Energiewirtschaft: Strompreisbremse zum 1. Januar nicht umsetzbar
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar. Das sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae in Berlin. Die Umsetzung und auch Ausgestaltung sollte kundenseitig analog zur Gaspreisbremse erfolgen. Diese werde erst zum 1. März 2023 greifen. Aus diesem Grund sei ein „Erlassen“ des Dezemberabschlages als Soforthilfe geplant.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte dem „Handelsblatt“ gesagt: „Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im Januar einsetzen. Darauf zielen wir.“ Habeck machte aber auf Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Strompreisbremse aufmerksam. Die Regierung will das Geld dafür über die Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“ bei Stromproduzenten einholen.
Einige Schritte noch unklar
Andreae sagte, es sei bislang noch nicht festgelegt, durch welche Stelle und über welches Verfahren Zufallsgewinne abgeschöpft werden sollten, die im Unterschied zur Gaspreisbremse für die Entlastungen genutzt werden sollten. „Das zuletzt von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell ist in der Umsetzung extrem komplex und für die betroffenen Unternehmen in der Abwicklung weder technisch noch organisatorisch umsetzbar.“ Zudem dürfe eine rückwirkende Abschöpfung von Zufallsgewinnen nicht umgesetzt werden.
„Das Vertrauen der Marktteilnehmer in staatliche Zusagen und die Stabilität des Marktrahmens sind zentral für weitere Investitionen in den Ausbau“, sagte Andreae. Die Bundesregierung sollte daher dringend ein praktikableres und zukunftsgerichtetes Modell der Abschöpfung erarbeiten. Die Umsetzung der zugehörigen EU-Vorgaben sollte möglichst einfach gestaltet und zwingend über eine staatliche Organisation abgewickelt werden. (dpa/red)
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