Diskussion über Kirchenöffnung zu Ostern – Hahne: Statt „Leerstand lieber Abstand“

In der evangelischen Kirche Deutschlands gibt es eine Diskussion über die Öffnung der Kirchen zu Karfreitag und Ostern. Auf der einen Seite wird mit Angst vor Ansteckung, auf der anderen mit dem Glauben und dem Vertrauen in die Vernunft der Gläubigen argumentiert.
Titelbild
Christen in der Kirche St. Jakob in der kurdisch beherrschten Stadt Qamischli im Nordosten Syriens bei einem Gottesdienst zu Ostern, 28. April 2019.Foto: DELIL SOULEIMAN/AFP/Getty Images
Epoch Times5. April 2020

Der Theologe Peter Hahne fordert, trotz der Corona-Krise Karfreitag und Ostern die Kirchen zu öffnen. „Getränkemärkte haben auf, das Gotteshaus nicht. Wem wollen Sie das erklären?“, sagte der Publizist und Evangelist der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Eine solche Öffnung lasse sich mit einfachen Mitteln sicher gestalten – „mit Abstand, wie im Supermarkt“. Auch der Bundestag habe mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen getagt. „Das kann man alles organisieren.“ Wer wie er selbst zur Risikogruppe zähle, könne zu Hause bleiben – dies aber aus freien Stücken, sagte der frühere ZDF-Moderator und fügte hinzu: „Ein Verbot des Staates, sogar mit Strafen, ist ein Angriff auf die Religionsfreiheit.“

Präsenz gehört für Hahne zum „Markenkern“ des christlichen Glaubens

Hahne war von 1992 bis 2009 Mitglied des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Er warf der Kirchenführung vor, bereitwillig klein beigegeben zu haben. „Noch bevor der Staat mit Verboten kam, haben sich die Kirchen selbst schon in vorauseilendem Gehorsam geschlossen.“ Die Kirchen predigten doch immer, dass ihre Gemeinschaft real sei und nicht virtuell. „Man hat in vielen Sonntagsreden gewarnt, sich nicht in der Vereinsamung der Internet-Welt zu verlieren. Soll das alles nicht mehr gelten?“, fragte er. Ohne Gottesdienste mitsamt der physischen Präsenz der Gläubigen sehe er den „Markenkern“ von Kirchen bedroht, sagte Hahne.

Heinig: „Nur Versammlung“ verboten

Verständnis für geschlossene Gotteshäuser zeigte in der NOZ dagegen der Staats- und Kirchenrechtler Hans-Michael Heinig, der auch das Kirchenrechtliche Institut der EKD leitet. Zwar handele es sich um einen einmaligen Vorgang seit der Christianisierung Deutschlands, der einen „fraglos massiven Eingriff in die religiösen Freiheitsrechte“ darstelle. Verboten sei ja aber nicht der Gottesdienst, sondern nur die Versammlung dazu.

Heinig argumentiert mit Gefahr des „Massensterbens“

Stattdessen biete sich eine Online-Übertragung an. Man müsse die Gefahr sehen, die einem öffentlichen Zusammenkommen gegenüberstehe. „Es geht um die Grundlagen eines zivilisierten Zusammenlebens, um die Verhinderung eines ungehinderten Massensterbens“, gab der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen zu bedenken. Klassische Ostergottesdienste zu feiern, halte er daher für „lebensfremd“. Der Kern christlicher Theologie sei es, Vernunft und Glauben zusammenzubringen. „Dazu gehört es, unter dramatischen Umständen wie derzeit auch Ostern auf Versammlungen zu verzichten.“

Hahne: Staat hat sich aus Kirche herauszuhalten – Abstand wie im Supermarkt genügt

Statt „Leerstand lieber Abstand“, hielt Hahne dem als Motto entgegen. Jede Gemeinde solle selbst entscheiden, wie sie verfahren wolle. „Ich empfehle, die Barmer Theologische Erklärung von 1934 zu lesen. Sie hat im Protestantismus sogar Bekenntnisrang. Hier haben mutige Christen klar Flagge gezeigt: Der Staat hat in Kirche nicht hineinzureden.“ Sein Appell laute deshalb: „Macht Karfreitag und Ostern die Kirchen auf.“ (dts)



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