Einigkeit in der Koalition: Union und SPD werden mehr Ausländer mit Berufsausbildung ins Land holen

Deutschland will mehr Ausländer mit Berufsausbildung ins Land holen. Für abgelehnte Asylbewerber mit Job soll es einfacher werden, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu bekommen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geduldete, die ihre Identität nicht preisgeben.
Titelbild
Demonstration vor dem Arbeitsministerium in Berlin.Foto: Stephanie Pilick/Illustration/dpa
Epoch Times20. November 2018

Union und SPD haben sich auf ein neues Regelwerk für den Zuzug ausländischer Fachkräfte geeinigt. Der aktuelle Entwurf für ein Fachkräfteinwanderungesetz sieht außerdem neue Regeln für abgelehnte Asylbewerber vor, die arbeiten.

Voraussetzung ist allerdings, dass sie die Gründe, die eine Abschiebung verhindern, nicht selbst zu verantworten haben. Einen „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber direkt in die Arbeitsmigration sieht er nicht vor. Den Entwurf hatte das Bundesinnenministerium mit den Ressorts Arbeit und Wirtschaft gemeinsam erarbeitet. Den anderen Ministerien war er am Montag zur Abstimmung übermittelt worden.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstag) berichtete, soll das Kabinett am 19. Dezember über den Entwurf entscheiden. Er sieht eine Lockerung der Regeln für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor, die in Deutschland arbeiten wollen. In Zukunft soll jeder hier arbeiten dürfen, der einen Arbeitsvertrag „und eine anerkannte Qualifikation“ vorweisen kann. Die bisher vorgeschriebene Prüfung, ob ein Deutscher oder ein EU-Bürger für die Stelle infrage käme, fiele dann weg.

Wer eine Berufsausbildung hat, soll für maximal sechs Monate nach Deutschland kommen dürfen, um sich eine Stelle zu suchen. Er muss allerdings vorher belegen, dass er seinen Lebensunterhalt in dieser Zeit bestreiten kann, ohne hier zu arbeiten. Nur bis zu zehn Wochenstunden „Probearbeiten“ sind gestattet. Neu ist außerdem: Absolventen einer deutschen Auslandsschule und Ausländer mit guten Deutschkenntnissen, die einen Schulabschluss haben, der den deutschen gleichgestellt ist, dürfen für einige Monate kommen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, darf maximal 24 Jahre alt sein.

Gelockert werden auch die Regeln für die sogenannte Ausbildungsduldung. Sie ermöglicht schon heute, dass abgelehnte Asylbewerber, die eine Duldung haben, während ihrer Lehre nicht abgeschoben werden und nach dem Abschluss noch zwei Jahre hier arbeiten dürfen.

Besonders umstritten waren in den Verhandlungen zwischen SPD und Union die Kriterien für eine zweijährige „Beschäftigungsduldung“. Voraussetzung ist jetzt, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt selbst sichern, seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Außerdem muss ihre Identität zweifelsfrei geklärt sein.

Damit diese Regelung keine falschen Anreize schafft, unterscheidet der Gesetzgeber demnach zwischen Altfällen und Menschen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes ins Land gekommen sind. Letztere erhalten nur dann eine „Beschäftigungsduldung“, wenn sie spätestens ein halbes Jahr nach der Einreise ihre Identität offengelegt haben. Außerdem können sie diesen Status frühestens ein Jahr nach Ablehnung ihres Asylantrags erhalten. Arbeiten dürfen sie zwar auch vorher schon. Den zweijährigen Schutz vor Abschiebung erhalten sie in diesem Jahr aber nicht. Damit wird ein direkter „Spurwechsel“ vermieden.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßte die Einigung und den „straffen Zeitplan“ der Regierung. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, kritisierte, der Entwurf sei zu stark an den Interessen der Wirtschaft orientiert – „es muss aber um Regeln gehen, die die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellen“. Daniel Thym, Mitglied im Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR), sagte, das Gesetz allein werde den Fachkräftemangel nicht beheben können: „Die Wirtschaft hat bisher kaum Strukturen im Ausland aufgebaut, um dort Fachkräfte anzuwerben.“ (dpa)



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