Dieselskandal: Vergleich zwischen vzbv und VW gescheitert – Musterklage wird fortgesetzt

Die Vergleichsverhandlungen zu Schadensersatz, wegen des Dieselskandal, zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und VW sind gescheitert. Die Musterklage gegen VW wird fortgesetzt. Indes bietet VW eine eigene Vergleichslösung für betroffene Kunden an, die an der Musterklage teilnehmen.
Titelbild
Die Verhandlungen über einen Vergleich zu Entschädigungen für Hunderttausende VW-Dieselkunden sind nach Angaben von Volkswagen geplatzt.Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa
Epoch Times14. Februar 2020

VW bietet seinen Kunden in Deutschland eine eigene Vergleichslösung zum Dieselskandal an. Die vorgesehene Summe von 830 Millionen Euro würde durchschnittlich 415 Euro für jeden der betroffenen 2 Millionen Kunden in Deutschland bedeuten.  Im Vergleich zu den Summen, die insbesondere in den USA geflossen sind, ist das recht wenig. Dort mussten die Fahrzeuge teilweise komplett zurückgenommen werden, zusätzlich zu einer Entschädigungszahlung.

Der vzbv bezeichnete denn auch das Angebot von VW als Werbeveranstaltung und setzt nach dem Scheitern seiner Vergleichsverhandlungen mit VW denn auch auf die Fortsetzung der gegen VW anhängigen Musterklage.

VW teilte am Freitag mit: Vom Dieselskandal Betroffene, die sich zur Musterklage angemeldet haben, sollen ab Ende März „ein auf sie zugeschnittenes Angebot für eine Einmalzahlung“ erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt weiter auf Gerichtsentscheidungen.

Mehr als zwei Millionen Betroffene in Deutschland

In Deutschland waren vom Dieselskandal mehr als zwei Millionen Kunden betroffen. VW hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. In Zusammenhang damit zahlte Volkswagen bereits mehr als 30 Milliarden Euro an Strafen und Entschädigungen, vor allem in den USA. In Deutschland verweigerte der Autobauer bislang Schadenersatzzahlungen.

Der vzbv zog daher stellvertretend für betroffene Kunden vor Gericht. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig wollen die Verbraucherschützer mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage klären lassen, dass der Autokonzern Dieselkäufer „vorsätzlich und sittenwidrig“ geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.

Vergleich gescheitert- Mehrere Gerichte entschieden schon „verbraucherfreundlich“ laut vzbv

Das Gericht schlug schnell Vergleichsverhandlungen vor, die Anfang Januar begannen. Am Freitag teilte VW nun mit, diese Verhandlungen seien gescheitert. Grund seien „unangemessene“ Anwaltsforderungen des vzbv.

Der Verbraucherverband wies dies umgehend zurück. Vielmehr habe VW die Verhandlungen scheitern lassen, erklärte vzbv-Chef Klaus Müller. Der Autobauer sei nicht bereit gewesen, „ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen“.

Müller kündigte an, der Verband werde vor Gericht weiter für eine gute Lösung für Verbraucher kämpfen. Die Vergleichsverhandlungen seien beendet, „die Musterfeststellungsklage aber nicht“.

Der vzbv-Chef verwies auf zuletzt verbraucherfreundliche Entscheidungen von Oberlandesgerichten; sein Verband könne sich auch vorstellen, dass das oberste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH), verbraucherfreundlich entscheiden werde, sagte er.

Am 5. Mai verhandelt der BGH über Schadensersatzansprüchen eines VW-Kunden, der wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in seinem Auto den Kaufpreis zurückverlangt. Stand Donnerstag waren nach Angaben von VW insgesamt 70.000 Einzelklagen von Dieselkunden anhängig. 55.000 Urteile oder Beschlüsse wurden bereits getroffen.

Klageregister platzen aus allen Nähten

Im Klageregister des zuständigen Bundesamtes für Justiz gab es bis Beginn des Musterfeststellungsverfahrens rund 470.000 Anmeldungen. VW hatte betont, es gebe auch viele Abmeldungen und mögliche Mehrfach-Anmeldungen.

Müller sagte zu dem Vergleichsangebot von VW ohne Beteiligung des vzbv, er freue sich „über jeden Euro, den VW in Anerkennung des Dieselskandals Verbrauchern auszahlt“. Er zeigte sich aber „irritiert“ vom Vorgehen des VW-Konzerns.

Der Autokonzern betonte am Freitag, er wolle eine „faire und praktikable Lösung für die Kunden“. Selbst nach einer zeitnahen Entscheidung des OLG Braunschweig und des Bundesgerichtshofs müssten hunderttausende Kunden ihre „behaupteten Ansprüche“ vor 115 Landgerichten in Deutschland geltend machen, erklärte der Chefjustiziar von Volkswagen, Manfred Döss. „Es würden weitere Jahre vergehen, bis individuelle rechtskräftige Urteile gesprochen würden.“

Dieser Kraftakt wäre für die deutsche Justiz nicht zu meistern, erklärte Döss. „Ein Vergleich in diesem Verfahren sei für alle die vernünftigste Lösung: für die Kunden, für die Justiz und für Volkswagen.“

„VW hat in den vergangen Jahren massenhaft betrogen.“

Vzbv-Anwalt Marco Rogert von der Kanzlei Russ Litigation erklärte indes, der Vergleich sei nicht an der Gesamtsumme gescheitert. „Volkswagen wollte die Entschädigung zu einer eigenen Werbeveranstaltung machen – ohne Transparenz, Kontrolle und Einspruchsmöglichkeiten der Verbraucher“, kritisierte er.

„Leider hat VW in den vergangenen Jahren massenhaft betrogen, daher muss man sie überwachen“, fügte Rogert hinzu. „Deswegen sind wir für eine Abwicklung, die der Verbraucherzentrale Bundesverband überwachen kann.“(afp/al)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion