteuer steigt zum April 2020.

Verschiedene Bußgelder im Straßenverkehr sollen bald deutlich erhöht werden. Parken auf Geh- oder Radwegen oder in zweiter Reihe soll 55 statt 20 bzw. 15 Euro kosten. Wer dabei andere behindert, gefährdet oder länger als eine Stunde dort steht, muss noch mehr zahlen und einen Punkt in Flensburg in Kauf nehmen.

Das Behindern einer Rettungsgasse im Stau kostet künftig zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Autofahrer müssen Radfahrer mit einem Abstand von mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts überholen.Mit einem neuen Verkehrszeichen soll das Überholen an manchen Stellen verboten werden können. Lkw über 3,5 Tonnen sollen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren dürfen.

Die Bundesländer müssen dem neuen Bußgeldkatalog noch zustimmen.

Auch der Tierarzt wird teurer

50 Euro Grundgebühr, Abrechnungen bis zum 4-fachen Satz der GOT: Ab 2020 sollten sich Tierbesitzer auf höhere Tierarztkosten einstellen – zumindest wenn es um tierärztliche Notdienstleistungen geht.

  • Bei einem tierärztlichen Notfall wird immer eine Grundgebühr von 50 Euro erhoben.
  • Der Tierarzt darf nicht mehr zum 1-fachen GOT-Satz abrechnen. Er muss mindestens den 2-fachen Satz berechnen.
  • Bislang war die Berechnung der Kosten bis zum 3-fachen Satz möglich. Ab 2020 dürfen Tierärzte in besonderen Fällen auch den 4-fachen Satz berechnen.
  • Die Nachtzeit wird verlängert. Sie liegt nun zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens (vorher: 19 Uhr und 7 Uhr).
  • Das Wochenende beginnt freitags um 18 Uhr (früher: samstags 13 Uhr). Problem: Tierärzte mit Samstags-Sprechstunde, müssen diese nun automatisch als Notdienstleistung abrechnen.
  • Das Wegegeld wurde erhöht auf einheitlich 3,50 Euro pro Doppelkilometer und mindestens 13 Euro (vorher: 3,40 Euro/11,40 Euro).

Ansonsten bleibt die Gebührenordnung für Tierärzte zunächst unberührt. Zuletzt wurden dort die Preise im Juli 2017 erhöht.

Mehrwertsteueränderungen und Deutsche Post

Für E-Books und digitale Zeitungen gilt künftig – ebenso wie für Bücher bisher – der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Ab 2020 sollen Tampons und Co. künftig auch mit sieben Prozent besteuert werden.

Anfang 2020 erhöht die Deutsche Post im Briefversand die Preise für ihre Großkunden. Die bisher geltenden Rabatte zum 1. Januar 2020 werden über alle Basisprodukte und Rabattstufen um zwei Prozentpunkte abgesenkt, heißt es in der Präsentation weiter.

Teurer werde auch die als „Dialogmarketing“ bezeichnete Reklame für den Briefkasten. So steige zum Beispiel der Listenpreis für einen Standardbrief mit Werbung um 2 Cent auf 30 Cent. Zugleich werde die Mindestmenge, ab der dieser Preis gilt, von 4.000 auf 5.000 Sendungen erhöht.

Impfpflicht

Ab dem 1. März 2020 sollen Masernimpfungen zur Pflicht werden. Der Bundesrat hat jedoch dem „Masernschutzgesetz“ noch nicht zugestimmt.

Kinder ab dem ersten Lebensjahr müssen dann vor der Aufnahme in die Schule oder den Kindergarten alle Masern-Impfungen nachweisen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden. Gleichermaßen betroffen sind auch alle Berufstätigen, die in gesellschaftlichen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten sowie Asylbewerber und Flüchtlinge.

Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

Pflege: Es gibt keine spezialisierten Ausbildungen zum Altenpfleger mehr

Azubis, die 2020 eine Ausbildung beginnen, sollen im ersten Lehrjahr künftig mindestens 515 Euro erhalten. 2021 sollen es 550 Euro sein, 2022 dann 585 Euro und 2023 dann 620 Euro. Gleichzeitig werden Abschlüsse wie „Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt.

Hochschulen können künftig einen Studiengang Psychotherapie anbieten. Die einzelnen Ausbildungen für Krankenpflege oder Altenpfleger sollen entfallen. Alle spezialisierten Ausbildungen werden unter dem Titel „Ausbildung zum Pflegefachmann oder -frau mit verschiedenen Vertiefungsrichtungen“ zusammengefasst. Hebammen müssen ab 2022 ein duales Studium absolvieren.

Der Mindestlohn in der Pflege steigt in Westdeutschland und Berlin auf 11,35 Euro, im Osten auf 10,85 Euro.

Angehörige von pflegebedürftigen Familienangehörigen werden steuerlich entlastet. Nur diejenigen, die im Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegen, sollen künftig für den Unterhalt der Eltern oder Kinder zur Kasse gebeten werden.

Neue Düsseldorfer Tabelle

Unterhaltspflichtige müssen sich zum Jahreswechsel erneut auf höhere Zahlungen für ihre minderjährigen Kinder einstellen. Die Bedarfssätze in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt steigen zum 1. Januar, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Montag mitteilte.

Demnach steigt beispielsweise der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs von zuletzt 354 auf dann 369 Euro.

Bei Kindern von sieben bis zwölf Jahren steigt der Unterhalt von 406 auf 424 Euro, Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit bekommen vom 1. Januar an 497 statt bisher 476 Euro.

Auch die Bedarfssätze volljähriger Kinder, die 2018 und 2019 unverändert geblieben waren, werden zum Jahresbeginn angehoben – und zwar auf 125 Prozent des Bedarfs, den die Tabelle für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren ausweist.

ADAC und Bon-Pflicht

Die mehr als 21 Millionen Mitglieder des ADAC müssen im kommenden Jahr höhere Beiträge zahlen. Die Basismitgliedschaft verteuert sich „im ersten Halbjahr 2020“ von 49 auf 54 Euro, für Plus-Mitglieder steigt der Beitrag von 84 auf 94 Euro.

In Deutschland wird außerdem die Kassenbon-Pflicht eingeführt. Sie ist Teil der Kassensicherungsverordnung, die Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindern soll.

(ks/bm)

Eine Buchempfehlung vom Verlag der Epoch Times

Wenn der Staat eine aktive Rolle in der Wirtschaft spielt, hat jede Aktion einen Dominoeffekt auf den Markt. Neue Richtlinien und Gesetze können ganze Branchen verändern und viele Unternehmen und Investoren von den Entscheidungen der Regierung abhängig machen. Der Staat, der traditionell nur Gesetze verabschiedete und durchsetzte, ist dadurch ein führender Akteur in der Wirtschaft geworden.

Der Staat ist wie ein Schiedsrichter, der bei einem Fußballspiel auch noch zum Spieler wird: Er kontrolliert und reguliert das Kapital in einer Wirtschaft, die früher privat war und ersetzt damit die „unsichtbare Hand“ durch die „sichtbare Hand“.

Ein Buch für alle, denen das Schicksal der Welt am Herzen liegt: „Wie der Teufel die Welt beherrscht“. Foto: Epoch Times

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Das E-Book gibt es in den Formaten PDF, EPUB oder MOBI. Das Hörbuch bieten wir im MP3-Format zum Download an. Einzeln kostet jeder Band 17,90 Euro, alle drei Bände sind im Moment noch zum Sonderpreis von 43,00 Euro zu erwerben. E-Books und Hörbücher sind in unserem neuen Online-Buch-Shop oder direkt beim Verlag der Epoch Times bestellbar – Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]



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