Eine Woche vor Schulstart in MV: Schulen bereiten sich auf „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ vor

Noch sind Ferien in Mecklenburg-Vorpommern, doch am 3. August beginnt das Schuljahr 2020/21. Dann heißt es wieder Präsenzunterricht an fünf Wochentagen. Eine Maskenpflicht innerhalb der Schulen besteht nicht, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist aber jederzeit möglich.
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Ein Mädchen freut sich schon auf den Schulstart.Foto: iStock
Von 27. Juli 2020

In einer Woche startet Mecklenburg-Vorpommern als erstes deutsches Bundesland ins neue Schuljahr, und zwar „mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“. Dazu hat das Land seinen Vorschriften überarbeitet.

Der „Hygiene-Rahmenplan Corona“, der als Ergänzung des schulischen Hygieneplans dient,  wurde nach Beratungen der Landesregierung mit Gesundheitsexperten des Landesgesundheitsamtes und der Universitätsmedizin Rostock aktualisiert und angepasst.

Man kam zu dem Entschluss, dass aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens, insbesondere im Kindes- und Jugendalter, in Mecklenburg-Vorpommern aus „medizinisch-infektiologischer Sicht“ ein schulischer Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen vertretbar ist. Das oberste Ziel, eine unkontrollierte Infektionsausbreitung zu verhindern, bleibe dabei bestehen.

Der Landeselternrat begrüßt die Pläne der Regierung. Das Land versuche, für alle Schüler wieder ein normales Lernumfeld zu schaffen und vor allem jüngeren Schülerinnen wieder Unterricht von Angesicht zu Angesicht ermöglichen, sagte Elternrats-Sprecher Kay Czerwinski laut „NDR“.

Demnach soll für Grundschüler an fünf Tagen jeweils mindestens vier Stunden Präsenzunterricht angeboten werden, an weiterführenden Schulen mindestens fünf Stunden.

Gruppenbildung von Klassenstufen

Zur Umsetzung des Hygieneplanes müssen in den Schulen feste Gruppen gebildet werden. Das betrifft sowohl Lehrkräfte, das pädagogische Personal als auch Schüler. Insoweit bilden die Jahrgangsstufen ein bis vier eine Gruppe, weitere Gruppen sind laut Bildungsministerium die Jahrgangsstufen fünf und sechs, sieben und acht, neun und zehn sowie elf und zwölf.

Der Einsatz externen Lehrkräfte oder der Einsatz der eigenen Lehrer an anderen Schulen ist möglichst zu vermeiden.  Der Unterricht soll mit „möglichst fest zugewiesenen Lehrkräften“ erfolgen. Sofern ein Raumwechsel notwendig ist, müssen die Räume gründlich gelüftet werden. Zudem dürfen sich die Gruppen nicht oder nur unter Einhaltung des Mindestabstands begegnen.

Diese Gruppeneinteilung hält die  Schulleitungsvereinigung laut „NDR“ zu starr. Viele Schulen hätten es begrüßt, die Gruppen abhängig von der Raumsituation selbst zu bilden. Zudem seien die Gruppen an vielen Schulen ungleich groß, gab die Vorsitzende der Schulleitungsvereinigung Heike Walter zu bedenken.

Musikunterricht ohne Gesang

Sport und Schwimmunterricht könne wieder unter Einhaltung bestimmter Vorschriften stattfinden. Für Musikunterricht gilt: In festen Gruppen und Räumen, in denen Abstandsregelungen nicht möglich sind, muss auf das Singen verzichtet werden.

Dass den Kindern in den Schulen das Singen verboten wird, kritisieren der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) und der Verein Society of Music Merchants e.V. (SOMM). Sie sehen darin eine Gefährdung der persönlichen und emotionalen Entwicklung der Kinder, das letztendlich ihrer Gesundheit schadet.

„Einem Kind das Singen vorzuenthalten, führt zu seelischer Unterernährung. Singen ist so wichtig für die Seele wie Essen für den Körper. Studien haben ergeben, dass Kinder besonders vom Gesang profitieren. Ihre Sprache, ihr Denken und ihre Koordination sind besser entwickelt als bei nicht singenden Kindern“, erklärte Katharina Holzmeister, Sprecherin der AG Kleinere Musikverlage im DMV.

Das pauschale Singen zu verbieten, sei nicht nur aus medizinischer Sicht nicht notwendig, sondern aus entwicklungspsychologischer Betrachtung „fahrlässig“, sagten Ester Petri, Dr. med. Johannes Graulich (beide Carus-Verlag) und Alwin Wollinger (Helbling Verlag). Sie finden ein Singverbot ethisch und gesellschaftspolitisch „äußert bedenklich“.

Gesichtsmaske möglich, aber keine Pflicht

Eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) besteht in der Schule nicht, ein freiwilliges Tagen sei jederzeit möglich. Gleichzeitig heißt es in der Vorschrift: „Außerhalb der Unterrichtsräume sollte im Schulgebäude, wann immer möglich, eine MNB getragen werden. Im Außenbereich ist das Tragen einer MNB nicht erforderlich. Bei der Schülerbeförderung ist eine MNB zu tragen.“

Zur Vermeidung von Infektionen werden weiterhin in der Schule Begrüßungsrituale mit körperlicher Nähe, Umarmungen und Händeschütteln untersagt. Direkte körperliche Kontakte müssen auf das „unbedingt notwendige Maß“ reduziert werden. Ein Mindestabstand von 1,5 Meter soll möglichst eingehalten werden. Da dies beispielsweise in Unterrichtsräumen schwer umsetzbar ist, werden – abweichend von allgemeinen Hygieneregeln – Mindestabstände dort nicht eingefordert.

„Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Treppengeländer sind möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anzufassen“, heißt es weiter im Hygieneplan. Gerade in diesen Bereichen gilt eine besonders gründliche Reinigung mit Desinfektionsmitteln.

Von einer Händedesinfektion wird hingegen abgeraten. Führende Wissenschaftler der Universitätsmedizin Rostock hätten ausgeführt, dass die Gefahren die Vorteile überwiegen.

Keine Atteste bei Schnupfen

Aufgrund verschiedener Medienberichte, die über eine erhöhte Attestanforderung von Kinderärzten berichteten, damit diese in Einrichtung betreut werden können, hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auch insoweit eine klare Richtlinie vorgestellt.

„Wir wollen den Eltern und Einrichtungsleitungen mehr Sicherheit im Umgang mit bestimmten Symptomen geben. Denn ein kleiner Schnupfen darf nicht dazu führen, dass Familien die Förderung und Betreuung in Krippen, Kindergärten und Horten nicht in Anspruch nehmen können“, erklärte Staatssekretär Nikolaus Voss in Schwerin. Unspezifische Symptome seien kein Ausschlussgrund für eine Betreuung. Dazu gehören: Schnupfen, leichter Husten, Bindehautentzündung und Halsschmerzen.

Würden die Beschwerden eines Kita-Kindes zunehmen, wäre eine Betreuung allerdings nicht mehr möglich. „Wer aber nach 24 Stunden symptomfrei ist, kann wieder die Einrichtung besuchen“, sagte Voss. Ein schriftliches, ärztliches Attest ist dann nicht erforderlich. Auch bei chronischen Symptomen bestehen keine Bedenken.

Kostenlose Corona-Tests für Lehrer

Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 können sich Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Ab 3. August beginnt das Land mit einer umfangreichen Untersuchungsreihe, bestehend aus fünf Terminen. Diese werden im Abstand von jeweils zwei Wochen bis zu den Herbstferien durchgeführt. Die notwendigen Rachenabstriche können beim jeweiligen Haus- oder HNO-Arzt genommen werden, heißt es von der Landesregierung. Wenn ein niedergelassener Arzt in Mecklenburg-Vorpommern diesen Test durchführt, sei er kostenfrei.

An den Tests können alle Lehrkräfte, Referendare und unterstützenden pädagogischen Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen, unabhängig davon, ob sie Präsenzunterricht an den Schulen geben. Bei Bedarf ist einen entsprechenden Antrag bei der Schulleitung zustellen.

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den geringsten Corona-Infektionen. Laut aktuellen Meldungen des Robert Koch-Instituts (Stand 27.7.) wurden seit Pandemie-Beginn 843 Infizierte gemeldet, von denen 20 starben.



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