Entscheidung zur Masern-Impfpflicht stößt auf Kritik

Es gibt keinen Einzelimpfstoff für Masern und auch ein lebenslanger Schutz vor einer Erkrankung nach einer Impfung ist nicht bewiesen. Trotzdem hat sich das Bundesverfassungsgericht auf die Seite des Gesetzgebers gestellt und die Masern-Impfpflicht bestätigt.
Debatte um Masern-Impfpflicht
Ein Impfbuch mit markierten Feldern für Polio und Masern.Foto: Daniel Karmann/dpa
Von 24. August 2022


Am 18. August veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur sogenannten Masern-Impfpflicht, wonach bestimmte Personengruppen einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz erbringen müssen, darunter Kita-Kinder.

Das Karlsruher Gericht wies mit seinem Beschluss vier Anträge von betroffenen Eltern ohne mündliche Verhandlung zurück. „Wir sind zutiefst erschüttert“, kommentierte die Initiative freie Impfentscheidung e.V. die Entscheidung. Sie hatte die Eltern in dem Prozess unterstützt. „Unser Vertrauen in die deutsche Justiz hat weiter schweren Schaden genommen.“

Die Eltern hätten nicht einmal die Möglichkeit gehabt, in einer mündlichen Verhandlung darzulegen, warum sie eine Masernimpfpflicht ablehnen. Eine Impfentscheidung müsse eine individuelle sein, erklärt der Verein, der eine Impfpflicht, aber nicht die Impfung als solche kategorisch ablehnt.

Kein lebenslanger Schutz mit Masern-Impfpflicht

Anders als eine natürliche Masern-Infektion vermittelt die Masern-Impfung keinen lebenslangen Masernschutz, wodurch es auch im Erwachsenenalter zu Erkrankungen kommen kann.

Kritisiert wird auch, dass in Deutschland kein Einzelimpfstoff, sondern ausschließlich ein Kombi-Präparat gegen Masern, Mumps, Röteln und gegebenenfalls Windpocken erhältlich ist. Das Bundesverfassungsgericht sah hierin kein Hindernis.

Ob und wann eine Impfung sinnvoll ist, müsse mit dem Kinderarzt individuell abgewogen werden. Das sei jedoch nahezu unmöglich. „Viele Kinderärzte nehmen sich nicht mehr die Zeit für ein umfangreiches Aufklärungsgespräch – es wird einfach schematisch geimpft und fertig“, schildert der Verein. Wenn dann Probleme auftreten, seien Eltern und Kinder auf sich allein gestellt.

Und auch an eine Bescheinigung zu einer Kontraindikation, die gegen einige Impfungen spricht, wird nicht ohne Weiteres von Ärzten ausgestellt. „Manche Kinderärzte fürchten, als Impfgegner abgestempelt zu werden, wenn sie einem hochallergischen Kind eine Impfunfähigkeit bescheinigen. Nicht selten verweigern sie deshalb so ein Attest“, so die Initiative freie Impfentscheidung.

Prüfung im Leerlauf

Kritik für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt auch von dem Rechtswissenschaftler Professor Stephan Rixen. Er hatte im Auftrag des Netzwerkes Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) ein Gutachten erstellt. Sein Fazit: Die Masernimpfpflicht ist aufgrund der hohen Impfquoten unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

„Karlsruhe stellt die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nahezu auf Leerlauf“, kommentierte Rixen den Beschluss gemeinsam mit dem Medizinrechtler Jan Matthias Hesse in einer Presseerklärung. Das sei bereits bei der einrichtungsbezogenen COVID-Impfpflicht der Fall gewesen. Karlsruhe lasse ohne differenzierte Prüfung jede mehr oder weniger plausible Einschätzung des Gesetzgebers genügen. „Auf diese Weise lässt sich auch in Zukunft jede Impfpflicht, ja jede gesundheitsrelevante Inpflichtnahme begründen“, so Rixen.

Masern-Impfpflicht war unnötig

Bevor die Masernimpfpflicht in Deutschland zum 1. März 2020 eingeführt wurde, lagen die Impfquoten für die Erst- und Zweitimpfung bereits seit zehn Jahren bei über 90 Prozent.

In seinem Gutachten vom 22. Oktober 2019 widersprach der Virologe Alexander Kekulé dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dieser hatte behauptet, dass Deutschland wegen zu niedriger Impfquoten im Kindesalter den Status der Masernelimination der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht erreiche. Das Gutachten war ebenso wie das von Rixen im Auftrag von ÄFI erstellt worden.

„Die mit dem Gesetzentwurf bezweckte Steigerung der Impfquote bei Kleinkindern auf 95 Prozent trägt mittelfristig nicht dazu bei, den Status ‚Elimination‘ zu erreichen“, so Kekulé. Dabei wies er auf das bestehende Problem hin, dass nach Definition der WHO die Elimination der Masern eine Unterbrechung der endemischen Übertragung für mindestens 36 Monate bedeute. Dieser Nachweis könne aber nicht erbracht werden, da seit 2010 häufig Erkrankungsfälle importiert werden.

Zudem müsse bewiesen werden, dass sich kein Virusstamm länger als zwölf Monate in Deutschland verbreitet habe. Gemäß Beurteilung der beim Robert Koch-Institut angesiedelten Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO) kamen endemische Übertragungen in Deutschland bereits seit 2003 nur noch ausnahmsweise vor, nämlich in den Jahren 2013, 2014 und 2017, so Kekulé.

Die europäische Verifizierungskommission der WHO habe jedoch bislang nur einmal im Jahr 2016 die dafür vorgelegten Beweise als ausreichend angesehen. „Es ist demnach möglich, dass Deutschland bereits vor 2013 die Masern gemäß WHO-Definition eliminiert hatte, nur mangels adäquater Surveillance den Beweis dafür schuldig geblieben ist“, schilderte der Virologe.

Kita-Rechtsanspruch nur noch mit Nachweis

Für Kinder, die einen Immunitätsnachweis nicht erbringen können, kann mit Blick auf die Gerichtsentscheidung ein Krippen- oder Kitaplatz verweigert werden. In der Vergangenheit war die Frist zur Erbringung des Nachweises immer wieder verlängert worden, zuletzt bis zum 31. Juli 2022. Üblicherweise haben Eltern seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, sofern ihr Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Dies gilt jetzt nur noch mit Masern-Immunitätsnachweis.

Wer sein Kind bis zum Schuleintritt in keine Einrichtung schickt und so die Nachweispflicht umgeht, stößt spätestens in der Grundschule an seine Grenzen. Zwar werden Schulkinder nicht der Schule verwiesen, aber es droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro, sofern der Masern-Nachweis nicht erbracht wird. „Bei hartnäckiger Weigerung sind auch Zwangsgelder denkbar“, heißt es auf der Seite bußgeldkatalog.org. Eine Zwangsimpfung hingegen sei nicht zu befürchten.

Nach Aussage von Rixen und Hessen lassen sich die betroffenen Eltern und Kinder von der Masern-Impfpflicht-Entscheidung aus Karlsruhe nicht den Mut nehmen, für ihre Grundrechte einzutreten. Die Verteidigung der Grundrechte gehe nun weiter, vor den Gesundheitsämtern, den Bußgeldbehörden und den Fachgerichten.



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