Ertragsobergrenze erreicht – Weinbauern müssen reife Trauben verfaulen lassen

Viele deutsche Winzer müssen reife Trauben, die ganze Reben füllen, verfaulen lassen, da sie bereits ihre Ertragsobergrenze erreicht haben. "Es tut weh, wenn man das ganze Jahr dafür gearbeitet hat", so Winzer Peter Lukas.
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„Es ist eine Sünde und Schande, diese herrlichen Früchte verkommen zu lassen“, schüttelt Winzer Peter Lukas den Kopf.Foto: iStock
Epoch Times24. Oktober 2018

Der warme Ausnahmesommer bescherte vielen Winzern reiche Erträge. Doch nun im Herbst blutet den Winzern das Herz, denn viele haben die maximale Erntemenge (Hektar-Höchstmenge) die sie laut Bestimmung der Bundesländer ernten dürfen, erreicht. Der Rest an Trauben, der jetzt noch an den Reben hängt, verfault.

So geht es auch dem Winzer Peter Lukas aus Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz). Auf rund sechs Morgen hängen noch vollreife blaue Dornfelder-Trauben, denen der Ausnahmesommer besondere Süße beschert hat. „Unsere Vorfahren würden uns verhauen, wenn sie sehen müssten, dass wir dank der Politik diese wertvolle und hohe Qualität nicht ernten dürfen, die uns die Natur nach zwei mageren Jahren geschenkt hat“, sagt Lukas zur „Allgemeine Zeitung“ und ergänzt: „Es tut weh, wenn man das ganze Jahr dafür gearbeitet hat und dazu erzogen wurde, keine Frucht auf dem Feld verkommen zu lassen.“

Ein Argument für die Mengenbegrenzung im deutschen Weinanbau ist, dass man den EU-Markt nicht mit Alkohol überschwemmen möchte, was negative Auswirkungen auf den Preis und die Qualität der Weine hätte, heißt es seitens des deutschen Weinbauverbandes. Doch warum dürfen die Trauben nicht einmal zur Weiterverarbeitung zu Traubensaft und Gelee geerntet werden? Selbst im Rahmen einer Benefizaktion dürfen sie nicht verschenkt werden.

Winzer bezeichnet Facebook-Video der Agrarministerin als Hohn

Deshalb bezeichnt Lukas das Erntedankfest-Video von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (46, CDU) auf Facebook – in dem sie erinnert, dass „Lebensmittel nicht einfach vom Himmel fallen“ – als Hohn.

„Es ist eine Sünde und Schande, diese herrlichen Früchte verkommen zu lassen“

Peter Lukas hat beim Rebschnitt bewusst auf „Qualität statt Quantität“ gesetzt und eine Ertragsbegrenzung vorgenommen, betont der Winzer. Er würde nicht auf Masse produzieren. In den vergangenen zwei Jahren habe er durch Hagel und Frost erhebliche Einbußen gehabt. Daher müsse es doch möglich sein, findet der Winzer, dass jetzt die qualitativ hohe „Übermenge“ als Ausgleich gelagert werden dürfe. Doch wenn er das macht, muss er nach den jetzigen Regularien im Deutschen Weingesetz kommenden Herbst die Höchstmenge noch stärker reduzieren.

„Es ist eine Sünde und Schande, diese herrlichen Früchte verkommen zu lassen“, schüttelt Lukas den Kopf. Die einzige Möglichkeit wäre eine Herabstufung auf „Tafelwein“ oder „Deutschen Wein“, bei dem größere Erntemengen als beim Qualitätswein möglich sind. Allerdings würde sich dies aufgrund der deutlich niedrigeren Preise kaum rechnen, erklärt Weinbaupräsident Thomas Höfer.

Obwohl Höfer es auch traurig findet, so viele Trauben noch hängen zu sehen verteidigt er die festgelegten Höchstmengen: „Es wird einfach zu viel produziert und wir können die EU nicht mit Alkohol überschwemmen.“ Höfer erklärt, dass der Markt überall reguliert werde, bei den Autos etwa durch Zölle. Mit der Regulierung zeige man auch Verantwortung für die Erzeuger, damit diese nicht auf vollen Kellern sitzen blieben, so der Weinbaupräsident zur „Allgemeinen Zeitung“.

Höfer: Deutsche Weintrinker bevorzugen junge Weine und trinken viel ausländischen Wein

Höfer betont, dass die Verbraucher in Deutschland eher zu jungen Weinen tendieren, weshalb eine längere Lagerung des Überschusses auch nicht viel bringen würde. Zudem würden die deutschen Verbraucher momentan noch viele ausländische Weine trinken.

Winzer Lukas plädiert hingegen für die Möglichkeit, eine Übermenge über das Erntejahr hinaus als Wein lagern zu dürfen und den Überschuss zur Aufstockung einer Minderernte in folgenden Jahren zu verwenden. Für ihn habe das nichts mit einer Überschwemmung der EU mit Alkohol zu tun. Lukas wies darauf hin, dass dies an der Ahr und am Mittelrhein schließlich erlaubt sei.

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner merkte in ihrer Antwort auf eine Anfrage der „Allgemeinen Zeitung“ an, dass sie das Thema im Blick habe. Aber die Mengenregulierung zunächst einmal Ländersache sei. Im Rahmen der anstehenden Weingesetzreform werde aber eine flexiblere Ausgestaltung geprüft, um beispielsweise besonderen Witterungssituationen besser gerecht werden zu können, so Klöckner. (er)



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