„Bürokratie-Monster“ – Kommunen gegen Führerschein- und Blinkerpflicht für E-Scooter

Führerschein- und Blinkerpflicht für E-Scooter stoßen auf Widerstand bei den Kommunen. Das schaffe "ein weiteres Bürokratie-Monster rund um den E-Scooter", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
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E-Scooter-VerleiherFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times3. Februar 2020

Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages für eine Führerschein- und Blinkerpflicht bei E-Roller stoßen auf Widerstand bei den Kommunen. „Damit entstünde ein weiteres Bürokratie-Monster rund um den E-Scooter“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ am Montag.

„Die Zielsetzung, falschen Umgang mit diesem Fahrzeug zu vermeiden und die Unfallzahlen zu reduzieren, ist richtig. Wir sollten uns in Deutschland allerdings endlich davon verabschieden, dass alle wünschenswerten Ziele – gerade im Verkehrsbereich – nur mit immer weitere Ver- und Geboten erreicht werden können“, so Landsberg weiter.

E-Scooter sollen keine kleinen Autos werden

Der Verkehrsgerichtstag hatte vergangene Woche empfohlen, für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Roller eine Prüfbescheinigung einzuführen. Außerdem sollten die Fahrzeuge verbindlich mit Blinkern ausgerüstet werden. Landsberg sagte, neue Vorschriften seien schon deshalb fraglich, „weil zumeist das notwendige Personal fehlt, um diese Vorgaben flächendeckend zu kontrollieren und damit umzusetzen“.

Auch die zusätzliche Ausrüstung mit einer Blinkanlage erscheine unverhältnismäßig: „Wir sollten die E-Scooter nicht zu kleinen Autos umfunktionieren. Im Übrigen gibt es längst Fahrradschutzhelme, die mit einer Leuchtdiode die Richtung anzeigen.“ Eine Helmpflicht für E-Scooter besteht derzeit nicht.

E-Scooter, also Tretroller mit E-Motor, werden zwischenzeitlich in fast allen europäischen Großstädten angeboten, eine Führerscheinpflicht gibt es dort nicht. „Hinzu kommt, dass bei einer derartigen Betrachtungsweise eigentlich eine analoge Regelung auch für E-Bikes gelten müsste“, sagte Landsberg. Als E-Bikes gelten dabei Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor. Elektrische Motorroller fallen unter die Regelung für Krafträder und bedürfen in Deutschland mindestens Führerscheinklasse AM.

Da insbesondere Jugendliche E-Scooter nutzen, „ist es durchaus sinnvoll, den Umgang und die entsprechenden Verkehrsregeln im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung zu thematisieren“, sagte Landsberg. Denkbar seien auch Online-Schulungen durch die Händler, so Landsberg weiter. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Schulung könnten Nutzer beispielsweise eine Vergünstigung bekommen. (ts mit Material der Agenturen)



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