Energiesparplan der Regierung sieht ab September Reihe von Verboten vor

Die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bereits angekündigte Verordnung zum Energiesparen sieht einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge eine Reihe von Verboten ab September vor.
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Robet Habeck setzt sich für Energiesparmaßnahmen ein (Archivbild).Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP via Getty Images
Epoch Times19. August 2022

Die Bundesregierung will angesichts der prekären Lage am Energiemarkt Energie sparen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte dazu in der vergangenen Woche bereits Verordnungen zum Energiesparen angekündigt. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung soll nun ab September bis einschließlich Februar 2023 eine Reihe von Verboten gelten.

Das geht aus einem Verordnungsentwurf „zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ der Bundesregierung hervor.

Die Verbote

  • So dürften etwa Einzelhändler die Türen ihrer Geschäfte nicht dauerhaft offenhalten. Einzige Ausnahmen: Notausgänge und Fluchtwege
  • Nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr sei beleuchtete Werbung verboten, zitierte die Zeitung am Freitag aus dem Entwurf.
  • Privathaushalte dürften ihre Schwimmbecken nicht mehr mit Gas oder Strom beheizen. Für Pools in Hotels, öffentlichen Schwimmbädern oder Rehazentren gelte dieses Verbot jedoch nicht.
  • In öffentlichen Gebäuden sollen Gemeinschaftsflächen wie Eingangsräume oder Flure nicht mehr beheizt werden. Davon ausgenommen sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten.
  • In Arbeitsräumen in öffentlichen Gebäuden soll laut Verordnung nur noch bis auf bestimmte Maximalwerte geheizt werden dürfen, wie die „Bild“ weiter berichtete. Für „körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten“ seien das 19 Grad Celsius. Für körperlich leichte Tätigkeiten im Stehen oder Gehen seien es 18 Grad Celsius. Zwölf Grad müssten laut dem Entwurf für „körperlich schwere Tätigkeiten“ ausreichen.
  • Die Beleuchtung von Denkmälern und öffentlichen Gebäuden soll untersagt werden.
  • In öffentlichen, unbewohnten Gebäuden sind Anlagen zur Trinkwassererwärmung, wie Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher, auszuschalten.

Habeck hatte die Energiesparverordnung Mitte August angekündigt. Dabei hatte er auch erste Einzelheiten genannt, etwa die 19-Grad-Regel in öffentlichen Liegenschaften. Die Verordnung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten soll laut Wirtschaftsministerium direkt vom Bundeskabinett ohne Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats beschlossen werden. Zum 1. September soll sie dann in Kraft treten.

Im August war der Gas-Notfallplan der EU in Kraft getreten. Die Mitgliedsländer sollen demnach ab Anfang August bis März kommenden Jahres 15 Prozent Gas einsparen – verglichen mit dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre dieser Periode. Wie die 27 EU-Länder dies tun, bleibt ihnen selbst überlassen. Das deutsche Einsparziel lautet 20 Prozent.

Kritik von der Union

Widerstand gegen den Plan kommt aus der Union. Gitta Connemann (CDU), Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), sagte der „Bild“: „Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man lachen. Die Politik der Ampel grenzt immer mehr an einen Witz – aber an einen schlechten. Hält die Ampel Ladeninhaber für Trottel oder Kleinkinder?“ Die Betriebe würden schon Energie sparen, „wo sie können“.

Sie brauchten „keine Diktate, sondern eine Regierung mit gesundem Menschenverstand“. In der kommenden Woche soll die Verordnung vom Kabinett beschlossen werden. (afp/dts/mf)



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