Eine neuartige Volkszählung mit weitreichenden Folgen

Die nächste Volkszählung wird schon für das Jahr 2021 vorbereitet - doch es gibt einen Rechtsstreit um die Volkszählung.
Titelbild
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times15. September 2018

Die nächste Volkszählung wird schon für das Jahr 2021 vorbereitet – doch am Mittwoch verkündet das Bundesverfassungsgericht noch sein Urteil zum sogenannten Zensus von 2011.

Das höchste deutsche Gericht entscheidet über Klagen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Deren Einwohnerzahl sank durch die Statistik offiziell, was deutlich weniger Geld aus dem Länderfinanzausgleich zur Folge hat. Ein Überblick über den Rechtsstreit um die Volkszählung:

WAS WAREN DIE ERGEBNISSE DER VOLKSZÄHLUNG?

Nach der Vorstellung der Ergebnisse der ersten Volkszählung seit mehr als zwei Jahrzehnten im Mai 2013 hatte Deutschland auf einmal weniger Einwohner: Zum Stichtag 9.Mai 2011 lebten in Deutschland laut der Statistik rund 80,2 Millionen Menschen und damit rund anderthalb Millionen weniger als zuvor angenommen. Berlin hatte demnach rund 180.000 Einwohner weniger, Hamburg knapp 83.000.

Die Volkszählung brachte zudem eine ganze Reihe weiterer Ergebnisse, etwa zur Zahl der Ausländer, zum Familienstand der Bürger oder ihrer Religion. Dazu kamen Angaben zum Wohnungsbestand. Konkrete Folgen haben aber vor allem die offiziellen Einwohnerzahlen, weil sie eine entscheidende Rolle beim kommunalen Finanzausgleich und beim Länderfinanzausgleich oder auch bei der Einteilung von Wahlkreisen spielen.

WIE WURDEN DIE ZAHLEN BERECHNET?

Der Zensus 2011 war die erste registergestützte Volkszählung. Im Unterschied zu den Volkszählungen von 1987 im Westen und 1981 in der DDR wurden 2011 nur zehn Prozent der Einwohner tatsächlich befragt. Ansonsten wurde auf verschiedenste Datenregister von den Einwohnermeldeämtern bis zu den Geburtenregistern zurückgegriffen und durch weitere „primärstatistische Erhebungen“ ergänzt.

WORAN STÖREN SICH DIE KLAGENDEN STADTSTAATEN BERLIN UND HAMBURG?

Die beiden Millionenstädte machen geltend, dass bei der Einwohnerzählung von Gemeinden mit mehr oder weniger als zehntausend Einwohnern durch unterschiedliche Erhebungsmethoden große Städte statistisch geschrumpft seien. Und das bedeutet weniger Geld: Allein Berlin beziffert die gesunkenen Zuteilungen aus dem Länderfinanzausgleich auf 4,7 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2011 bis zum nächsten Zensus im Jahr 2021.

Berlin und Hamburg zogen deshalb schließlich gegen das Zensusgesetz vor das Bundesverfassungsgericht. Bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2017 verteidigte die Bundesregierung den Methodenwechsel bei der Volkszählung. Bundesweit legten zudem mehr als tausend Gemeinden Rechtsmittel gegen den Zensus 2011 und die damit für sie verbundenen niedrigeren Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ein.

WELCHE FOLGEN KANN DAS URTEIL DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS HABEN?

Konkret geht es um das Zahlenwerk auf Grundlage der Volkszählung von 2011 und die damit verbundenen Folgen. Die Verfassungsrichter müssen entscheiden, ob die Ergebnisse Bestand haben. Doch ihre Entscheidung könnte auch Konsequenzen für die in drei Jahren anstehende Volkszählung haben. Noch zeigen sich die Statistiker von Bund und Ländern in ihrer Präsentation der nächsten Zählung überzeugt: „Das Grundmodell des registergestützten Zensus 2011 wird auch 2021 wieder zum Einsatz kommen.“ Ob es tatsächlich genauso kommt, hängt auch vom Urteil aus Karlsruhe ab. (afp)



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