Erhöhte Preise, Einschränkungen und Klima-Fahrverbot – Bundesregierung verschärft die Klimaziele

Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz nun verschärft. Erhöhte CO2-, Heiz- und Ölkosten erwarten alle Sektoren. Wissenschaftler und Verbände kritisieren, die Verschärfung könnte drastische Konsequenzen nach sich ziehen.
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Gas und Heizöl waren von September bis Dezember 2020 aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden schwachen Weltkonjunktur günstiger als sonst. (Symbolbild)Foto: iStock
Von 17. Mai 2021

Am Mittwoch (12. Mai) hat das Bundeskabinett das verschärfte Klimaschutzgesetz verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz will die Regierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und die deutschen Emissionsziele an die verschärften Regeln der EU anpassen – doch die neuen Ziele gehen weit über die der EU hinaus.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht der Regierung bis Ende 2022 Zeit gegeben hat, das Gesetz zu überarbeiten – wurden die Verschärfungen schon beschlossen. Zwei entscheidende Ereignisse hat die Regierung dabei nicht abgewartet, deswegen sprechen Kritiker von einem „Alleingang Deutschlands“. 

Die Bundesregierung hat noch keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaziele benennen können, dennoch gehen Experten davon aus, dass sich nicht nur in jedem Sektor die Preise erhöhen, sondern die Bürger auch mit Einschränkungen im Alltag rechnen können. 

Beispielsweise mit weiteren Tempolimits auf den Autobahnen oder Verboten der Nutzung des privaten Pkw. Auch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel könnte verpflichtend sein, wenn die Förderung von Elektromobilität nicht ausreicht.

Bis Juni 2021 will die EU-Kommission alle einschlägigen politischen Instrumente überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten – die Ergebnisse sollen im Juli in einem Aktionsplan vorgestellt werden. Und der Weltklimarat wird im August einen überarbeiteten Sachstandsbericht über den weltweiten Stand der CO2-Emission darlegen.

Klimafreundliches Verhalten wird belohnt

Ein Instrument für die Umsetzung der Klimaziele ist die Erhöhung des Preises vom CO2-Ausstoß. Das heißt, auf jede ausgestoßene Tonne CO2 wird der Preis erhoben – zurzeit liegt er bei 25 Euro pro Tonne, ansteigend bis 2025. Unter dem Strich wird klimaschädliches Verhalten teurer, klimafreundliches Verhalten wird hingegen großzügig honoriert. 

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verspricht einen Zuschuss beim Kauf eines Fahrrads: Wer sich künftig  ein Fahrrad kauft, egal ob mit oder ohne Elektroantrieb, könnte als Einzelperson einen Steuerfreibetrag von bis zu 1.000 Euro geltend machen. Für Familien mit zwei Kindern wären sogar bis zu 3.000 Euro möglich.

Das neue Klimaschutzgesetz sieht vor, Deutschland bereits 2045 klimaneutral zu machen. Fünf Jahre vor der Europäische Union. Insgesamt sollen die Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Die EU sieht nur eine CO2-Ersparnis von 55 Prozent vor.

Erhöhung der Heiz- und Ölpreise belastet Eigentümer

Zusätzlich zu der Erhöhung der CO2-Preise werden die Heiz- und Ölkosten ebenfalls angehoben. Ein Liter Heizöl wird um acht Cent teurer, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent.

Neben der Preiserhöhung treffen die neuen Beschlüsse im Klimaschutzgesetz die Haus- und Wohnungseigentümer hart. Bisher galt bei der CO2-Abgabe das Verursacherprinzip, also der Mieter zahlt die Kosten. Nun wurden diese je zur Hälfte aufgeteilt, auf Mieter und Vermieter.

„Dass Vermieter nun 50 Prozent der von den Mietern verursachten CO2-Kosten tragen müssen, ist nicht akzeptabel“, sagte der Präsident vom Grundstückseigentümerverband Haus & Grund, Kai Warnecke.

Der Vermieter habe keinen Einfluss darauf, wie viel der Mieter heize oder an Warmwasser verbrauche, so Warnecke. Die Geldsummen, die eigentlich für Sanierungen in der Klimawende gedacht waren, würden durch diese Kostenaufteilung ebenfalls fehlen.

Der Vermieter würde außerdem die Mehrkosten, die er durch die Aufteilung nun hat, an die Mieter weitergeben und die Mieten erhöhen. Der Eigentümerverband will deswegen Verfassungsklage einreichen, kündigte Warnecke an.

Die Bundesregierung sieht es offenbar anders. Mit der Aufteilung solle „die Wirkung des CO2-Preises verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden“, erklärte das Bundesumweltministerium.

Positionspapier: „Unüberlegt-hektische Verschärfung“

Vier Wissenschaftler des Instituts für vernetzte Mobilität und Technologieoffenheit DIMT warnen vor den Folgen des Gesetzes in einem Positionspapier.

„Es steht zu befürchten, dass eine unüberlegt-hektische und ohne ausreichende Würdigung von zu erwartenden Folgekosten und Kollateralschäden vorgenommene Verschärfung des Klimaschutzgesetzes anstelle tatsächlichen Klimaschutzes lediglich eine Kaskade schädlicher marktwidriger Interventionen nach sich ziehen wird“, schreiben die Wissenschaftler in dem Papier, das „Focus“ vorliegt.

Sie befürchten, dass die Bürger mit erheblichen Freiheitseinschränkungen wie Fahrverbot von Privat-PKW hin zu verpflichtender Nutzung des ÖPNV rechnen müssen, wenn die Förderung von Elektromobilität öffentlicher Verkehrsmittel nicht ausreichen würden.

Die Wissenschaftler kritisieren ebenfalls, dass die Bundesregierung sich zu sehr auf die Elektromobilität konzentriere und dadurch für andere Technologien nicht mehr offen sei.

„Es ist sehr gut möglich, dass die E-Mobilität bei der Entwicklung der Batteriespeicher in naher Zukunft erhebliche Fortschritte macht, die die Energiedichte erhöht und die Emissionen und den Rohstoffbedarf bei der Herstellung der Stromspeicher senkt“, so die Experten.

Allerdings seien die Anlaufkosten der E-Mobilität mit hohen CO2- und Schadstoffemissionen bei der Batterie- und Stromproduktion zu hoch. Und die Klimaziele können mit dieser erneut verkürzten Frist nur dann erreicht werden, wenn die Millionen Benzin- und Diesel-Fahrzeuge mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden.

Andreae: „Klimaschutz entsteht nicht durch Ziele, sondern durch Investitionen“

„So kann es nicht weitergehen“, sagte die Geschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, Ende April. „Die Politik muss dringend das Ruder herumreißen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Anhebung des EU-Klimaziels für 2030 und das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz“. 

„Klimaschutz entsteht nicht durch Ziele, sondern durch Investitionen, betonte die ehemalige Grünen-Politikerin. Aktuell klemme es überall: „Investitionen in den Ausbau der Windenergie an Land stocken, weil Flächen fehlen und Genehmigungsverfahren viel zu lange dauern. Wir brauchen außerdem Strategien für einen echten Photovoltaik-Boom“.

„Was schon seit Langem völlig fehlt, ist die Übersetzung der Ziele in konkrete Instrumente, die das Erreichen ambitionierter Vorgaben auch wirklich ermöglichen“, sagte Andreae. „Zu den ungelösten Problemen gehört auch, wie in den kommenden Jahren Kohlekapazitäten durch regelbare CO2-arme Erzeugungskapazitäten auf der Basis zunächst von Gas und künftig von Wasserstoff ersetzt werden können.“



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