„Digitale Souveränität“: Dobrindt schlägt Datenausweis für vernetzte Fahrzeuge vor

Schon heute produziert dem Papier zufolge ein modernes Serienfahrzeug pro Stunde bis zu 25 Gigabyte Daten - darunter Informationen über Wetter, Routen, Staus und Risikosituationen. Künftig soll festgeschrieben werden, dass Daten, die in Fahrzeugen anfallen, rechtlich dem Halter gehören, der das Fahrzeug erworben hat, hieß es im Strategiepapier des Bundesverkehrsministeriums.
Epoch Times20. März 2017

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) schlägt für vernetzte Autos eine Art Datenpass vor. Der sogenannte Datenausweis solle „vollumfänglich und verständlich über Umfang und Häufigkeit der Datenerhebung sowie über die Nutzung und Weitergabe der Daten“ aufklären, zitierte die „Welt“ (Dienstagsausgabe) aus dem Strategiepapier des Ministeriums mit dem Titel „Digitale Souveränität“. Demnach soll zudem künftig festgeschrieben werden, dass Daten, die in Fahrzeugen anfallen, rechtlich dem Halter gehören, der das Fahrzeug erworben hat.

Schon heute produziert dem Papier zufolge ein modernes Serienfahrzeug pro Stunde bis zu 25 Gigabyte Daten – darunter Informationen über Wetter, Routen, Staus und Risikosituationen. Automobilhersteller würden auf diese Daten ebenso gern zugreifen wie Versicherungen, die Hersteller von digitalen Karten oder auch Werkstätten. Die Hoheit über diese Daten ist immer wieder Streitpunkt bei Kooperationen rund um das vernetzte Fahrzeug.

Daten seien bisher im Rechtssinn keine Sachen und damit nicht eigentumsfähig, heißt es in dem Strategiepapier. „Wir wollen deshalb Daten im Ergebnis mit Sachen gleichstellen und damit die Voraussetzung schaffen, dass diese eindeutig natürlichen oder juristischen Personen als ‚Eigentum‘ zugewiesen werden können.“

Nötig sei ein Datengesetz. Denn Daten seien der „Rohstoff der Digitalisierung und Grundlage jeder digitalen Innovation“. Das Ministerium plädiert laut „Welt“ zudem für eine neue Datenkultur – „weg vom Grundsatz der Datensparsamkeit hin zu einem kreativen, sicheren Datenreichtum“.

Eine Verarbeitung und Vernetzung dürfe aber nur anonymisiert und pseudonymisiert erfolgen, es sei denn, der Nutzer willige in die Verwendung seiner personalisierten Daten ein. Dabei müsse aber ein Widerrufsrecht eingeräumt werden, zitierte die „Welt“ aus dem Strategiepapier. (afp)

 



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