Drohbriefe an Frankfurter Rechtsanwältin: Polizei in Bedrängnis

In dem Fall der Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die mit dem Tod bedroht wird, gibt es neue Hinweise.
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Polizist.Foto: iStock
Epoch Times30. Januar 2019

In dem Fall der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız, die mit dem Tod bedroht wird, gibt es laut eines Zeitungsberichts neue Hinweise darauf, dass der oder die Täter aus der Polizei stammen.

Grundlage des Verdachts seien weitere Drohschreiben, welche die Juristin erhalten habe, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen. Von diesen jüngsten Drohungen war bislang öffentlich nichts bekannt.

In ihnen verwendeten die Täter besondere Ausdrücke, die nach Ansicht der Psychologen des hessischen Landeskriminalamts auf Insiderwissen aus der hessischen Polizei hindeuteten. Schon am 2. August vergangenen Jahres hatte die Anwältin, die sich mit der Vertretung von NSU-Opfern und der Verteidigung mutmaßlicher islamistischer Terroristen einen Namen gemacht hat, erstmals ein Drohfax erhalten.

Darin hätten private Daten gestanden, auf die nur Behörden Zugriff haben, berichtet die Zeitung weiter. Am 20. Dezember kam ein weiteres solches Fax. Aber damit habe es, wie sich jetzt zeige, nicht aufgehört: Die Anwältin habe im Januar weitere Faxe erhalten, die augenscheinlich von demselben Absender stammten.

Wieder seien sie im selben Stil abgefasst, mit rassistischen Schmähungen gegen die türkeistämmige Juristin, berichtet die Zeitung. In einem der neuen Drohschreiben werde eine Abkürzung verwendet, die aus Sicht der Ermittler möglicherweise verräterisch ist. Es sind die Buchstaben HLKA.

Der oder die Verfasser bezeichnen damit das hessische Landeskriminalamt. Aus Sicht der Ermittler ist das ungewöhnlich. Es ist Behördenjargon. Die meisten Bürger würden eine andere Abkürzung verwenden, nämlich LKA. Nur unter Beamten in dem Bundesland sei das offizielle Kürzel HLKA gebräuchlich.

Hinzu komme, dass eines der jüngsten Faxe mit einem Vor- und Nachnamen unterzeichnet worden sei, berichtet die Zeitung weiter. Auch das sei neu. Die ersten beiden Faxe seien noch mit „NSU 2.0“ unterzeichnet worden. Nun stehe dort stattdessen der Name eines Mannes.

Ein Mann dieses Namens existiere in Hessen tatsächlich. Es soll ein in dem Bundesland bekannter Polizeiausbilder sein, berichtet die Zeitung. Der Mann habe mit den Drohungen nichts zu tun, glauben die Ermittler. Der oder die Täter würden einfach seinen Namen missbrauchen. Aber damit demonstrierten sie womöglich besondere Einblicke.

Bemerkenswert sei auch, dass die Drohschreiben nicht aufgehört hätten, obwohl die Sicherheitsbehörden in Hessen inzwischen sechs Polizeibeamte intensiv ins Visier genommen habe. Eine Beamtin des Frankfurter Polizeireviers 1 hätte ohne dienstlichen Grund die Daten der Anwältin Başay-Yıldız an einem Polizeicomputer abgerufen. Über eine Chatgruppe auf ihrem Handy seien die Ermittler auf weitere Kollegen gestoßen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

Die sechs Verdächtigen beriefen sich auf ihr Recht zu schweigen. Eine zweite Abfrage der persönlichen Daten der Anwältin über einen Polizeicomputer habe es nicht gegeben, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Sicherheitskreise. Man gehe davon aus, dass die Daten der ersten Abfrage innerhalb rechtsextremer Gruppen kursieren. (dts)



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